Kritik an Sanktionspraxis beim ALG II


Die Arbeitsgruppe (AG) Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Hartz IV will laut einem Bericht der Zeitung Neues Deutschland mit einer Broschüre auf die Menschen aufmerksam machen, die unter den Sanktionen seitens der Behörden zu leiden haben.

Sanktionen werden bei Pflichtverletzungen verhängt. Ein Beispiel für eine Pflichtverletzung ist die Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen oder die darin beschriebenen Pflichten zu erfüllen.

Die AG befragte vor Job Centern Hartz IV Empfänger, die sanktioniert wurden oder denen eine Sanktion drohte. Daraus entstanden eine Vielzahl von Porträts, die in der Broschüre zusammengefasst wurden. Das jeweilige Porträt skizziert die jetzige individuelle Situation der sanktionierten Person und zudem werden die Vorgänge dargestellt, die zur Sanktion führten.

“Die Folgen der Sanktionspraxis, wie die Hartz IV-Gesetzgebung sie vorschreibt, sind gravierend für alle Betroffenen und letztlich für die ganze Gesellschaft”, erklärte Claudia Daseking von der AG Sanktionen gegenüber dem Neuen Deutschland. Man müsse sich täglich entscheiden, entweder die umfangreichen Hausaufgaben für das Job-Center zu erledigen, um die Auflagen zu erfüllen, oder sich im eigenen Interesse um richtige Jobs zu bemühen.

Die AG fordert deswegen die Aussetzung des Sanktionsparagrafen (§ 31 SGB II).

Quelle: sozialleistungen.info – 19.01.2009 – Von pr
Link zum Pressebericht: www .sozialleistungen.info/news/19.01.2009-kritik-an-sanktionspraxis-beim-alg-ii/

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