Hartz IV – wie klage ich richtig?


Viele Bescheide sind nicht nur in der Berechnung falsch, sondern verbergen auch Fallstricke, welche nach erster Ansicht gar nicht zu erkennen waren. Aus diesem Grunde ist es manchmal erforderlich, dass Klage gegen den Bescheid geführt werden muss, nachdem im Widerspruchsverfahren keine Abhilfe der beklagten Position erbracht wurde. Wichtig im Klageverfahren ist, dass für jede Person in einer Bedarfsgemeinschaft die Klage personalisiert wird und bei minderjährigen Personen in einer BG (Bedarfsgemeinschaft) im Auftrag als gesetzlicher Vertreter gehandelt wird.

Anleitung in Schritten erklärt:

1. Schritt

Wichtig ist, dass Ihr Name, die Adresse – also die ladungsfähige Anschrift erkennbar ist und es kein Postfach sein darf. Sollten Sie über ein Telefon verfügen, ist es manchmal ratsam, dieses mit anzugeben, denn bei Rücksprachen kann daher nicht nur Papier, sondern auch Zeit gespart werden. Dies ist wichtig, wenn es um finanzielle und existenzielle Dinge geht.

2. Schritt

Das Datum. Beachten Sie, dass die Klage fristgerecht … d.h. bis spätestens 1 Monat nach Erhalt des Widerspruchbescheides beim zuständigen Sozialgericht eingegangen sein muss. Sollten Sie sich nicht sicher sein, wann diese Frist genau abgelaufen sein könnte, dann legen Sie formlos Klage ein und teilen dem Gericht auf dem Klageschreiben mit, dass eine Begründung der Klage bis zum … Datum … zeitnah folgen wird. Sie können Klagen auch per Fax an das Gericht senden, jedoch nur unterschriebene mit dem Vermerk, dass die schriftliche Ausfertigung folgt und alle Unterlagen in 2 facher Ausfertigung dann vorliegen. Damit haben Sie fristgerecht gehandelt und eine Bearbeitung kann schon unter einem Aktenzeichen geführt werden.

3. Schritt

Damit die Klage auch an das richtige Gericht zugestellt werden kann, nutzen Sie die auf dem Widerspruchsbescheid aufgeführte Anschrift des Sozialgerichts, oder falls dieses nicht angegeben wurde, erkundigen Sie sich, welches Sozialgericht für Sie zuständig ist. Dies kann der Fall sein, dass schon Klage erhoben werden muss, bevor ein Widerspruchsbescheid erlassen wurde und zeitliche Eile besteht. Manche ARGEN sind ja Spezialisten in Sachen Zeitspiel und glauben sich so der Gerichtsbarkeit entziehen zu können.

4. Schritt

Nachdem der sogenannte Brief / Klagekopf fertiggestellt wurde, erfolgt ein dickes Wort zum Sachverhalt – KLAGE – gefolgt von … wer gegen wen klagt – im Schritt 5 weiterführend erklärt. Sie müssen dazu die Angaben der Beklagten, d.h. in dem Fall die Behörde/ARGE, von der der Widerspruchsbescheid stammt – zusammen mit dem Geschäftszeichen / Aktenzeichen des Widerspruchsbescheids und dem Datum, von wann der Widerspruchsbescheid ist – aufführen. Es macht sich auch sehr praktisch, wenn man auch den Tag der Zustellung erwähnt, denn viele ARGEN nutzen ein Trick, indem diese den Widerspruchsbescheid verspätet zustellen und dann mit einem zurückdatiertem Bescheiderstellungsdatum – um diesen nicht mehr zur Klage zuzulassen. In dem Falle hilft dann nur noch ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB – um die Entscheidung nochmals aufarbeiten zu lassen. Entsprechende Formulare finden Sie beim Sozialticker in den Infoseiten bzw. bei den Vorlagen.

In machen Fällen ist statt des Wortes – KLAGE – auch der Begriff – EILANTRAG auf KLAGE – zu verwenden, um z.B. einstweilige Anordnungen zu beantragen, wo schnelle Entscheidungen vom Gericht gefordert werden. Gerade bei Umzugs, Strom, Wasser Streitigkeiten … also von existenzieller Problematik geprägte Bereiche, sind schnelle Beschlüsse erforderlich, um weiteren Schaden abzuwenden. Manchmal reicht dann sogar ein Kurz-Fax vom Gericht an die entsprechende ARGE, um deren Besinnlichkeit wieder herzustellen. Seit der menschenverachtenden Einführung und Abkehr der aufschiebenden Wirkung beim Widerspruch, entzieht jeder verkehrt ausgestellte Bescheid dem Leistungsberechtigten seine Lebensgrundlage so lange, bis ein ordentliches Gericht diesen Bescheid aufgehoben hat. In derzeitiger Lage – kann dies sogar bis zu 3 Jahre dauern und endet in vielen Fällen auch beim Tod des Antragstellers vor der Urteilsfindung bzw. Umsetzung des Beschlusses.

