Bundessozialgericht entscheidet über Hartz-IV-Regelsatz für Kinder
Kläger kritisieren die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder. Das Bundessozialgericht in Kassel will die Höhe der Regelsätze am Dienstag prüfen. Das Hessische Landessozialgericht kam zu dem Schluss, dass Hartz-IV-Regelsätze für Kinder zu niedrig sind und hatte die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wird am kommenden Dienstag (27. Januar) in zwei Grundsatzurteilen die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder bis 14 Jahren auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen. Wie das oberste Sozialgericht am Montag weiter mitteilte, kritisieren die Kläger, dass der Regelsatz für Kinder – das sogenannte Sozialgeld – das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum nicht sicherstelle.
Nach den gesetzlichen Regelungen erhalten Kinder bis einschließlich des 14. Lebensjahres 60 Prozent und ab den 15. Lebensjahr 80 Prozent des Regelsatzes eines alleinstehenden, erwachsenen Hartz-IV-Empfängers.
In beiden Verfahren hatten die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) Dortmund und des Landkreises Lindau im Jahr 2005 den damals zwischen sieben und 13 Jahre alten Klägern eine höhere Regelleistung verweigert. Die Kläger sahen darin einen Verstoß des Gleichheitsgrundsatzes, da Kinder ohne sachlichen Grund gegenüber erwachsenen Hartz-IV-Empfängern benachteiligt würden.
Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt kam bereits am 29. Oktober 2008 zu dem Schluss, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder zu niedrig sind und hatte die Frage daher dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bislang ist jedoch noch keine Entscheidung ergangen.
Quelle: focus.de – 19.01.09 – Von gxs/AP
Link zum Pressebericht: www .focus.de/politik/deutschland/urteil-bundessozialgericht-entscheidet-ueber-hartz-iv-regelsatz-fuer-kinder_aid_363473.html
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