Bremer Sonderweg zur Bewältigung der Hartz IV-Reform
Bremer Sonderweg zur gerichtlichen Bewältigung der Hartz IV-Reform erfolgreich
Der Sonderweg, den Bremen von 2005 bis 2008 bei den Hartz IV-Verfahren gegangen ist, war nach Auskunft des Justizsenats Bremen erfolgreich. Bremen hatte die Verfahren als einziges Bundesland übergangsweise der Verwaltungsgerichtsbarkeit übertragen. Wie der Justizsenat am 09.01.2009 mitteilt, konnte dadurch die Hartz IV-Reform bei den Gerichten bewältigt werden. Seit dem 01.01.2009 sind auch in Bremen wieder die Sozialgerichte für Hartz IV-Prozesse zuständig.
Verwaltungsgerichte bewältigten Verfahrenswelle
Die Verwaltungsgerichte seien nach ihrer Geschäftslage in der Lage gewesen, die Arbeitslosengeld II-Verfahrenswelle der ersten Jahre zu bewältigen, erläutert der Justizsenat. Das Sozialgericht habe gleichzeitig auf Grund des Wegfalls der früheren Arbeitslosenhilfe-Verfahren die Ende 2004 noch bedrückend hohe Zahl unerledigter Verfahren abbauen können. Mittlerweile sei das Sozialgericht auf zehn Richter aufgestockt worden. Auch die Service-Stellen des Sozialgerichts seien verstärkt worden. Die personelle Ausstattung soll Mitte des Jahres 2009 anhand der Entwicklung der Verfahrenszahlen zudem erneut überprüft werden, so der Bremer Justizsenat. Seinen Angaben zufolge bleiben die Ende 2008 beim Verwaltungsgericht noch anhängigen rund 1.500 Alg II-Verfahren beim Verwaltungsgericht. Dieses habe auch in der Zeit von 2005 bis 2008 mit einer nur geringen Personalverstärkung auskommen müssen – es sei lediglich um zwei Richterstellen aufgestockt worden.
Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 12. Januar 2009
Link zum Pressebericht: rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=273626&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10
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