Posts Tagged ‘Unterhalt’

Krankenversicherung: vom Rentner zum Sozialhilfeempfänger

Dienstag, Januar 13th, 2009

Drastische Beitragerhöhungen einiger privater Krankenversicherer zum Jahresbeginn können manchen Rentner zum Sozialhilfeempfänger machen. Die Verbraucherzentrale rät, Beitragserhöhungen nicht widerstandslos hinzunehmen – in vielen Fällen gibt es Möglichkeiten zur Beitragsentlastung.
In einem besonders krassen Fall stieg der monatliche Beitrag für einen Achtzigjährigen um knapp 100 Euro auf 723,80 Euro – bei einem zusätzlichen Selbsthalt von jährlich 700 Euro. Für den Betroffenen wird dies zu einer existenzbedrohenden Situation “In solchen Fällen werden Versicherte künftig wohl die Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen, da ihnen durch die gesteigerten Versicherungsbeiträge nicht mehr genügend Geld für ihren Lebensunterhalt bleibt”, so Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Beitragserhöhungen haben ihren Grund oft in so genannten “geschlossenen” Tarifen, die jungen Menschen nicht mehr angeboten werden. Sind in solchen Tarifen nur noch ältere Versicherungsnehmer mit entsprechend höheren Krankheitskosten versichert, steigen die Beiträge oft derart drastisch, dass sie von den Versicherten nicht mehr bezahlt werden können. Versicherte können laut Versicherungsvertragsgesetz jedoch verlangen, aus geschlossenen Tarifen in aktuell angebotene Tarife mit gleichen Leistungen aufgenommen zu werden. Dies ist für die Versicherten in der Regel kostengünstiger. Auch die Vereinbarung eines Selbstbehalts kann zu einer deutlichen Beitragssenkung führen, wenn der Selbstbehalt nicht bereits Teil des bestehenden Vertrages ist.

Seit dem 01.01.2009 haben Versicherte zudem das Recht von einem teuren Vollkostentarif in den Basistarif zu wechseln. In der Zeit vom 01.01. bis zum 30.06.2009 ist es sogar möglich, in den Basistarif einer anderen Gesellschaft zu wechseln und dabei die Altersrückstellungen mitzunehmen. Ob sich dies rechnet, ist allerdings noch nicht klar, weil derzeit noch nicht abzusehen ist, wie sich die Prämien im neuen Basistarif entwickeln werden. Die Gesellschaften können maximal ca. 570 Euro Beitrag pro Monat verlangen, obwohl sie nur die Leistungen zu erbringen haben, die die gesetzlichen Krankenkassen Rentnern zu einem wesentlich günstigeren Beitrag ersetzen.

Wer wissen möchte, wie man seinen Vertrag umstellen kann, um Beiträge zu sparen, findet im Anhang schriftliche Informationen. Diese beinhalten Hinweise, was für eine risiko- und problemlose Umstellung zu beachten ist. Ein Formbrief erleichtert den Schriftverkehr mit der Assekuranz.

Quelle: 60pro.de – verbraucherzentrale-rlp.de – 10.01.2009
Link zum Pressebericht: www .60pro.de/web/finanzen/artikel/-/content_viewer_single/article/FINANZEN-RENTE-AKTUELL-1231625388734

