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Justizsenatorin: Hartz IV ist nicht praxistauglich

Dienstag, Januar 13th, 2009

Die Berliner SPD Justizsenatorin Gisela von der Aue kritisiert die Hartz IV Gesetzgebungen als nicht praxistauglich
Die Berliner SPD Justizsenatorin Gisela von der Aue kritisiert die Hartz IV Gesetzgebungen als nicht praxistauglich. Anhand der extremen Klageflut an den Sozialgerichten, die nicht nur in Berlin, sondern auch bundesweit anhält, macht die Justizsenatorin diese Kritik fest. Letztes Jahr in Berlin waren beispielsweise von den 33.000 Klagen an den Sozialgerichten, 60 Prozent wegen Hartz IV eingereicht worden.

So sagte von der Aue gegenüber Deutschen Presse-Agentur (dpa): Hartz IV sei so “vermurkst, so dass es bundesweit zu einer enormen Klageflut an den Sozialgerichten gekommen ist, die nicht abebbt”. Die Senatorin verlangt hierbei aber keineswegs die Abschaffung von Hartz IV, sondern eher eine “Präzisierungen der abstrakten Rechtsbegriffe”. Sie hält die Reformen nach wie vor für sinnvoll, möchte aber dass die Gesetzeslage konkretisiert wird. Viele Begriffe seien zu ungenau. Deshlab sieht von der Aue die Gerichte nicht als “Reparaturbetrieb für schlechte Gesetze”. Die Senatorin verlangt nun schnelle Abhilfe vom Bund, die die Gesetzgebungen konreter und genauer gestalten sollen. Um es klar fest zu halten, der Senatorin geht es bei ihrer Kritik nicht um die teilweise heftige Ungerechtigkeit von Hartz IV, sondern um die teilweise ungenauen Gesetzesvorgaben. Dass die Gerichte auch wegen der Not der Menschen überlastet sind, darin sieht die SPD Justizsenatorin Gisela von der Aue whl keinen Zusammenhang.
Quelle: gegen-hartz.de – 11.01.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b901034307.php

Nachzahlungen vom Arbeitslosengeld I

Dienstag, Januar 13th, 2009

§ 11 SGB II Zufluss von Einkommen – Arbeitslosengeld Eins, ALG 1: Nachzahlung von Arbeitslosengeld 1 muss in dem Monatangerechnet werden, in dem sie tatsächlich zugeflossen ist.
Nach dem Zuflussprinzip, das hier gemäß § 2b in Verbindung mit§ 2 Alg II-V in der damals gültigen Fassung anzuwenden ist (so schon BSG, Beschluss B 11b AS 17/06 B), kann die Nachzahlung nicht in dem Monat angerechnet werden, für den sie zugeflossen ist, sondern muss in dem Monat angerechnet werden, indem sie tatsächlich zugeflossen ist, urteilte das Sozialgericht Dresden (AZ: S 10 AS 229/07). Dies ergibt sich ohne weiteres aus dem Zweck des SGB II, das aktuell bestehende Existenzminimum abzudecken. Hierdurch entsteht der Arge – wenn sie sich ordnungsgemäß verhält – auch kein finanzieller Nachteil. Denn sie hätte bei der Bundesagentur für Arbeit, mit der sie organisatorisch und auch in der Datenverarbeitung eng verknüpft ist, nur die laufende Arbeitslosengeld II-Leistung anzeigen müssen. Dann hätte die Bundesagentur für Arbeit ihre Nachzahlungzurückhalten und mit der Forderung der Arge verrechnen können.

Quelle: gegen-hartz.de – 11.01.2008
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/urteile/nachzahlungalgi9982388.html

Hartz IV Ratgeber zum Thema Verhütung

Freitag, Januar 9th, 2009

Hartz IV Ratgeber Verhütung – Wer hat Anspruch auf Kostenerstattung? Nicht nur für Frauen lesenswert!
Familienplanung darf nicht an den Kosten scheitern. Doch immer wieder werden Frauen ungewollt schwanger, weil sie sich teure Verhütungsmittel vom kargen Arbeitslosengeld II (ALG-II) -Regelsatz einfach nicht leisten können. Bei vielen Sachbearbeitern in den Ämtern stößt man bei der Frage nach Unterstützung entweder auf taube Ohren, auf Unwissen über die Gesetzeslage oder sogar auf absolutes Unverständnis.

Früher wurde diese Frage im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt. Dort sucht man jetzt jedoch vergeblich, da dies nun im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) zu finden ist. Denn nach wie vor werden auch für ALG-II-Empfänger im Alter von über 20 Jahren die Kosten für Verhütungsmittel übernommen. Sie müssen nur schriftlich beantragt werden.

Geregelt wird dies im § 49 SGB XII: Hilfe zur Familienplanung:
Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind. Für Frauen unter 20 Jahren gilt: Bis zum 20. Geburtstag übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel. Dies ist ein Ratgeber-Hinweis aus dem ALG II Forum von gegen-hartz.de.

Quelle: gegen-hartz.de – 08.01.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/argebochum7762701.php