Etwas dazuverdienen – Möglichkeiten für Arbeitslose und Kurzarbeiter


Stuttgart – Wer seinen Job verliert oder in Kurzarbeit geschickt wird, hat plötzlich viele Probleme: Das Geld wird weniger, dafür hat man plötzlich viel Zeit. In Wirtschaftskrisen steigt deshalb immer auch die Schwarzarbeit an – es gibt aber auch legale Möglichkeiten, sich etwas dazuzuverdienen.
Nebenjob bei Kurzarbeit: Kurzarbeiter dürfen in ihrer freien Zeit zwar einen Nebenjob annehmen, der Verdienst wird dann aber auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die Tätigkeit lohnt sich finanziell also nur, wenn man mehr verdient, als man an Kurzarbeitergeld bekommen würde.

Wer seine Nebentätigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit aufgenommen hat, für den gilt eine Ausnahmeregelung: Der Zusatzverdienst wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, solange der Nebenjob nicht ausgeweitet wird.

Pro Woche auf keinen Fall mehr als 15 Stunden arbeiten

Nebenjob für Arbeitslose: Wer Arbeitslosengeld bezieht und sich etwas dazuverdienen will, darf pro Woche auf keinen Fall mehr als 15 Stunden arbeiten. Andernfalls gilt der Job als reguläre Stelle und das Arbeitslosengeld wird gestrichen. Bis zu 165 Euro im Monat darf man zusätzlich verdienen, darüber hinaus wird das Einkommen vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Ausnahmen gibt es, wenn man den Nebenjob schon mindestens 12 Monate lang hatte, bevor man arbeitslos geworden ist – dann bleibt das Einkommen aus dem Nebenjob in der Regel unangetastet und die Arbeitsagentur zahlt trotzdem.

Quelle: schwarzwaelder-bote.de – 24.03.2009 – (dpa)
Link zum Pressebericht: www .schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=79102&artId=13726701

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