Archive for the ‘Hartz-4 Sozialamt News’ Category

Regierung will Sozialgesetze nicht nachbessern

Montag, Januar 26th, 2009

Berlin – Die Bundesregierung sieht trotz der Klagewelle von Hartz-IV-Empfängern keinen Grund, die umstrittenen Sozialgesetze nachzubessern. Es sei das “gute Recht der Betroffenen, ihr Recht zu suchen”, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag in Berlin.

Er verwies darauf, dass rund sieben Millionen Menschen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch bekämen, da werde es “immer Klagen geben”. Allerdings sei das Ministerium bemüht, die Anwendung der Sozialgesetzgebung zu verbessern und die Entscheidungen der Gerichte in die Arbeit der Ämter einfließen zu lassen.

Nach Angaben des Bundessozialgerichts reißt vier Jahre nach dem Inkrafttreten von Hartz IV die Klagewelle gegen die umstrittene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht ab. So gingen im vergangenen Jahr 174 618 neue Verfahren bei den erstinstanzlichen Sozialgerichten ein – gut 38 000 mehr als 2007. Das entspricht einem Zuwachs um knapp 28 Prozent. Am häufigsten wird über die Kosten der Unterkunft, die Anrechnung von Einkommen oder die Sanktionen gegen Leistungsempfänger gestritten.

Die stellvertretende Gerichtspräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel hatte kritisiert, dass die Behörden die Urteile der Sozialgerichte oft ignorieren würden. “Das wird vielfach einfach nicht zur Kenntnis genommen.” Offenbar fehle bei den Behörden der Druck, sich nach den Grundsatzentscheidungen zu richten: “Ein Teil unserer Entscheidungen kommt oft gar nicht dort an, wo er ankommen soll.” Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wies diesen Vorwurf gestern umgehend zurück.

Die Aussagen seien nicht nachvollziehbar, erklärte die Bundesagentur am Freitag in Nürnberg. Alle Änderungen durch den Gesetzgeber oder höchstrichterliche Entscheidungen “wurden und werden durch die BA umgesetzt. Das gelte auch für Hartz-IV-Fälle, hieß es in einer Erklärung.

Quelle: welt.de – 24. Januar 2009 – Von AP
Link zum Pressebericht: www .welt.de/welt_print/article3081823/Regierung-will-Sozialgesetze-nicht-nachbessern.html

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DGB fordert grundsätzliche Korrekturen an Hartz IV

Montag, Januar 26th, 2009

“Komplizierte Details”, “unzumutbare Zumutbarkeitsregeln” und ein “bürokratisches Monster”: Die Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes an der Hartz-IV-Gesetzgebung ist deutlich und die Schlussfolgerung klar. Die Regierung muss die Gesetze komplett auf den Prüfstand stellen. Mit dieser Forderung ist der DGB nicht allein.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB hat seine Forderung nach grundsätzlichen Korrekturen der Hartz-IV-Gesetze bekräftigt. „Die hohe Zahl der Klagen ist eine deutliche Aufforderung an den Gesetzgeber, Hartz IV komplett auf den Prüfstand zu stellen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der „Passauer Neuen Presse“.
Dies gelte nicht nur für komplizierte Details wie bei den Anrechnungsmodalitäten, sondern „auch und nicht zuletzt für die unzumutbaren Zumutbarkeitsregeln“, erklärte Buntenbach.

Es sei absehbar gewesen, dass Hartz IV zu „einem bürokratischen Monster“ werde. „Es ist nur nachvollziehbar und gerechtfertigt, dass sich die Betroffenen zur Wehr setzen, weil sie extrem unter Druck gesetzt werden, ohne dass ihnen eine ausreichende Perspektive auf dem Arbeitsmarkt geboten wird“, erklärte sie.
Angesichts eines Rekords bei Klagen gegen Hartz IV hatte zuletzt das Bundessozialgericht (BSG) Nachbesserungen bei der Reform gefordert. 2008 gab es bei den Sozialgerichten der 1. Instanz bundesweit rund 174.618 neue Verfahren, 2007 waren es noch 136.614 Klagen und einstweilige Rechtsschutzverfahren gewesen.

Quelle: welt.de – 24. Januar 2009
Link zum Pressebericht: www .welt.de/politik/article3082774/DGB-fordert-grundsaetzliche-Korrekturen-an-Hartz-IV.html

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BSG entscheidet über Hartz IV Kinderregelsatz

Montag, Januar 26th, 2009

Das Bundessozialgericht in Kassel will kommenden Dienstag über die Hartz IV Kinderregelsätze entscheiden
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel wird am 27. Januar 2009 über sieben Revisionen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) zu entscheiden; in sechs Verfahren soll mündlich verhandelt werden. In den ersten beiden Verfahren geht es um die Frage, ob die Höhe des Sozialgelds nach dem SGB II für Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres verfassungsgemäß ist.

In beiden Fällen sind Leistungszeiträume im ersten Halbjahr 2005 betroffen. Die beklagten Grundsicherungsträger haben als Regelbedarf die Regelleistung für Kinder nach § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II in Höhe von (seinerzeit) 207 Euro zugrunde gelegt; dies sind 60 vom Hundert der Regelleistung für einen alleinstehenden Erwachsenen. Die Kläger sind in den Vorinstanzen mit ihrem Vorbringen, das Sozialgeld für Kinder sei in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden, nicht durchgedrungen. Mit ihren Revisionen verfolgen sie ihr Begehren weiter. Sie gehen davon aus, dass durch den Betrag von 207 Euro monatlich das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum von Kindern nicht gewährleistet sei. Des weiteren rügen sie das Verfahren der Festlegung der Höhe der Regelleistung und Gleichheitsverstöße. Kinder würden gegenüber Erwachsenen ohne hinreichenden Grund benachteiligt, auch sei es nicht zu rechtfertigen, dass Kinder von Sozialhilfeempfängern höhere Leistungen erhalten könnten als Kinder von Leistungsempfängern nach dem SGB II.

Die ersten Kläger sind zwei Kinder, die im streitbefangenen Zeitraum im Jahr 2005 fünf und sieben Jahre alt waren. Sie lebten mit ihren Eltern, die ebenfalls Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhielten, in Bedarfsgemeinschaft. Die zweiten Kläger in diesem Verfahren sind ebenfalls Kinder, die mit ihren Eltern, die gleichfalls Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhielten, in Bedarfsgemeinschaft lebten; sie waren im streitbefangenen Zeitraum im Jahr 2005 elf und 13 Jahre alt. Zudem wird das Bundessozialgericht über die die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II als Zuschuss statt als Darlehen sowie über die Beweislast von Haushaltsgemeinschaften urteilen. Die jeweiligen Urteile werden mit Spannung erwartet.

Quelle: gegen-hartz.de – 21.01.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bsgkinderregelsatz837675.php

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