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Job weg und «Stütze« gesperrt

Mittwoch, März 4th, 2009

Was Arbeitnehmer und Betriebe im Fall eines Aufhebungsvertrags wissen müssen
NÜRNBERG – Auch wenn von einer großen Kündigungswelle zum Glück noch keine Rede sein kann: Die Zahl der Entlassungen wächst wieder. Gut zu wissen für den Arbeitnehmer, auf welche Bedingungen der Trennung er sich einlässt. Wir sprachen mit der Arbeitsagentur Nürnberg über Abfindungen und Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld.

In welchem Fall fällt kein Ruhen der Arbeitslosengeldzahlungen an? Eine ganz wesentliche Rolle spielt hierbei, dass der Arbeitgeber die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten hat. Tut er dies, hat er eine ganz wichtige Bedingung erfüllt, sagt Gerhard Hein, Teamleiter für das Arbeitslosengeld I bei der Arbeitsagentur Nürnberg. Hinzu kommt, dass der Chef betriebliche Gründe für die Trennung von dem Mitarbeiter anführen muss und nicht verhaltensbedingte. Nicht selten ist es beiden Seiten lieber, dass statt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, der das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beendet. In diesem Fall ist es wichtig nachzuweisen, dass ohnehin zeitgleich eine Kündigung angestanden hätte. Dann gilt der Aufhebungsvertrag gewissermaßen als Ersatz für eine ordentliche Kündigung.

Arbeitgeber muss Entschädigung zahlen
Zusätzlich muss der Arbeitgeber als Entschädigung für den Jobverlust eine Abfindung anbieten, die mindestens 0,25 und höchstens 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr betragen sollte. Hein: «Häufig wird mehr gezahlt.« Liegt die Abfindung um zehn Prozent über dieser Bandbreite, ist der Betrieb angehalten, zusätzlich nachzuweisen, dass die Sozialauswahl berücksichtigt wurde.

Wurden all diese Punkte beachtet, stehen die Chancen gut, dass die Arbeitsagentur keine Sperrzeit verhängt. Ansonsten verkürzt sich die Anspruchsdauer auf das Alg I um den entsprechenden Zeitraum der Sperre. Diese ist gedacht als Sanktion für Beschäftigte, die anscheinend ihre Arbeitslosigkeit selbst mit herbeiführen.

Eine üppige Abfindung kann ebenfalls den Verdacht erwecken, dass sich der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz hat «abkaufen« lassen. Auch in diesem Fall prüfen die Leistungsexperten von der Arbeitsagentur die Umstände gründlich nach.

Klage vermeiden

«In jedem Fall prüfen wir«, so die Arbeitsagentur, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Die Modalitäten eines Aufhebungsvertrags mögen auch dem Arbeitgeber lieber sein. Einmal aus sozialen Gründen. Vor allem aber schließt er auf diesem Wege weitgehend aus, dass der oder die Geschasste mit einer Kündigungsschutzklage vors Arbeitsgericht zieht.

Die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ist also ein großer Stolperstein, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Ein solcher kann sein, dass eine Mitarbeiterin Nachwuchs bekommen hat und danach die üblichen Arbeitszeiten wegen der Kinderbetreuung nicht akzeptieren kann. Auch ein gesundheitliches Problem oder Mobbing können als Argumente gelten.

Die Berater empfehlen allen Arbeitnehmern wie Arbeitgebern, die Arbeitsagentur «mit ins Boot zu holen«, sobald betriebsbedingte Kündigungen absehbar sind, rät Hein. «Das ist für alle Seiten eine große Entlastung.«

Quelle: nn-online.de – 23.2.2009 – Von Angela Giese
Link zum Pressebericht: www .nn-online.de/artikel.asp?art=972808&kat=5

Lauter Gewinner – bis auf die Bürger

Samstag, Januar 17th, 2009

Das Konjunkturpaket II begeistert seine Erfinder. Doch die Wirkungen werden eher begrenzt sein.
Da hatten die Unterhändler der großen Koalition in den vergangenen Tagen den Mund wohl etwas voll und den Taschenrechner nicht zur Hand genommen. Immer neue Vorschläge, wie sich die Bürger entlasten ließen, zauberten sie aus ihren Schubladen, immer optimistischer wurden die Versprechungen. Nun ist das Verhandlungsergebnis da und die Überraschung groß. Denn von den vollmundigen Ankündigungen blieben jeweils nur Teile übrig.

Das konnte nicht passen
Das Grundproblem: Die Schwadroneure hatten vergessen, dass sie als Obergrenze des Konjunkturpakets II eine Summe von 50 Milliarden Euro anstrebten– für zwei Jahre, wohlgemerkt! Die Berechnungen aber verselbstständigten sich. Zehn Milliarden Euro sollten in die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge fließen– jährlich. Denselben Betrag beanspruchte die von der CSU getriebene Union für die Steuerentlastung. Das wären schon 40 Milliarden Euro gewesen. Dazu das öffentliche Investitionsprogramm, der Kinderbonus, die Aufbesserung der Hartz IV-Sätze – das konnte nicht passen.

Nun also alles eine Nummer kleiner. Der Beitrag für gesetzlich Krankenversicherte sinkt nur um 0,6 Prozentpunkte, was neun Milliarden kostet. (Interessanterweise ergaben in den Verhandlungen zehn Milliarden Euro immer eine Senkung um einen vollen Prozentpunkt– wo ist der Rest geblieben?). Neben der Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer, der etwa 4,30 Euro pro Monat bringt, wirkt sich auch die Senkung des Eingangssteuersatzes kaum aus. Beide Maßnahmen verschärfen sogar noch die so genannte kalte Progression. Dabei hatte die Union angekündigt, vor allem hier anzusetzen. Am besten und vor allem am spürbarsten – das ist erfreulich– kommen Familien weg: Sie erhalten pro Kind einmalig 100 Euro. Für Hartz-IV-Familien werden die Regelsätze für Kinder um rund 15 Prozent angehoben.

Zweifelhafte Steuerentlastung
Trotzdem werden sich die Urheber des Flickenteppichs ihre Erfolge herausstreichen. Die SPD hat den Kinderbonus durchgedrückt und die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge; die CDU hat das Bürgschaftsprogramm für die Industrie initiiert und einen Teil der Sozialbeiträge als Entlastung für die Arbeitgeber gerettet. Und die CSU wird sich der Steuerentlastung rühmen– obwohl die am zweifelhaftesten ist.

Dabei hatte die CSU in den vergangenen Wochen am lautesten auf die Pauke gehauen und erfolgreich den Eindruck erweckt, sie habe sich durchgesetzt– erst im Gefecht mit der Schwesterpartei CDU, dann auch in der Koalition. Nun wird erkennbar, dass vieles Theaterdonner geblieben ist. Denn gerade von der Abschwächung oder gar Abschaffung des so genannten Mittelstandsbauchs im Steuertarif kann keine Rede sein. Die kalte Progression wird nicht gemildert.

Die Herausforderung für den neuen CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer ist es, auch ohne die absolute Mehrheit früherer Zeiten im Rücken darzustellen, dass seine Partei immer noch eine Sonderstellung in der politischen Landschaft verdiene. Fast wäre ihm dies gelungen– wenn nicht die Ergebnisse des gestrigen Abends so halbherzig und gerade im Steuerbereich so dürftig gewesen wären.

Quelle: focus.de – 13.01.09 – Von FOCUS-Korrespondent Henning Krumrey
Link zum Pressebericht: www .focus.de/politik/deutschland/mitten_aus_berlin/mitten-aus-berlin-lauter-gewinner-bis-auf-die-buerger_aid_361723.html