Wirtin wegen Leistungsbetrug verurteilt

Zu einer Geldstrafe von 7.800 Euro wegen Betrugs verurteilte das Amtsgericht Ebersberg eine Wirtin aus dem Landkreis, die neben dem Betrieb ihrer Gaststätte zu Unrecht Arbeitslosengeld II bezogen hatte.
Wie die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim aufgrund eines Hinweises der Arbeitsgemeinschaft Beschäftigung und Soziales in Ebersberg ermittelten, hatte die 47-jährige Frau nach mehreren Jahren Arbeitslosigkeit eine Gaststätte übernommen, ohne dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Auf diese Weise bekam sie über einen Zeitraum von vier Monaten zu Unrecht mehr als 2.000 Euro Arbeitslosengeld gezahlt.

Die Wirtin leugnete zwar zunächst den Bezug dieser Leistungen, räumte dann aber ein, dieses Geld als eine Art “Existenzgründungszuschuss” gesehen zu haben.
Neben ihrer Geldstrafe muss die nunmehr vorbestrafte Frau auch den zuviel kassierten Betrag an die Staatskasse zurückzahlen.
Die Höhe der Strafe zeigt, dass Leistungsmissbrauch kein Kavaliersdelikt ist, sondern zwischenzeitlich von den Gerichten hart bestraft wird.

Wer Leistungen der Sozialsysteme in Anspruch nimmt, ist dazu verpflichtet, jede Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die auf die Höhe der Leistung Einfluss nimmt, unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist jede Aufnahme einer Beschäftigung mitteilungspflichtig. Wer gegen diese Mitteilungspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld oder, wie im vorliegenden Fall, mit einer Strafe rechnen.

Quelle: monstersandcritics.de – 23. Mär 2009 – Von Oliver Lippert
Link zum Pressebericht: www .monstersandcritics.de/artikel/200913/article_130445.php/Wirtin-wegen-Leistungsbetrug-verurteilt

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