Konjunkturpaket gilt nicht für Hartz IV-Empfänger


Konjunkturpaket gilt nicht für Hartz IV-Empfänger. Keine Abwrackprämie bei ALG II Bezug
Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde u.a. auch die sog. Abwrack-Prämie eingeführt. So sollen Menschen, die ihr altes Auto verschrotten, eine Prämie von 2500,00 Euro erhalten, die dann beim Kauf einen neuen Autos auf den Preis angerechnet wird. Die Abwrack-Prämie (offiziell Umweltprämie) gilt nicht für Arbeitslosengeld II (ALG-II ) Empfänger, da sie auch dann als “Einnahme in Geldeswert” gilt, wenn die Prämie an den Verkäufer des Neuwagens abgetreten wird. Darüber berichtete auch schon Spiegel-Online.

Fakt ist, dass hier eine Bevölkerungsgruppe, die ohnehin schon benachteiligt ist, wieder einmal ausgegrenzt und diskriminiert wird. Verfassungsrechtlich könnte diese “Ausnahme” sicherlich bedenklich sein. Falls sich Betroffene wehren würden, könnte die Möglichkeit bestehen, dass die Kläger Erfolg haben könnten. Denn eindeutig liegt hier eine Ungleichbehandlung von einer ganzen Bevölkerungsgruppe vor. Immerhin gilt zumindestens das Urteil des Bundessozialgerichtes. Denn laut dem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel gilt für ALG II-Empfänger ein privates Auto bis zu einem Real-Wert von 7500 Euro als angemessen.

Quelle: gegen-hartz.de & B. Bronisz – 22.02.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/abwrackpraemie77263.php

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