5. Schritt

Nun erfolgt die Erklärung, dass Sie gegen die Behörde (ARGE) Klage erheben und dem Gericht den Auftrag erteilen, entsprechend der gesetzlichen Lage den Streit zu bescheiden … urteilen. Dies kann in einem einfachen Satz erfolgen und bedarf keiner weiteren Ausführung. Bedenken Sie aber, dass für jedes BG-Mitglied dieser Satz zu erfolgen hat, denn nach neuster Rechtsprechung, dürfen Klage nicht mehr als sogenannte Sammelklagen formuliert sein. Sie können auch schon in der Klageerhebung das Gericht erbitten, das Verfahren entweder in schriftlicher, oder aber in mündlicher Form zu führen, was ein mögliches Erscheinen vor Gericht nach sich ziehen würde. Diese Empfehlung sollte jeder selbst für sich treffen, denn zu oft werden emotionale Dinge mit fachlicher Kompetenz vertauscht und könnten sogar Tumulte beim Gericht erwirken. Die Sachlichkeit sollte in jedem Fall bewahrt bleiben.

Beispiel: Familie mit 2 Kindern im Hartz IV Bezug klagt gegen den Bescheid der Behörde XY. Dann muss das

* BG – Mitglied – A ,
* BG – Mitglied – B,
* BG – Mitglied – C und
* BG – Mitglied – D

gegen:

* ARGE XY, Jobcenter, Agentur … ect. , vollständige Anschrift

die Klage erheben. (Untereinander aufgeführt – gefolgt von … erhebt Klage gegen … )

Der Grund ist, dass bei einigen Klagen auch Einzelfallentscheidungen getroffen werden müssen bzw. könnten und es da zu Unterschieden in den darauf folgenden Bescheiden kommen kann. Ist zwar etwas verwirrend, aber verständlich, sobald im Beispiel 1 BG Mitglied sanktioniert werden soll und die ARGE gleich mal die gesamte BG bluten lässt.

6. Schritt

Nun erfolgt die eigentliche Begründung, warum gegen den Bescheid vom … Datum … geklagt wird. Dies kann je nach Umfang viele Seiten umfassen, oder aber auch in kurzen knappen Stichpunkten, welche schriftlich ausgeführt werden und das Gericht in die Lage versetzt, was der Kläger eigentlich mit der Klage sagen will. Begründungen können auch bereits vorangegangene Urteile oder Beschlüsse sein, obwohl da jedes Gericht eine gewisse Eitelkeit besitzt und gerne ihre Fälle selber urteilen möchte. Die Begründung sollte aber alle Fakten enthalten, welche zum Fall aussagekräftig sind und sich auch nur darauf beziehen. Eine fachliche und juristische Diplomarbeit ist in keinem Fall gefordert, so dass auch jeder sein Recht auf Recht einfordern kann, der sich nicht so mit der Sachlichkeit auskennt. Außerdem besteht auch noch der Amtsermittlungsgrundsatz, was im Grunde auch bei einer fachlich fehlerhaften Klagebegründung seitens des Gerichtes – “Gnade vor Recht” walten lassen kann, solange das Gericht den Sinn des Inhaltes verstanden hat, um sich in den Fall einzuarbeiten. Das dessen juristischer Blick meist schon ausreichend sein kann, um zu erkennen, um was es zum Schluss eigentlich geht, kommt dem Antragsteller zwar entgegen, sollte aber nicht missbraucht werden.

Beispiel: Unterkunftskosten – diese wurden nicht vollständig gewährt und sollen daher per Klage eingefordert werden. Mit der Entstehung der Welt zu beginnen, ermüdet nur das Gericht und bringt nichts weiter zum Thema hervor. Nur Fakten zu nennen, dass diese Kosten zu übernehmen sind helfen da mehr, indem z.B. bei Umzugsaufforderung dem Gericht klar gemacht wird, dass es keinen örtlichen Wohnraum zu dem verlangten Preis gibt, welchen die ARGEN gerne hätten und demzufolge eine Übernahme der Gesamtkosten über die 6 Monate hinaus zu erfolgen hat. Entsprechende Grundsatzentscheidungen liefern die entsprechenden Textbausteine, welche in die Klagebegründung zitatweise mit einfließen können. Beispiele finden Sie in den Seiten des Sozialtickers, indem Sie die Suche verwenden oder aber auch nach Aktenzeichen spezielle Auskunft erhalten könnten.