Ehevertrag darf nicht in die Sozialhilfe führen

Dienstag, Januar 13th, 2009

Ein Ehevertrag, durch den der geschiedene Partner wegen der hohen Zahlungspflicht zum Sozialhilfeempfänger wird, ist sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 05.11.2008 (Az.: XII ZR 157/06) entschieden, in dem er zum ersten Mal einen Ehevertrag für ungültig erklärte, der den Mann finanziell überforderte. Bisher hat der BGH nur solche Vereinbarungen aufgehoben, die die Ehefrauen finanziell schwer benachteiligten. Im vom BGH entschiedenen Fall hatte eine Frau 2 Jahre nach der Hochzeit auf einen Ehevertrag gedrungen, wonach der Ehemann im Fall der Scheidung eine monatliche Leibrente in Höhe von mehr als 650,00 € an sie zahlen sollte. 3 Jahre später wurde die Ehe geschieden und die Ehefrau bestand auf der Leibrente. Während dem Ehemann nur 810,00 € blieben, von denen er noch Unterhalt für seine Kinder aus einer früheren Ehe zahlen sollte, verfügte die kinderlose Ehefrau zusammen mit ihrem Lohn aus einer Halbtagstätigkeit über monatliche Einnahmen in Höhe von 1.530,00 €.
Der Ehemann lag unter dem Existenzminimum und war auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Daraufhin klagte er gegen den Ehevertrag.
Die Richter erklärten den Ehevertrag für ungültig. Bereits bei der Vertragsunterzeichnung sei offenkundig gewesen, dass die vereinbarte Leibrente die Leistungsfähigkeit des zahlungspflichtigen Ehemannes überschritten habe. Es sei absehbar gewesen, dass er bei Zahlung der Leibrente zum Sozialhilfeempfänger werde. Damit sei ein Vertrag zulasten Dritter geschlossen worden, nämlich der Sozialhilfe.

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Herzlich Willkommen! Im Zeitalter des Internets ist es möglich, einen Scheidungsantrag online vorzubereiten, wobei sich dies vor allem bei einer einverständlichen Scheidung anbietet. Bei einer solchen Scheidung geht es rechtlich im Wesentlichen um Formalitäten.

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Anhand der Daten des von Ihnen ausgefüllten Formulars können wir die Ehescheidung mittels eines gesondert zu fertigenden Schriftsatzes vor dem Familiengericht für Sie beantragen.
Beim Scheidungstermin müssen allerdings beide Ehegatten im Gerichtssaal erscheinen.
Der beauftragte Rechtsanwalt kann Sie im Termin ohne weiteres vertreten, denn jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt darf sowohl vor jedem Amts- als auch Landgericht bundesweit auftreten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Kollegen in einer anderen Stadt mit seiner Vertretung zu beauftragen.

Pressekontakt
Zorn Reich Wypchol Döring Rechtsanwälte in Sozietät
Gießen
Ansprechpartner: Frau Beate Wypchol
Telefon: 0641202121
Telefax: 064128730
Homepage: www .onlinescheidung-anwalt.de…

Quelle: offenes-presseportal.de – 12.01.09
Link zum Pressbericht: www .offenes-presseportal.de/politik_gesellschaft/ehevertrag_darf_nicht_in_die_sozialhilfe_fuehren_familienrecht_aktuell_rechtsanwaeltin_beate_wypchol_giessen_59091.htm

Justizsenatorin von der Aue: Hartz-IV-Regeln sind Murks

Dienstag, Januar 13th, 2009

Harte Worte von Gisela von der Aue. Die SPD-Justizsenatorin vermisst klare Vorgaben für die Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Sie will Verbesserungen im Bund durchsetzen und die Gesetze überarbeiten.
Unpräzise und viel zu kompliziert: Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hat am Wochenende die Hartz- IV-Gesetze scharf kritisiert. Angesichts der „enormen Klageflut an Berlins Sozialgerichten, die nicht abebbt“, sei die Justiz immer mehr „ein Reparaturbetrieb für schlechte Gesetze“. Die gesetzlichen Regelungen seien nicht praxistauglich und vermurkst, die Ermessenspielräume der zuständigen Jobcenter zu groß, es fehlten klare Vorgaben, sagte die SPD-Politikerin. Das müssten die Richter „ausbaden“. Mehr als 60 Prozent der 33 000 Verfahren, die im vergangenen Jahr am Berliner Sozialgericht eingingen, waren Klagen gegen Bescheide zur Arbeitslosenhilfe und- und Lebensunterhaltsicherung im Rahmen von Hartz IV.

