Wer ist zu reich für Hartz IV?

Vermögen
* Anders als Arbeitslosengeld I ist das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II davon abhängig, wie hilfsbedürftig der Empfänger ist. Wer Ersparnisse hat, muss diese aufzehren. Es gilt ein Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens 3100 und maximal 9750 Euro. Für Mittel, die ausschließlich für die Altersvorsorge reserviert sind, gelten deutlich höhere Grenzen. Auch ein “angemessenes” Eigenheim oder Auto darf der Arbeitslose behalten.

Einkommen
* Auch laufende Einnahmen werden mit Hartz-IV-Leistungen verrechnet. Ausgenommen sind nur die ersten 100 Euro pro Monat. Was darüber hinausgeht, wird zu mindestens 80 Prozent von der Stütze abgezogen.

Quelle: welt.de – 14.11.2010 – Autor: Sebastian Jost
Link zum Pressebericht: www .welt.de/print/wams/wirtschaft/article10919934/Wer-ist-zu-reich-fuer-Hartz-IV.html

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