Archive for the ‘Sozialämter News’ Category

Regierung will Sozialgesetze nicht nachbessern

Montag, Januar 26th, 2009

Berlin – Die Bundesregierung sieht trotz der Klagewelle von Hartz-IV-Empfängern keinen Grund, die umstrittenen Sozialgesetze nachzubessern. Es sei das “gute Recht der Betroffenen, ihr Recht zu suchen”, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag in Berlin.

Er verwies darauf, dass rund sieben Millionen Menschen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch bekämen, da werde es “immer Klagen geben”. Allerdings sei das Ministerium bemüht, die Anwendung der Sozialgesetzgebung zu verbessern und die Entscheidungen der Gerichte in die Arbeit der Ämter einfließen zu lassen.

Nach Angaben des Bundessozialgerichts reißt vier Jahre nach dem Inkrafttreten von Hartz IV die Klagewelle gegen die umstrittene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht ab. So gingen im vergangenen Jahr 174 618 neue Verfahren bei den erstinstanzlichen Sozialgerichten ein – gut 38 000 mehr als 2007. Das entspricht einem Zuwachs um knapp 28 Prozent. Am häufigsten wird über die Kosten der Unterkunft, die Anrechnung von Einkommen oder die Sanktionen gegen Leistungsempfänger gestritten.

Die stellvertretende Gerichtspräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel hatte kritisiert, dass die Behörden die Urteile der Sozialgerichte oft ignorieren würden. “Das wird vielfach einfach nicht zur Kenntnis genommen.” Offenbar fehle bei den Behörden der Druck, sich nach den Grundsatzentscheidungen zu richten: “Ein Teil unserer Entscheidungen kommt oft gar nicht dort an, wo er ankommen soll.” Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wies diesen Vorwurf gestern umgehend zurück.

Die Aussagen seien nicht nachvollziehbar, erklärte die Bundesagentur am Freitag in Nürnberg. Alle Änderungen durch den Gesetzgeber oder höchstrichterliche Entscheidungen “wurden und werden durch die BA umgesetzt. Das gelte auch für Hartz-IV-Fälle, hieß es in einer Erklärung.

Quelle: welt.de – 24. Januar 2009 – Von AP
Link zum Pressebericht: www .welt.de/welt_print/article3081823/Regierung-will-Sozialgesetze-nicht-nachbessern.html

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Nachzahlungen vom Arbeitslosengeld I

Dienstag, Januar 13th, 2009

§ 11 SGB II Zufluss von Einkommen – Arbeitslosengeld Eins, ALG 1: Nachzahlung von Arbeitslosengeld 1 muss in dem Monatangerechnet werden, in dem sie tatsächlich zugeflossen ist.
Nach dem Zuflussprinzip, das hier gemäß § 2b in Verbindung mit§ 2 Alg II-V in der damals gültigen Fassung anzuwenden ist (so schon BSG, Beschluss B 11b AS 17/06 B), kann die Nachzahlung nicht in dem Monat angerechnet werden, für den sie zugeflossen ist, sondern muss in dem Monat angerechnet werden, indem sie tatsächlich zugeflossen ist, urteilte das Sozialgericht Dresden (AZ: S 10 AS 229/07). Dies ergibt sich ohne weiteres aus dem Zweck des SGB II, das aktuell bestehende Existenzminimum abzudecken. Hierdurch entsteht der Arge – wenn sie sich ordnungsgemäß verhält – auch kein finanzieller Nachteil. Denn sie hätte bei der Bundesagentur für Arbeit, mit der sie organisatorisch und auch in der Datenverarbeitung eng verknüpft ist, nur die laufende Arbeitslosengeld II-Leistung anzeigen müssen. Dann hätte die Bundesagentur für Arbeit ihre Nachzahlungzurückhalten und mit der Forderung der Arge verrechnen können.

Quelle: gegen-hartz.de – 11.01.2008
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/urteile/nachzahlungalgi9982388.html

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