Auch bei Sozialbetrug haben Lügen kurze Beine


Es ist eher ein Einzelfall. Ein Hartz-IV-Empfänger aus dem Landkreis hatte bereits bei seiner Antragstellung ganz bewusst die Nebentätigkeit seiner Frau verschwiegen. Später wurde aus dieser Nebentätigkeit eine Vollzeitbeschäftigung. Auch das meldete der Mann nicht beim Landsberger Jobcenter. Der Sozialbetrug flog beim Datenabgleich mit dem Rentenversicherungsträger auf. Über zwei Jahre war ein Schaden für die öffentlichen Kassen in Höhe von über 18 000 Euro entstanden. „Lügen und Betrug haben auch in diesem Fall kurze Beine“, sagt Walter Fischl, der Geschäftsführer des Jobcenters, für den Sozialbetrug kein Kavaliersdelikt darstellt.

Vielzahl von Behörden haben Zugang zu Bankdaten
Sozialbetrug ist strafbar, und das Risiko, dabei ertappt zu werden, ist – nicht zuletzt seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit im April 2005 – erheblich gestiegen. Denn seitdem erhält eine Vielzahl von Behörden Zugriff auf Bankdaten. Das Netzwerk zwischen Arbeitsämtern, Finanzamt, Sozialamt und Banken ist dicht gestrickt, sagt Peter Rasch, der Leiter des Sozialamtes am Landratsamt Landsberg. Wenn zum Beispiel Wohngeld beantragt werde, erfolge in der Regel ein Datenabgleich. Betrüger gehen den Behörden immer wieder ins Netz, im Landkreis allerdings nur vereinzelt. „Insoweit wäre eine Stimmungsmache gegen Empfänger von Hartz IV am Fallaufkommen gemessen völlig vorbei argumentiert“, sagt Walter Fischl.

Doch wie der vorab geschilderte Fall zeigt, wird immer wieder versucht, Sozialleistungen zu erschleichen. Wer erwischt wird, dem droht in der Regel eine Freiheitsstrafe. Denn auch Staatsanwaltschaften und Gerichte sehen die Fälle nicht als Kavaliersdelikt. Mit Ausreden oder dem Hinweis auf die eigene Vergesslichkeit kann man sich nach Ansicht vieler Anwälte nur schwer aus der Affäre ziehen. Der Mann, der die Beschäftigung seiner Frau nicht meldete, wurde vom Jobcenter Landsberg angezeigt und vor Gericht laut Walter Fischl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Darüber hinaus muss er für den entstanden Schaden aufkommen.

Im Bereich des Landsberger Jobcenters halten sich die umfangreichen Schadensfälle – 10 000 Euro aufwärts – in Grenzen, sagt Geschäftsführer Walter Fischl. Die wenigen Leistungsempfänger, die mit erheblicher krimineller Energie das Sozialsystem ausnutzen wollen, würden früher oder später entdeckt. Dabei sei der Kommissar „Zufall“ immer wieder hilfreich. Oftmals werde Sozialbetrug auch von Bekannten oder Nachbarn gemeldet. Seit zwei Jahren sind zudem strengere Kontrollen möglich, die im Landkreis von einem Außendienstmitarbeiter der Agentur für Arbeit durchgeführt werden. „Wenn uns etwas spanisch vorkommt, dann sind wir vor Ort“, sagt Peter Rasch vom Sozialamt.

Auch Schwarzarbeit fällt unter Sozialbetrug
Die Bezieher von Sozialleistungen sind verpflichtet, jede Änderung ihrer persönlichen Verhältnisse, insbesondere jede Aufnahme einer Beschäftigung, zu melden. Die wesentlichen Tatbestände, die zu einer Strafanzeige führen, sind nicht angezeigtes Einkommen, nicht angegebenes Kapitalvermögen und die nicht mitgeteilte Aufnahme einer Beschäftigung. Schwarzarbeit fällt laut Walter Fischl auch unter Sozialbetrug. Die Zollbehörden unterstützen Jobcenter, Arbeitsagentur und Sozialamt bei den Kontrollen. Derzeit habe seine Behörde einen Mann aus dem Landkreis Landsberg im Visier, der mehrere kleine Firmen betreibt und gleichzeitig Sozialleistungen bezieht.

Quelle: augsburger-allgemeine.de – 09.01.2009 – Von Thomas Wunder
Link zum Pressebericht: /www .augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Landsberg/Lokalnachrichten/Artikel,-Auch-bei-Sozialbetrug-haben-Luegen-kurze-Beine-_arid,1445074_regid,2_puid,2_pageid,4500.html

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Ein Kommentar

  • Reiner Frei sagt:

    Auch ich habe der ARGE München / Jobcenter mehrmals, sogar mit Beweisen, den Tatbestand eines Sozialbetrugs gemeldet! Als Antwort bekam ich, wenn ich eine bekam, das gehe mich nichts an. Anscheinend ist es den Sachbearbeitern zu viel Arbeit hier einmal zu ermitteln, obwohl die Beweise mehr als erdrückend sind! Nachdem ich mich nach einem Jahr wieder mit erneuten Beweisen gemeldet hatte, hat man sich sogar bei meinem Vorgesetzten beschwert, da ich meine Dienstmail benutzt hatte um die Unterlagen zu übersenden!!

    Ich denke es wäre wohl besser besagte Person, würde seinen “Job” machen, und damit den Steuerzahlern eine menge Geld sparen, anstatt sich über jemanden zu beschweren der hier einen Sozialbetrug aufdeckt.

    RF

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