Archive for the ‘Aktuelle Urteile’ Category

S 1 AS 256/10 – ALG II Empfänger müssen unverhältnismäßig hohe Stromkosten selber zahlen

Mittwoch, November 10th, 2010

Gemäß einer am heutigen Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Sozialgerichts Trier (SG) müssen Jobcenter für übermäßig hohe Stromkosten von Leistungsbeziehern nicht aufkommen (Az.: S 1 AS 256/10).

Im verhandelten Fall drohte einer Hartz IV Empfängerin wegen nicht gezahlter Rechnungen an den Energieversorger eine Stromsperre. Deswegen stellte sie bei ihrem Jobcenter einen Darlehensantrag. Sie argumentierte dahingehend, dass sie sich den überhöhten Verbrauch von insgesamt rund 26.000 Kilowattstunden Strom in den letzten sieben Monaten nicht erklären könne. Die Behörde wollte die entstandenen Kosten in Höhe 5.000 Euro allerdings nicht übernehmen.

Das SG erklärte das Behördenhandeln für rechtmäßig. Schließlich habe die ALG II Bezieherin für die unverhältnismäßig hohen Stromkosten keinen schlüssigen Grund nennen können. Laut Urteilsbegründung müsse der Leistungsträger lediglich dann hierfür aufkommen, falls dies zur Beseitigung einer Notlage gerechtfertigt ist. Die Leistungsempfängerin habe nach Meinung des Gerichts dadurch, dass sie in der Vergangenheit keinerlei Abschläge an den Energieversorger gezahlt habe, der Anhäufung der Stromkosten auch nicht versucht entgegenzuwirken.

Quelle: sozialleistungen.info – 07.10.2010
Link zum Pressebericht: www .sozialleistungen.info/news/07.10.2010-urteil-alg-ii-empfaenger-muessen-unverhaeltnismaessig-hohe-stromkosten-selber-zahlen/

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B 4 AS 7/10 R – Altersvorsorge nicht auf Hartz IV anrechenbar

Mittwoch, November 10th, 2010

Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil die Rechte von Hartz-IV-Empfängern bei der betrieblichen Altersvorsorge gestärkt. Danach dürfen die Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nicht das Arbeitslosengeld II mindern, entschied das BSG am Dienstag (Az.: B 4 AS 7/10 R). Grundsätzlich sei zwar nur ein Altersvorsorgebeitrag in Höhe des Mindesteigenbetrags der Riesterförderung anrechnungsfrei. Könne aber der Hartz-IV-Bezieher aus vertraglichen Gründen höhere, vom Arbeitgeber gezahlte betriebliche Altersvorsorgebeiträge erst zu einem späteren Zeitpunkt senken, müsse bis dahin das Jobcenter eine Schonfrist gewähren.

Quelle: sueddeutsche.de – 10.11.2010 – epd
Link zum Pressebericht: newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1066377

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B 14 AS 23/10 R – Auch in Deutschland zwecks Arbeitssuche wohnender Franzose hat Anspruch darauf

Mittwoch, November 10th, 2010

Ein Franzose hat selbst dann Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn sich sein Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt. Denn in Deutschland lebende arbeitslose Ausländer seien nicht vom Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgeschlossen, wenn sie sich auf das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) berufen könnten, so das Bundessozialgericht (BSG). Dies sei bei französischen Staatsangehörigen der Fall, da sowohl Deutschland als auch Frankreich das Abkommen unterzeichnet hätten.

Rechtlicher Hintergrund: Nach dem EFA sind die Vertragschließenden verpflichtet, den Staatsangehörigen der anderen Vertragsstaaten, die sich in irgendeinem Teil seines Gebietes, auf das dieses Abkommen Anwendung findet, erlaubt aufhalten und nicht über ausreichende Mittel verfügen, in gleicher Weise wie seinen eigenen Staatsangehörigen und unter den gleichen Bedingungen die Leistungen der sozialen und der Gesundheitsfürsorge zu gewähren, die in der in diesem Teil seines Gebietes geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind.

Laut BSG handelt es sich bei dieser Vorschrift um unmittelbar geltendes Bundesrecht. Seiner Anwendbarkeit stehe weder vorrangig anzuwendendes anderes Bundesrecht noch Gemeinschaftsrecht entgegen. Die Voraussetzungen des Gleichbehandlungsgebots nach dem EFA lägen auch insoweit vor, als es sich beim Arbeitslosengeld II um Fürsorge im Sinne des EFA handele. Nicht entscheidend ist nach Ansicht des BSG, dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Europarat nach wie vor nur das zum 31.12.2004 außer Kraft getretene Bundessozialhilfegesetz als unter den Geltungsbereich des Abkommens fallendes Fürsorgegesetz gemeldet hat.

Bundessozialgericht, Entscheidung vom 19.10.2010, B 14 AS 23/10 R

Quelle: anwalt.de – 21.10.2010
Link zum Pressebericht: www .anwalt.de/rechtstipps/arbeitslosengeld-ii-auch-in-deutschland-zwecks-arbeitssuche-wohnender-franzose-hat-anspruch-darauf_014319.html

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