Archive for the ‘Sozialämter News’ Category

Hartz-IV-Kindern droht häufiger das Heim

Montag, August 3rd, 2009

Einer neuen Studie zufolge geben Hartz-IV-Empfänger ihre Kinder häufiger ins Heim oder zu Pflegeeltern als Bürger, die nicht von staatlicher Unterstützung leben. Die Forscher sehen Zusammenhang von Bildungsarmut und “Erziehungsarmut”. Doch auch in der Mittelschicht haben Eltern oft Probleme mit der Kindererziehung
Erziehungsprobleme kommen in allen sozialen Schichten und bei allen Familienformen vor. Doch so gravierende Schwierigkeiten, dass die Kinder in ein Heim oder zu Pflegeeltern gegeben werden, treten gehäuft bei Hartz-IV-Familien oder Alleinerziehenden auf. Dies zeigt eine Analyse des Deutschen Jugendinstituts und der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.

Die Statistik verdeutlicht dabei erstmals, wie stark Erziehungsprobleme mit dem Familienstatus verknüpft sind. Bei der Hälfte der Kinder, die in ein Heim oder zu Pflegeeltern kommen, sind die Eltern alleinerziehend. Ein Viertel kommt aus Patchworkfamilien. Bei jedem fünften Kind leben die Eltern zusammen.

Noch deutlicher ist der Zusammenhang zwischen Hartz-IV-Bezug und Erziehungsversagen. Fast drei Viertel aller Kinder, die ins Heim oder zu Pflegeeltern gegeben werden, stammen aus Familien, die von Transfers leben. Zur Bildungsarmut komme offenbar die „Erziehungsarmut“, schreiben die Wissenschaftler in der Analyse. Geballt komme es zu Problemen, wenn Eltern sowohl alleinerziehend als auch Hartz-IV-Empfänger seien.

5,5 Milliarden Euro gibt der Staat jährlich für „Hilfen zur Erziehung“ aus. Dabei geht es allerdings nicht immer um schwere Fälle von Erziehungsversagen oder Vernachlässigung. Auch die Beratung etwa bei schulischen Problemen oder sozial auffälligem Verhalten fällt darunter. Das Statistische Bundesamt registrierte für das Jahr 2007 insgesamt knapp 810.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Hilfen zur Erziehung erhielten. Das sind knapp fünf Prozent aller jungen Menschen. Dabei sind allerdings Doppelzählungen möglich, wenn die Betreffenden mehrfach Hilfe erhielten. Den größten Anteil an allen Hilfsangeboten hat mit 58 Prozent die Erziehungsberatung.

Während Kinder aus der Mittelschicht, die mit beiden leiblichen Eltern aufwachsen, nur selten „erziehungsersetzende Hilfen“ benötigen, also von den Eltern getrennt werden, ist ihr Anteil an der Erziehungsberatung besonders groß. Vor allem Jungen im Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule sind betroffen.

Meist geht es um schulische Probleme, die Eltern suchen den Rat und die Hilfe von Ärzten, Psychologen oder Therapeuten. Darunter fallen auch Hilfen bei auffälligem Verhalten wie dem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS). Die Experten weisen darauf hin, dass die Erziehungsberatung als Angebot von der Mittelschicht wahrgenommen wird. Die schärferen Mittel wie die Heimunterbringung betreffen dagegen vor allem „Familien in schwierigen Lebenskonstellationen“.

Quelle: welt.de – 25. März 2009 – Von Dorothea Siems
Link zum Pressebericht: www .welt.de/politik/article3445460/Hartz-IV-Kindern-droht-haeufiger-das-Heim.html

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Pflichten für Arbeitslose

Sonntag, Juni 21st, 2009

Wer als Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht wird, hat bereits Pflichten gegenüber der Arbeitsagentur, und zwar, bevor er arbeitslos wird. Spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss er sich telefonisch oder persönlich bei der Arbeitsagentur melden und sich dort als arbeitssuchend registrieren lassen. Darauf weist der Verein “Für soziales Leben e.V.” hin. Wer allerdings erst kurzfristig von seiner Kündigung erfährt, muss ich schon innerhalb 3 Tagen bei der örtlichen Arbeitsagentur melden. Eine solche Meldung hat auch dann zu erfolgen, wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung einer Kündigungsschutzklage erhebt. Genauso dann, wenn ein Weiterbeschäftigungsanspruch absehbar ist.

Wir die Pflicht verletzt, erfolgt die Meldung also verspätet, so droht der Verlust des Arbeitslosengeldes für einen bestimmten Zeitraum (Sperrzeit).

Rechtstechnisch handelt es sich allerdings nicht um eine Pflicht, denn die Meldepflicht ist nicht einklagbar, sondern lediglich mit einer Sanktion verbunden. Man spricht in solchen Fällen von einer Obliegenheit.

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb von zwei Jahren mindestens ein Jahr lang sozialversichderungspflichtig beschäftigt war, also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet hat. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt vom bisherigen Verdienst ab. Dabei ist der durchschnittliche beitragspflichtige Verdienst im Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit entscheidend. Zeiten, in denen Kurzarbeitergeld gezahlt wurde, werden ersetzt durch den fiktiven Betrag, der ohne Arbeitsausfall erzielt worden wäre. Gleiches gilt für Zeiten, in denen Winterausfallgeld empfangen wurde. Es besteht ein Anspruch auf 60 Prozent des so ermittelten Nettogehalts, wenn der Arbeitslose keine Kinder hat, auf 67 Prozent, wenn er Kinder hat. Zusätzlich besteht eine kostenfreie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Arbeitslosengeld I wird i.d.R. höchstens 12 Monate lang gezahlt. Nur ältere Arbeitslose haben einen Anspruch auf einen Leistungszeitraum von 24 Monaten.

Ist die Bezugsdauer abgelaufen, so besteht ein Anspruch auf ALG 2, auf Arbeitslosengeld II. Dieses ist allerdings abhängig vom Vermögen; es muss Bedürftigkeit vorliegen.

Quelle: sozialhilfe24.de – 24. März 2009
Link zum Pressebericht: www .sozialhilfe24.de/news/502/pflichten-fuer-arbeitslose/

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Wirtin wegen Leistungsbetrug verurteilt

Sonntag, Juni 21st, 2009

Zu einer Geldstrafe von 7.800 Euro wegen Betrugs verurteilte das Amtsgericht Ebersberg eine Wirtin aus dem Landkreis, die neben dem Betrieb ihrer Gaststätte zu Unrecht Arbeitslosengeld II bezogen hatte.
Wie die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim aufgrund eines Hinweises der Arbeitsgemeinschaft Beschäftigung und Soziales in Ebersberg ermittelten, hatte die 47-jährige Frau nach mehreren Jahren Arbeitslosigkeit eine Gaststätte übernommen, ohne dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Auf diese Weise bekam sie über einen Zeitraum von vier Monaten zu Unrecht mehr als 2.000 Euro Arbeitslosengeld gezahlt.

Die Wirtin leugnete zwar zunächst den Bezug dieser Leistungen, räumte dann aber ein, dieses Geld als eine Art “Existenzgründungszuschuss” gesehen zu haben.
Neben ihrer Geldstrafe muss die nunmehr vorbestrafte Frau auch den zuviel kassierten Betrag an die Staatskasse zurückzahlen.
Die Höhe der Strafe zeigt, dass Leistungsmissbrauch kein Kavaliersdelikt ist, sondern zwischenzeitlich von den Gerichten hart bestraft wird.

Wer Leistungen der Sozialsysteme in Anspruch nimmt, ist dazu verpflichtet, jede Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die auf die Höhe der Leistung Einfluss nimmt, unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist jede Aufnahme einer Beschäftigung mitteilungspflichtig. Wer gegen diese Mitteilungspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld oder, wie im vorliegenden Fall, mit einer Strafe rechnen.

Quelle: monstersandcritics.de – 23. Mär 2009 – Von Oliver Lippert
Link zum Pressebericht: www .monstersandcritics.de/artikel/200913/article_130445.php/Wirtin-wegen-Leistungsbetrug-verurteilt

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