Krankenversicherung: vom Rentner zum Sozialhilfeempfänger


Drastische Beitragerhöhungen einiger privater Krankenversicherer zum Jahresbeginn können manchen Rentner zum Sozialhilfeempfänger machen. Die Verbraucherzentrale rät, Beitragserhöhungen nicht widerstandslos hinzunehmen – in vielen Fällen gibt es Möglichkeiten zur Beitragsentlastung.
In einem besonders krassen Fall stieg der monatliche Beitrag für einen Achtzigjährigen um knapp 100 Euro auf 723,80 Euro – bei einem zusätzlichen Selbsthalt von jährlich 700 Euro. Für den Betroffenen wird dies zu einer existenzbedrohenden Situation “In solchen Fällen werden Versicherte künftig wohl die Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen, da ihnen durch die gesteigerten Versicherungsbeiträge nicht mehr genügend Geld für ihren Lebensunterhalt bleibt”, so Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Beitragserhöhungen haben ihren Grund oft in so genannten “geschlossenen” Tarifen, die jungen Menschen nicht mehr angeboten werden. Sind in solchen Tarifen nur noch ältere Versicherungsnehmer mit entsprechend höheren Krankheitskosten versichert, steigen die Beiträge oft derart drastisch, dass sie von den Versicherten nicht mehr bezahlt werden können. Versicherte können laut Versicherungsvertragsgesetz jedoch verlangen, aus geschlossenen Tarifen in aktuell angebotene Tarife mit gleichen Leistungen aufgenommen zu werden. Dies ist für die Versicherten in der Regel kostengünstiger. Auch die Vereinbarung eines Selbstbehalts kann zu einer deutlichen Beitragssenkung führen, wenn der Selbstbehalt nicht bereits Teil des bestehenden Vertrages ist.

Seit dem 01.01.2009 haben Versicherte zudem das Recht von einem teuren Vollkostentarif in den Basistarif zu wechseln. In der Zeit vom 01.01. bis zum 30.06.2009 ist es sogar möglich, in den Basistarif einer anderen Gesellschaft zu wechseln und dabei die Altersrückstellungen mitzunehmen. Ob sich dies rechnet, ist allerdings noch nicht klar, weil derzeit noch nicht abzusehen ist, wie sich die Prämien im neuen Basistarif entwickeln werden. Die Gesellschaften können maximal ca. 570 Euro Beitrag pro Monat verlangen, obwohl sie nur die Leistungen zu erbringen haben, die die gesetzlichen Krankenkassen Rentnern zu einem wesentlich günstigeren Beitrag ersetzen.

Wer wissen möchte, wie man seinen Vertrag umstellen kann, um Beiträge zu sparen, findet im Anhang schriftliche Informationen. Diese beinhalten Hinweise, was für eine risiko- und problemlose Umstellung zu beachten ist. Ein Formbrief erleichtert den Schriftverkehr mit der Assekuranz.

Quelle: 60pro.de – verbraucherzentrale-rlp.de – 10.01.2009
Link zum Pressebericht: www .60pro.de/web/finanzen/artikel/-/content_viewer_single/article/FINANZEN-RENTE-AKTUELL-1231625388734

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