„Das ist ein unfassbar großer Mount Everest aus Akten“, schilderte am Sonntag der Sprecher der Justizverwaltung, Daniel Abbou, die Situation. Geklagt wird wegen verweigerter Mietübernahmen, gegen Arbeitslosengeld-Bescheide, Einkommensanrechnungen oder „zu geringe“ Heizkostenzuschüsse. Im August 2008 registrierte das Sozialgericht den 50 000. Klagefall, seit die Hartz-IV-Reform 2005 in Kraft trat. Abbou: „Die Akten stapeln sich tatsächlich bis unter die Decke, die Richter verschwinden dahinter.“

Als Soforthilfe will die Justizverwaltung den 85 Berliner Sozialrichtern dieses Jahr 40 zusätzliche Kollegen zur Seite stellen. Damit werde allerdings nicht die Ursache der Misere bekämpft, betont ihr Sprecher. In erster Linie müsse es darum gehen, die bundesweit Verwirrung stiftenden gesetzlichen Regelungen zu überarbeiten. Sie müssten besser verständlich sein und mit der „Lebenswirklichkeit so in Übereinstimmung gebracht werden, dass Antragsteller und Behörden Rechtssicherheit haben“ – auch ohne die Sozialgerichte zu bemühen.

Mit der Hartz-IV-Reform wurde erstmals bundesweit die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe verwirklicht. Das stellt den Gesetzgeber und die Arbeitsbehörden bis heute vor große Probleme, weil von Anfang an Erfahrungen fehlten. Ein Hauptfehler war und ist aus Sicht der Justizverwaltung sowie der Sozialexperten der rot-roten Koalition im Abgeordnetenhaus, Ülker Raradziwill (SPD) und Elke Breitenbach (PDS), dass der Bundesgesetzgeber „zu vieles einfach offenlässt“.

Beispiel Mietübernahme: Laut Gesetz steht Hartz-IV-Empfängern zwar ein „angemessener Wohnraum“ zu, doch was dies konkret bedeutet, muss über die Ausführungsverordnungen der Kommunen oder Länder geregelt werden. Deshalb gibt es bundesweit ganz unterschiedliche, mal strengere, mal großzügigere Vorgaben hinsichtlich Größe und Miethöhe, was viele Betroffenen veranlasst, Vergleiche anzustellen und mit ihrer Klage bis vors Bundesozialgericht zu ziehen. Höchstrichterliche Urteile erzwingen dann wiederum ständige Änderungen im Gesetz und bei den Durchführungsverordnungen. Die Hartz-IV-Gesetzgebung „wurde schon 190 Mal modifiziert“, sagt Elke Breitenbach. Berlins Jobcenter seien darauf noch immer unzureichend vorbereitet, sie bräuchten mehr und qualifizierteres Personal zur Betreuung der 417 000 Hartz-IV-Empfänger in der Stadt.

Das fordern auch die Justizverwaltung und die SPD. „Jeder zweite Kläger bekommt vor Gericht Recht,“ heißt es dort. Dies zeige die „hohe Fehlerquote“ der Berliner Jobcenter. Sie seien überfordert – was deren Sprecher Olaf Möller allerdings dementiert. Die Unzulänglichkeit des Gesetzes sieht er als Hauptgrund der Misere an. Man bemühe sich aber um mehr Personal und weitere Schulungen. Außerdem würden derzeit etliche befristete Jobcenter-Stellen in Dauerstellen umgewandelt. Das soll die bisherige Rotation bei den Sachbearbeitern verringern, man will erworbene Kompetenzen in Sachen Hartz IV möglichst langfristig nutzen.

Justizsenatorin Gisela von der Aue will nun auf Bundesebene aktiv werden. Unter ihrer Federführung sollen die Justizminister der Länder noch im Januar erstmals in Berlin zusammenkommen und bis November 2009 „wirksame Gesetzesverbesserungen“ erarbeiten.

Quelle: tagesspiegel.de – (Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 12.01.2009)
Link zum Pressebericht: www .tagesspiegel.de/berlin/Landespolitik-Gisela-von-der-Aue-Hartz-IV;art124,2703406