S 31 AS 317/08 – ALG-II-Bezieher darf ohne Amts-Erlaubnis umziehen

Normalerweise gilt: Will ein ALG-II-Bezieher in eine andere Wohnung ziehen, muss er sich diesen Umzug vom Jobcenter genehmigen lassen. Tut er das nicht, wird das Jobcenter die Wohnkosten nicht mehr tragen.

Doch diese Genehmigungspflicht gilt nicht in allen Fällen, befand nun das Sozialgericht Dortmund. Im verhandelten Fall war eine allein erziehende Mutter aus ihrer alten Wohnung ausgezogen, ohne die Erlaubnis des Amtes abzuwarten. Denn: Die Wände ihrer alten Wohnung waren von Schimmel befallen, gefährdeten die Gesundheit des sechsjährigen Kindes. Hier durfte die Frau sofort umziehen, muss das Jobcenter auch künftig die Miete für die nun zwar etwas teurere, aber immer noch “angemessene” Wohnung bezahlen, meinten die Richter (Az. S 31 AS 317/08).

Quelle: berlinonline.de – 10.11.2010
Link zum Pressebericht: www .berlinonline.de/berliner-kurier/print/ratgeber/325208.html

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