Posts Tagged ‘Hartz IV’

Nachzahlungen vom Arbeitslosengeld I

Dienstag, Januar 13th, 2009

§ 11 SGB II Zufluss von Einkommen – Arbeitslosengeld Eins, ALG 1: Nachzahlung von Arbeitslosengeld 1 muss in dem Monatangerechnet werden, in dem sie tatsächlich zugeflossen ist.
Nach dem Zuflussprinzip, das hier gemäß § 2b in Verbindung mit§ 2 Alg II-V in der damals gültigen Fassung anzuwenden ist (so schon BSG, Beschluss B 11b AS 17/06 B), kann die Nachzahlung nicht in dem Monat angerechnet werden, für den sie zugeflossen ist, sondern muss in dem Monat angerechnet werden, indem sie tatsächlich zugeflossen ist, urteilte das Sozialgericht Dresden (AZ: S 10 AS 229/07). Dies ergibt sich ohne weiteres aus dem Zweck des SGB II, das aktuell bestehende Existenzminimum abzudecken. Hierdurch entsteht der Arge – wenn sie sich ordnungsgemäß verhält – auch kein finanzieller Nachteil. Denn sie hätte bei der Bundesagentur für Arbeit, mit der sie organisatorisch und auch in der Datenverarbeitung eng verknüpft ist, nur die laufende Arbeitslosengeld II-Leistung anzeigen müssen. Dann hätte die Bundesagentur für Arbeit ihre Nachzahlungzurückhalten und mit der Forderung der Arge verrechnen können.

Quelle: gegen-hartz.de – 11.01.2008
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/urteile/nachzahlungalgi9982388.html

Fragen und Antworten zum Thema Hartz IV – Kurz erklärt!

Freitag, Januar 9th, 2009

Was ist Hartz IV und wer hat Anspruch darauf?
Hartz IV ist die umgangssprachliche Bezeichnung von Arbeitslosengeld II (ALG II). Das ALG II ist zum 1. Januar 2005 aus der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe entstanden. Anspruch darauf hat in der Regel, wer ein Jahr lang Arbeitslosengeld I bezogen hat, ohne an den Arbeitsmarkt vermittelt zu werden.

Wie viel Geld bekommt ein Hartz-IV-Empfänger pro Monat?

Das ist je nach Familienstand unterschiedlich. Den Betroffenen wird eine einfache Wohnung inklusive der Nebenkosten bezahlt. Hinzu kommen die pauschalen Regelleistungen: Alleinstehende erhalten 351 Euro, ein Paar 316 Euro pro Kopf. Kinder bis zum 14. Lebensjahr 211 Euro, ab dem 15. Lebensjahr 281 Euro zu.

Gibt es Gruppen, die mehr Geld bekommen als andere?

Ja. Zum Beispiel erhalten Alleinerziehende einen monatlichen Mehrbedarfszuschlag von 125 Euro.

Wenn ein Empfänger eine Immobilie besitzt, darf er sie behalten?

Ja, sofern die Wohnungsgröße nicht überdimensioniert ist. Der Staat übernimmt dann die Kosten für die Zinsen, nicht aber für die Tilgung.

Wodurch werden die Hartz-IV-Zuschüsse finanziert?

Durch Steuergelder.

Darf ein Hartz-IV-Empfänger Geld dazuverdienen?

Bedingt. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger einen 400-Euro-Job annimmt, darf er 160 Euro davon behalten.

Woher kommt eigentlich der Name „Hartz IV“?

Die Gesetze sind nach dem Leiter der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, Peter Hartz, benannt. Sie wurde von der Bundesregierung unter Gerhard Schröder eingesetzt.

Was sind die Ziele von Hartz IV?

Ziel der Regelung ist die Vermeidung von Arbeitslosigkeit und die Wiedereingliederung von Arbeitslosen.

Quelle: suedkurier.de – 09.01.2009 – (emb)
Link zum Pressebericht: www .suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/ueberlingen/art372495,3585274

Hartz IV Ratgeber zum Thema Verhütung

Freitag, Januar 9th, 2009

Hartz IV Ratgeber Verhütung – Wer hat Anspruch auf Kostenerstattung? Nicht nur für Frauen lesenswert!
Familienplanung darf nicht an den Kosten scheitern. Doch immer wieder werden Frauen ungewollt schwanger, weil sie sich teure Verhütungsmittel vom kargen Arbeitslosengeld II (ALG-II) -Regelsatz einfach nicht leisten können. Bei vielen Sachbearbeitern in den Ämtern stößt man bei der Frage nach Unterstützung entweder auf taube Ohren, auf Unwissen über die Gesetzeslage oder sogar auf absolutes Unverständnis.

Früher wurde diese Frage im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt. Dort sucht man jetzt jedoch vergeblich, da dies nun im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) zu finden ist. Denn nach wie vor werden auch für ALG-II-Empfänger im Alter von über 20 Jahren die Kosten für Verhütungsmittel übernommen. Sie müssen nur schriftlich beantragt werden.

Geregelt wird dies im § 49 SGB XII: Hilfe zur Familienplanung:
Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind. Für Frauen unter 20 Jahren gilt: Bis zum 20. Geburtstag übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel. Dies ist ein Ratgeber-Hinweis aus dem ALG II Forum von gegen-hartz.de.

Quelle: gegen-hartz.de – 08.01.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/argebochum7762701.php