7. Schritt

Nun erfolgt der Antrag. Hört sich recht schwierig an, ist es aber nicht, denn in dem Antrag wird einfach nur das formuliert, was man von der Gegenseite erwartet und das Gericht entscheiden soll.

Beispiel:

* Das Gericht möge feststellen, dass der Bescheid vom … aufzuheben ist und mit o.g. Begründung unter Beachtung der Klage neu zu bescheiden sei …
* Den Antragsgegner (ARGE ) zu verurteilen, die xy Kosten an den / die Antragssteller in xy Höhe auszuzahlen und entsprechende Bescheidänderungen zum Termin xy dem Antragsteller auszufertigen …
* … die Liste ist lang, was an Gründen zur Klage vorliegen könnten.

Je nach Klage, kann dieses im Umfang recht unterschiedlich sein und sollte aber auf keiner Klageschrift fehlen, denn nach den aufgeführten Punkten, kann sich das Gericht den Forderungen stellen, oder aber diese abweisen und in der Beschlussbegründung, welche dem Kläger ebenfalls zugeht – entsprechend begründen. Gerade bei schriftlich geführten Klagen, sollten die Anträge so gestellt sein, als wenn man persönlich dem Antragsgegner gegenüber sitzt und entsprechende Forderungen stellt. Dies schriftlich niedergelegt, zeigt dem Gericht, auf was es dem Kläger ankommt.

8. Schritt

Die Unterschrift. Es ist sehr wichtig, dass die Klage von jedem der aufgeführten Antragsteller eigenhändig unterschrieben wird. Sind minderjährige BG Mitglieder vorhanden, so sind diese vom gesetzlichen Vertreter per Unterschrift einzeln zu vertreten. Nur solche … korrekt unterschriebene Klagen … werden zur Erhebung freigegeben, denn ein bloßer PC Ausdruck oder gar nur eine Kopie, reichen nicht aus, um seine Rechte vor dem Gericht durchzusetzen. Achten Sie daher auch auf den Klagekopieschreiben genaustes auf die Vollständigkeit der Unterschrift. Entsprechender Formfehler könnte Sie um Ihre Ansprüche bringen und in den bereits bestehenden Ruin tiefer hinein bringen.

9. Schritt – In welcher Ausfertigung muss die Klage eingereicht werden?

Auch dies ist ein wichtiger Punkt, denn gerade die Gerichte im Hartz IV Bereich sind schon so überlastet, dass Kopien und mehrfache Ausfertigungen neben der nicht vorhandenen Zeit auch Geld kosten und diese Kosten in Höhe beziffert auch irgendwo abgerechnet werden müssen. Zu einer ordentlichen Klage ist daher unbedingt die 2 fache Ausfertigung aller Unterlagen, sowie des Klageschreibens vorgeschrieben. Ergo – es müssen insgesamt 3 “Häufchen” sein, welche an Unterlagen gesammelt und chronologisch sortiert sein sollten.

* – 2 x als Komplettpaket … Klageschreiben incl. aller auf die Klage sich beziehende Bescheide, Widersprüche und Widerspruchsbescheide
* – 1 x als Komplettpaket für Ihre Unterlagen, um beim Schriftwechsel die Gedanken vom Gericht und der Gegenseite folgen zu können und sich damit einheitlich bewegen.
* – vorteilhaft für das Gericht sowie der Gegenseite wäre auch eine Nummerierung aller Seiten, denn damit ist auch eine zeitliche Ordnung machbar.

Viel Glück … denn wenn Sie Ihr Recht auch in Zukunft behalten wollen, bleibt in vielen Fällen nur der Weg zum Gericht übrig … formuliert als Klage. Zur letzten Frage – und als 10. Punkt – was das alles kosten wird … NICHTS – denn Sozialgerichtsverfahren sind noch für Hartz IV ( ALG II ) Bezieher kostenfrei, bis der politische Diätenkader neue Fallstricke als Knüppel in Paragraphen eingebracht hat. Aber Achtung !!! – sinnlose oder gar unbegründete Klagen können schnell als Bumerang zur Kostenfalle werden, denn wenn ein Gericht feststellt, dass Klagen willkürlich erhoben wurden, werden auch Missbrauchsgebühren verhangen, um so die kostbare Zeit der Gerichte vergütet zu wissen.

Alles zu schwer ??? – Dann ab … zu einem Fachanwalt für Sozialrecht, welcher sicherlich auch für Sie tätig wird !!!

Quelle: sozialticker.com – 04.03.2009 – Von Steinbock
Link zum Pressebericht: www .sozialticker.com/hartz-iv-wie-klage-ich-richtig_20090225.html

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Ein Kommentar

  • amrouche sagt:

    h allo ich bin deutsche ich wohenne in france seit 5 yeir ich mouchet nach deutschland zuruk was ich tun denken ich origine algerien danke

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