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Bremer Sonderweg zur Bewältigung der Hartz IV-Reform

Dienstag, Januar 13th, 2009

Bremer Sonderweg zur gerichtlichen Bewältigung der Hartz IV-Reform erfolgreich
Der Sonderweg, den Bremen von 2005 bis 2008 bei den Hartz IV-Verfahren gegangen ist, war nach Auskunft des Justizsenats Bremen erfolgreich. Bremen hatte die Verfahren als einziges Bundesland übergangsweise der Verwaltungsgerichtsbarkeit übertragen. Wie der Justizsenat am 09.01.2009 mitteilt, konnte dadurch die Hartz IV-Reform bei den Gerichten bewältigt werden. Seit dem 01.01.2009 sind auch in Bremen wieder die Sozialgerichte für Hartz IV-Prozesse zuständig.

Verwaltungsgerichte bewältigten Verfahrenswelle
Die Verwaltungsgerichte seien nach ihrer Geschäftslage in der Lage gewesen, die Arbeitslosengeld II-Verfahrenswelle der ersten Jahre zu bewältigen, erläutert der Justizsenat. Das Sozialgericht habe gleichzeitig auf Grund des Wegfalls der früheren Arbeitslosenhilfe-Verfahren die Ende 2004 noch bedrückend hohe Zahl unerledigter Verfahren abbauen können. Mittlerweile sei das Sozialgericht auf zehn Richter aufgestockt worden. Auch die Service-Stellen des Sozialgerichts seien verstärkt worden. Die personelle Ausstattung soll Mitte des Jahres 2009 anhand der Entwicklung der Verfahrenszahlen zudem erneut überprüft werden, so der Bremer Justizsenat. Seinen Angaben zufolge bleiben die Ende 2008 beim Verwaltungsgericht noch anhängigen rund 1.500 Alg II-Verfahren beim Verwaltungsgericht. Dieses habe auch in der Zeit von 2005 bis 2008 mit einer nur geringen Personalverstärkung auskommen müssen – es sei lediglich um zwei Richterstellen aufgestockt worden.

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 12. Januar 2009
Link zum Pressebericht: rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=273626&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

Fragen und Antworten zum Thema Hartz IV – Kurz erklärt!

Freitag, Januar 9th, 2009

Was ist Hartz IV und wer hat Anspruch darauf?
Hartz IV ist die umgangssprachliche Bezeichnung von Arbeitslosengeld II (ALG II). Das ALG II ist zum 1. Januar 2005 aus der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe entstanden. Anspruch darauf hat in der Regel, wer ein Jahr lang Arbeitslosengeld I bezogen hat, ohne an den Arbeitsmarkt vermittelt zu werden.

Wie viel Geld bekommt ein Hartz-IV-Empfänger pro Monat?

Das ist je nach Familienstand unterschiedlich. Den Betroffenen wird eine einfache Wohnung inklusive der Nebenkosten bezahlt. Hinzu kommen die pauschalen Regelleistungen: Alleinstehende erhalten 351 Euro, ein Paar 316 Euro pro Kopf. Kinder bis zum 14. Lebensjahr 211 Euro, ab dem 15. Lebensjahr 281 Euro zu.

Gibt es Gruppen, die mehr Geld bekommen als andere?

Ja. Zum Beispiel erhalten Alleinerziehende einen monatlichen Mehrbedarfszuschlag von 125 Euro.

Wenn ein Empfänger eine Immobilie besitzt, darf er sie behalten?

Ja, sofern die Wohnungsgröße nicht überdimensioniert ist. Der Staat übernimmt dann die Kosten für die Zinsen, nicht aber für die Tilgung.

Wodurch werden die Hartz-IV-Zuschüsse finanziert?

Durch Steuergelder.

Darf ein Hartz-IV-Empfänger Geld dazuverdienen?

Bedingt. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger einen 400-Euro-Job annimmt, darf er 160 Euro davon behalten.

Woher kommt eigentlich der Name „Hartz IV“?

Die Gesetze sind nach dem Leiter der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, Peter Hartz, benannt. Sie wurde von der Bundesregierung unter Gerhard Schröder eingesetzt.

Was sind die Ziele von Hartz IV?

Ziel der Regelung ist die Vermeidung von Arbeitslosigkeit und die Wiedereingliederung von Arbeitslosen.

Quelle: suedkurier.de – 09.01.2009 – (emb)
Link zum Pressebericht: www .suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/ueberlingen/art372495,3585274