Regierung will Sozialgesetze nicht nachbessern


Berlin – Die Bundesregierung sieht trotz der Klagewelle von Hartz-IV-Empfängern keinen Grund, die umstrittenen Sozialgesetze nachzubessern. Es sei das “gute Recht der Betroffenen, ihr Recht zu suchen”, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag in Berlin.

Er verwies darauf, dass rund sieben Millionen Menschen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch bekämen, da werde es “immer Klagen geben”. Allerdings sei das Ministerium bemüht, die Anwendung der Sozialgesetzgebung zu verbessern und die Entscheidungen der Gerichte in die Arbeit der Ämter einfließen zu lassen.

Nach Angaben des Bundessozialgerichts reißt vier Jahre nach dem Inkrafttreten von Hartz IV die Klagewelle gegen die umstrittene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht ab. So gingen im vergangenen Jahr 174 618 neue Verfahren bei den erstinstanzlichen Sozialgerichten ein – gut 38 000 mehr als 2007. Das entspricht einem Zuwachs um knapp 28 Prozent. Am häufigsten wird über die Kosten der Unterkunft, die Anrechnung von Einkommen oder die Sanktionen gegen Leistungsempfänger gestritten.

Die stellvertretende Gerichtspräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel hatte kritisiert, dass die Behörden die Urteile der Sozialgerichte oft ignorieren würden. “Das wird vielfach einfach nicht zur Kenntnis genommen.” Offenbar fehle bei den Behörden der Druck, sich nach den Grundsatzentscheidungen zu richten: “Ein Teil unserer Entscheidungen kommt oft gar nicht dort an, wo er ankommen soll.” Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wies diesen Vorwurf gestern umgehend zurück.

Die Aussagen seien nicht nachvollziehbar, erklärte die Bundesagentur am Freitag in Nürnberg. Alle Änderungen durch den Gesetzgeber oder höchstrichterliche Entscheidungen “wurden und werden durch die BA umgesetzt. Das gelte auch für Hartz-IV-Fälle, hieß es in einer Erklärung.

Quelle: welt.de – 24. Januar 2009 – Von AP
Link zum Pressebericht: www .welt.de/welt_print/article3081823/Regierung-will-Sozialgesetze-nicht-nachbessern.html

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