Archive for Juni 21st, 2009

Etwas dazuverdienen – Möglichkeiten für Arbeitslose und Kurzarbeiter

Sonntag, Juni 21st, 2009

Stuttgart – Wer seinen Job verliert oder in Kurzarbeit geschickt wird, hat plötzlich viele Probleme: Das Geld wird weniger, dafür hat man plötzlich viel Zeit. In Wirtschaftskrisen steigt deshalb immer auch die Schwarzarbeit an – es gibt aber auch legale Möglichkeiten, sich etwas dazuzuverdienen.
Nebenjob bei Kurzarbeit: Kurzarbeiter dürfen in ihrer freien Zeit zwar einen Nebenjob annehmen, der Verdienst wird dann aber auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die Tätigkeit lohnt sich finanziell also nur, wenn man mehr verdient, als man an Kurzarbeitergeld bekommen würde.

Wer seine Nebentätigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit aufgenommen hat, für den gilt eine Ausnahmeregelung: Der Zusatzverdienst wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, solange der Nebenjob nicht ausgeweitet wird.

Pro Woche auf keinen Fall mehr als 15 Stunden arbeiten

Nebenjob für Arbeitslose: Wer Arbeitslosengeld bezieht und sich etwas dazuverdienen will, darf pro Woche auf keinen Fall mehr als 15 Stunden arbeiten. Andernfalls gilt der Job als reguläre Stelle und das Arbeitslosengeld wird gestrichen. Bis zu 165 Euro im Monat darf man zusätzlich verdienen, darüber hinaus wird das Einkommen vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Ausnahmen gibt es, wenn man den Nebenjob schon mindestens 12 Monate lang hatte, bevor man arbeitslos geworden ist – dann bleibt das Einkommen aus dem Nebenjob in der Regel unangetastet und die Arbeitsagentur zahlt trotzdem.

Quelle: schwarzwaelder-bote.de – 24.03.2009 – (dpa)
Link zum Pressebericht: www .schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=79102&artId=13726701

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG

S 21 AS 5/08 – Erbschaft ist auf Hartz IV anzurechnen

Sonntag, Juni 21st, 2009

Sozialgericht des Saarlandes gibt Behörde Recht – Hinterbliebene bekommen nach dem Tod der Oma zwölf Monate kein Geld vom Staat
Saarbrücken. Geld aus einer Erbschaft zählt als Einkommen und ist auf Ansprüche nach Hartz IV anzurechnen. Dabei wird die Geldsumme rechnerisch auf zwölf Monate verteilt und reduziert den jeweiligen Anspruch auf Hilfe. Das hat das Sozialgericht des Saarlandes in einem jetzt veröffentlichten Urteil klargestellt.

Im konkreten Fall ging es um eine 55 Jahre alte Saarländerin und deren minderjährige Tochter. Deren monatlicher Bedarf an Sozialleistungen nach Hartz IV lag bei insgesamt rund 700 Euro. Anfang 2007 starb die Mutter der erwachsenen Hilfeempfängerin. Die 55-Jährige wurde Miterbin und erhielt aus dem Nachlass 12.700 Euro auf ihr Konto. Die zuständige Arge wertete es als Einnahme der beiden Hinterbliebenen. Folge: Von der Gesamtsumme zog die Behörde zunächst die anteiligen Kosten für Nachlassgebühren, Bestattung, Grabstein und Auflösung der Wohnung der Verstorbenen ab. Der Restbetrag wurde auf zwölf Monate verteilt, wobei ein Freibetrag für Versicherungen berücksichtigt wurde. Ergebnis: Mutter und Tochter erzielten in jenen zwölf Monaten nach dem Todesfall Einnahmen von 870 Euro. Das waren rund 170 Euro mehr als ihr monatlicher Hilfebedarf. Dementsprechend hob die Behörde für diesen Zeitraum rückwirkend den Hilfebescheid mangels Bedürftigkeit auf. Mutter und Tochter klagten vor dem Sozialgericht. Ohne Erfolg. Die Richter bestätigten die Linie der Behörde. (Az.: S 21 AS 5/08).

Quelle: saarbruecker-zeitung.de – 23.03.2009 – wi
Link zum Pressebericht: www .saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/titelseite/lokalnews/Urteil-Erbschaft-Hartz-IV-anzurechnen;art27857,2840629

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG

B 1 KR 10/07 R – Hartz IV Empfänger und Zuzahlunghen zu Medikamenten, auch bei chronischen Erkrankungen

Sonntag, Juni 21st, 2009

Die Kasseler Richter entschieden, eine Zuzahlung, die auch in monatlichen Teilbeträgen abbezahlt werden könne, sei zumutbar.
In dem vorliegenden Fall handelte es sich um einen chronisch Kranken, der gegen die Zuzahlung von jährlich 41,40 Euro geklagt hatte. Die betroffene Person bezieht 345,00 Euro Arbeitslosengeld II pro Monat und zusätzlich Leistungen für Miete und Heizung. Der 52-Jährige Kläger ist chronisch krank und kostenlos krankenversichert. Eine Zuzahlung betrachtete er als unzumutbar, weil ihm dann weniger als das Existenzminimum verbleibe. Sein Recht auf Menschenwürde und auf körperliche Unversehrtheit sei dadurch verletzt.

Die Richter folgten dem nicht. Durch eine Zuzahlung von 3,45 Euro im Monat werde das Existenzminimum nicht unterschritten. Die gegenwärtige Regelung widerspreche auch nicht der vom Grundgesetz garantierten Menschenwürde oder dem Gleichheitsgrundsatz (Az: B 1 KR 10/07 R).

“Das Arbeitslosengeld II liegt über dem Existenzminimum. Es orientiert sich nicht an den denkbar untersten verfassungsrechtlichen Grenzen, dem physischen Existenzminimum, sondern geht darüber hinaus und berücksichtigt auch einen soziokulturellen Leistungsanteil”, sagte Gerichtspräsident Peter Masuch in der Urteilsbegründung. Der Gesetzgeber habe die Zuzahlungen eingeführt, um das Kostenbewusstsein zu stärken. Hartz-IV-Empfänger könnten den jährlichen Betrag zudem in monatlichen Raten von 3,45 Euro zahlen. Das sei zumutbar.

Die Anwältin eines Sozialverbandes kritisierte anschließend, dass der Fall eines chronisch Kranken verhandelt worden sei. Hartz- Empfänger ohne chronische Erkrankung müssten doppelt soviel zuzahlen. “Bei 83 Euro im Jahr ist das dann schon ein Schlag”, sagte sie

Quelle: netplosiv.com – Von Lisa Seitz
Link zum Pressebericht: netplosiv.com/bundessozialgericht-hartz-iv-empfaenger-muessen-zuzahlungen-fuer-medikamente-leisten-200814716

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG