HAUSTEIN: Betreuung Langzeitarbeitsloser gehört in die Hände der Kommunen


BERLIN. Zu den Ergebnissen der gestern veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit erklärt Heinz-Peter HAUSTEIN:

Die aktuelle Studie des IAB verweist erneut auf den hohen Anteil Langzeitarbeitsloser. Von den sechs Millionen Menschen, die Anfang 2005 auf Arbeitslosengeld II (ALG II) angewiesen waren, lebten drei Millionen Menschen Ende 2007 immer noch von der Transferleistung. 78 Prozent der ALG II-Bezieher bedurften zwölf Monate oder länger der staatlichen Unterstützung.

Vor allem Alleinerziehende sind betroffen. Die Hälfte der Alleinerziehenden benötigten die staatliche Hilfe drei Jahre nach Leistungsbeginn noch immer oder nach Unterbrechung schon wieder.

Die Bundesregierung hat es versäumt, die Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt so auszugestalten, dass auch diese Personen eine Chance auf einen Arbeitsplatz haben.

Vordringliches Ziel muss es sein, auch Langzeitarbeitslosen wieder eine Perspektive zu geben. Wir brauchen eine grundlegende Reform der Arbeitsverwaltung, weniger arbeits- und tarifrechtliche Gängelung, weniger Abgabenlasten, weniger Bürokratie und dafür mehr Freiheit für flexible Lösungen, damit Arbeitsplätze in Deutschland entstehen und erhalten bleiben.

Es rächt sich der schwere Konstruktionsfehler von Hartz IV, der in der uneinheitlichen Trägerschaft und der uneinheitlichen Zuständigkeit liegt. Die derzeitige Betreuung der Langzeitarbeitslosen teils durch Kommunen, teils durch Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagentur und teils durch die Arbeitsagentur alleine funktioniert nicht. Organisatorische Mängel und unklare Verantwortlichkeiten führen immer wieder zu Kompetenzgerangel.

Richtig wäre es stattdessen, die Kommunen mit der Aufgabe der Reintegration von Langzeitarbeitslosen zu betrauen, denn nur die Kommunen können der besonderen Situation der Langzeitarbeitslosen mit zahlreichen Vermittlungshemmnissen gerecht werden, da sie näher an den Betroffenen dran sind und die lokalen Gegebenheiten kennen. Und sie haben schon bewiesen, dass sie bei der Arbeitsvermittlung flexiblere Wege gehen können als die zentralistische Bundesagentur.

Der richtige Weg ist nach meiner Überzeugung die Einführung eines Liberalen Bürgergeldes. Nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe sollte der Sozialstaat jedem Bürger die Chance sichern, so weit wie möglich aus eigener Kraft ein selbst bestimmtes Leben führen zu können. Derjenige, der arbeitet, muss spürbar mehr bekommen, als derjenige, der nicht arbeitet. Dafür bedarf es fairer und zugleich durchschaubarer Hinzuverdienstmöglichkeiten. Diese müssen so ausgestaltet werden, dass sie Arbeitslose zur Aufnahme einer Beschäftigung aktivieren.

Quelle: fdp-fraktion.de – 10.03.2009
Link zum Pressebericht: www .fdp-fraktion.de/webcom/show_websiteprog.php?wc_c=649&wc_lkm=84&wc_id=12004&bis=

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