Archive for the ‘Aktuelle Urteile’ Category

S 31 AS 317/08 – ALG-II-Bezieher darf ohne Amts-Erlaubnis umziehen

Mittwoch, November 10th, 2010

Normalerweise gilt: Will ein ALG-II-Bezieher in eine andere Wohnung ziehen, muss er sich diesen Umzug vom Jobcenter genehmigen lassen. Tut er das nicht, wird das Jobcenter die Wohnkosten nicht mehr tragen.

Doch diese Genehmigungspflicht gilt nicht in allen Fällen, befand nun das Sozialgericht Dortmund. Im verhandelten Fall war eine allein erziehende Mutter aus ihrer alten Wohnung ausgezogen, ohne die Erlaubnis des Amtes abzuwarten. Denn: Die Wände ihrer alten Wohnung waren von Schimmel befallen, gefährdeten die Gesundheit des sechsjährigen Kindes. Hier durfte die Frau sofort umziehen, muss das Jobcenter auch künftig die Miete für die nun zwar etwas teurere, aber immer noch “angemessene” Wohnung bezahlen, meinten die Richter (Az. S 31 AS 317/08).

Quelle: berlinonline.de – 10.11.2010
Link zum Pressebericht: www .berlinonline.de/berliner-kurier/print/ratgeber/325208.html

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG

L 3 AS 5594/09 – Aufstocker verliert ALG-II-Anspruch bei Erkrankung

Mittwoch, November 10th, 2010

Vom Krankengeld sind keine Einkommensfreibeträge absetzbar

Stuttgart (dapd). Arbeitnehmer, die als sogenannte Aufstocker ergänzendes Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, können den Leistungsanspruch bei einer Erkrankung verlieren. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg muss das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung im Gegensatz zum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielten Einkommen voll auf den Bedarf angerechnet werden (Entscheidung vom 13. Oktober 2010, AZ: L 3 AS 5594/09).

Damit wies das Gericht die Klage einer Arbeitnehmerin gegen die zuständige Grundsicherungsbehörde ab. Die Klägerin hatte bei einem Nettogehalt von monatlich rund 781 Euro zunächst weitere 114 Euro als ergänzendes ALG II erhalten. Dabei ging die Behörde von einem Bedarf von knapp 635 Euro und einem absetzbaren Freibetrag von rund 260 Euro aus.

Als die Klägerin erkrankte und Krankengeld erhielt, hob die Behörde die Bewilligung auf. Zur Begründung verwies sie darauf, dass das Krankengeld von netto 656 Euro den ermittelten Bedarf übersteige. Vom Krankengeld seien keine Einkommensfreibeträge absetzbar.

Die Richter folgten dieser Argumentation. Krankengeld sei eine Einkommensersatzleistung, von der grundsätzlich kein Freibetrag abgezogen werden könne. Dies würde auch der Absicht des Gesetzgebers widersprechen, durch Freibeträge die Arbeitsaufnahme von Hilfebedürftigen zu fördern. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließen die Richter allerdings die Revision zum Bundessozialgericht zu.

Quelle: freiepresse.de – 10.11.2010 – dapd
Link zum Pressebericht: www .freiepresse.de/NACHRICHTEN/RAT_UND_HILFE/7521804.php

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG

L 16 KR 329/10 B ER – Ehemals Selbständige sind bei Bezug von Hartz IV nicht gesetzlich krankenversichert

Mittwoch, November 10th, 2010

Seit dem 1.1.2009 besteht auch eine allgemeine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung (PKV) – Wer in der Vergangenheit selbständig erwerbstätig und privat versichert war, wird bei Bezug von Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”) nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn schon vor dem Leistungsbezug der private Krankenversicherungsschutz beendet und die selbständige Tätigkeit aufgegeben worden war. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren im Falle eines Hilfeempfängers aus Hamm entschieden.

Dem Mann war seine private Krankenversicherung war im Jahr 2007 wegen Beitragsrückständen beendet worden. Seither war er nicht mehr krankenversichert. Als der Kläger kurz nach Aufgabe seiner selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld II bezog, wollte er sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das lehnte die gewählte Krankenkasse ab: Der Betroffene sei verpflichtet gewesen, sich privat zu versichern. Die private Versicherung habe Vorrang. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei, müsse er sich so behandeln lassen, als sei er versichert.

Hintergrund
Hintergrund des Streits ist, dass seit dem 1.1.2009 eine allgemeine Versicherungspflicht auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) besteht. Selbständige, die dem System der PKV zugewiesen sind, sind daher verpflichtet, einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Der Gesetzgeber hat aber keine ausdrückliche Regelung für den Fall getroffen, dass diese Versicherungspflicht nicht erfüllt wird. Gleichzeitig begründet der Bezug von Arbeitslosengeld II Versicherungspflicht in der GKV. Dies allerdings nur, wenn der Betreffende nicht unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II überhaupt nicht krankenversichert und hauptberuflich selbstständig erwerbstätig war. Der Beschwerdeführer meinte nun, er zähle nicht zu diesen Selbständigen, da er seine selbständige Erwerbstätigkeit kurz vor dem Bezug des ALG-II aufgegeben habe.
Auf den durch die letzte berufliche Tätigkeit erlangten Status kommt es an

Dem haben die Essener Richter widersprochen. Für die Zugehörigkeit zu dem von der Versicherungspflicht in der GKV ausgeschlossenen Personenkreis der Selbständigen komme es allein auf den durch die letzte berufliche Tätigkeit erlangten Status an, auch wenn die selbständige Tätigkeit schon kurz vor dem Leistungsbezug beendet worden sei. Andernfalls würde die gesetzgeberische Grundentscheidung verfehlt. Der Gesetzgeber habe im Interesse einer gleichmäßigeren Lastenverteilung zwischen privater und gesetzlicher Versicherung die Risiken dem System zuzuweisen wollen, dem sie auf Grund der bisherigen beruflichen Tätigkeit des Betroffenen zuzuordnen seien. Da die privaten Versicherer verpflichtet sind, unabhängig von Vorerkrankungen einen Vertrag in Basistarif abzuschließen, müsse der Betroffene sich um eine entsprechende private Versicherung bemühen.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.08.2010 – Aktenzeichen: L 16 KR 329/10 B ER

Quelle: kostenlose-urteile.de – 18.10.2010
Link zum Pressebericht: www .kostenlose-urteile.de/Ehemals-Selbstaendige-sind-bei-Bezug-von-Hartz-IV-nicht-gesetzlich-krankenversichert.news10422.htm

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG