L 3 AS 5594/09 – Aufstocker verliert ALG-II-Anspruch bei Erkrankung
Vom Krankengeld sind keine Einkommensfreibeträge absetzbar
Stuttgart (dapd). Arbeitnehmer, die als sogenannte Aufstocker ergänzendes Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, können den Leistungsanspruch bei einer Erkrankung verlieren. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg muss das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung im Gegensatz zum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielten Einkommen voll auf den Bedarf angerechnet werden (Entscheidung vom 13. Oktober 2010, AZ: L 3 AS 5594/09).
Damit wies das Gericht die Klage einer Arbeitnehmerin gegen die zuständige Grundsicherungsbehörde ab. Die Klägerin hatte bei einem Nettogehalt von monatlich rund 781 Euro zunächst weitere 114 Euro als ergänzendes ALG II erhalten. Dabei ging die Behörde von einem Bedarf von knapp 635 Euro und einem absetzbaren Freibetrag von rund 260 Euro aus.
Als die Klägerin erkrankte und Krankengeld erhielt, hob die Behörde die Bewilligung auf. Zur Begründung verwies sie darauf, dass das Krankengeld von netto 656 Euro den ermittelten Bedarf übersteige. Vom Krankengeld seien keine Einkommensfreibeträge absetzbar.
Die Richter folgten dieser Argumentation. Krankengeld sei eine Einkommensersatzleistung, von der grundsätzlich kein Freibetrag abgezogen werden könne. Dies würde auch der Absicht des Gesetzgebers widersprechen, durch Freibeträge die Arbeitsaufnahme von Hilfebedürftigen zu fördern. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließen die Richter allerdings die Revision zum Bundessozialgericht zu.
Quelle: freiepresse.de – 10.11.2010 – dapd
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