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Hartz-IV-Empfänger verpassen

Mittwoch, März 11th, 2009

WAS MACHT EIGENTLICH … die SPD?
Eigentlich war das Vorhaben als “Praktikum in den Berliner Jobcentern” geplant. “Die Abgeordneten wollen sich am Ort ein Bild von der Situation der Erwerbslosen und ihrer Familienangehörigen sowie von der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen”, hatte die Pressestelle der SPD-Fraktion angekündigt. Etwas vollmundig, wie sich herausstellen sollte. Christian Gaebler, parlamentarischer Geschäftsführer, und Ülker Radziwill, sozialpolitische Sprecherin, liefen am Dienstagmorgen im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf jedenfalls durch weitgehend leere Flure und Warteräume. “Heute ist Schließtag im Leistungsbereich. Wir haben Rückstände, die wir aufarbeiten müssen”, erklärte eine Jobcenter-Vertreterin.

Der Kontakt zu Hartz-IV-Empfängern blieb deshalb aus. Nicht aber das Gespräch mit den Mitarbeitern: Anders als die Arbeitslosen mussten Gaebler und Radziwill keine Wartenummer ziehen, sondern wurden sogleich empfangen. Ob er wisse, wie so ein Hartz-IV-Antrag aussehe, fragte eine Teamleiterin im Eingangsbereich Christian Gaebler. Der studierte Verkehrsplaner und Restaurantbetreiber verneinte und blätterte erstaunt die vielen Seiten mit Kästchen, Fragen und Erläuterungen durch.

Viele Papiere landen vor dem Sozialgericht, es wird überschwemmt von Klagen gegen die Jobcenter. Der Geschäftsführer in Charlottenburg-Wilmersdorf, Johannes Langguth, verteidigte seine Behörde. 100.000 Bescheide würden pro Jahr erteilt. “Eine gewisse Fehlerhäufigkeit ist da normal.” Das liege an der komplizierten Gesetzeslage. Und auch der Personalwechsel trage zu Fehlern bei. Lediglich die Hälfte der 400 Mitarbeiter habe bereits vor zwei Jahren im Jobcenter gearbeitet, schätzt seine Stellvertreterin.

Die Fluktuation unter den Mitarbeitern ist hoch. Auch die SPDler verließen das Gebäude schon bald wieder. Nur viele der Arbeitslosen kommen immer wieder

Quelle: taz.de – 11.03.2009 – von ALL
Link zum Pressebericht: www .taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/?dig=2009%2F03%2F11%2Fa0133&cHash=fb47538a8e

HAUSTEIN: Betreuung Langzeitarbeitsloser gehört in die Hände der Kommunen

Mittwoch, März 11th, 2009

BERLIN. Zu den Ergebnissen der gestern veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit erklärt Heinz-Peter HAUSTEIN:

Die aktuelle Studie des IAB verweist erneut auf den hohen Anteil Langzeitarbeitsloser. Von den sechs Millionen Menschen, die Anfang 2005 auf Arbeitslosengeld II (ALG II) angewiesen waren, lebten drei Millionen Menschen Ende 2007 immer noch von der Transferleistung. 78 Prozent der ALG II-Bezieher bedurften zwölf Monate oder länger der staatlichen Unterstützung.

Vor allem Alleinerziehende sind betroffen. Die Hälfte der Alleinerziehenden benötigten die staatliche Hilfe drei Jahre nach Leistungsbeginn noch immer oder nach Unterbrechung schon wieder.

Die Bundesregierung hat es versäumt, die Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt so auszugestalten, dass auch diese Personen eine Chance auf einen Arbeitsplatz haben.

Vordringliches Ziel muss es sein, auch Langzeitarbeitslosen wieder eine Perspektive zu geben. Wir brauchen eine grundlegende Reform der Arbeitsverwaltung, weniger arbeits- und tarifrechtliche Gängelung, weniger Abgabenlasten, weniger Bürokratie und dafür mehr Freiheit für flexible Lösungen, damit Arbeitsplätze in Deutschland entstehen und erhalten bleiben.

Es rächt sich der schwere Konstruktionsfehler von Hartz IV, der in der uneinheitlichen Trägerschaft und der uneinheitlichen Zuständigkeit liegt. Die derzeitige Betreuung der Langzeitarbeitslosen teils durch Kommunen, teils durch Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagentur und teils durch die Arbeitsagentur alleine funktioniert nicht. Organisatorische Mängel und unklare Verantwortlichkeiten führen immer wieder zu Kompetenzgerangel.

Richtig wäre es stattdessen, die Kommunen mit der Aufgabe der Reintegration von Langzeitarbeitslosen zu betrauen, denn nur die Kommunen können der besonderen Situation der Langzeitarbeitslosen mit zahlreichen Vermittlungshemmnissen gerecht werden, da sie näher an den Betroffenen dran sind und die lokalen Gegebenheiten kennen. Und sie haben schon bewiesen, dass sie bei der Arbeitsvermittlung flexiblere Wege gehen können als die zentralistische Bundesagentur.

Der richtige Weg ist nach meiner Überzeugung die Einführung eines Liberalen Bürgergeldes. Nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe sollte der Sozialstaat jedem Bürger die Chance sichern, so weit wie möglich aus eigener Kraft ein selbst bestimmtes Leben führen zu können. Derjenige, der arbeitet, muss spürbar mehr bekommen, als derjenige, der nicht arbeitet. Dafür bedarf es fairer und zugleich durchschaubarer Hinzuverdienstmöglichkeiten. Diese müssen so ausgestaltet werden, dass sie Arbeitslose zur Aufnahme einer Beschäftigung aktivieren.

Quelle: fdp-fraktion.de – 10.03.2009
Link zum Pressebericht: www .fdp-fraktion.de/webcom/show_websiteprog.php?wc_c=649&wc_lkm=84&wc_id=12004&bis=

Hartz IV und der Mietspiegel

Dienstag, März 10th, 2009

Hartz IV, die Kosten der Unterkunft und der Mietspiegel
Wenn kein Mietspiegel existiert, muss sich die Kommune an das WoGG halten oder eigene Erhebungen gemäß den Vorgaben des BSG durchführen. Leider sind die Kommunen hier bestrebt, Kosten zu sparen, und legen deshalb in der Mehrzahl Angemessenheitskriterien fest, die rechtswidrig sind, weil sie den Vorgaben des BSG nicht entsprechen und deshalb keine Wohnung zu diesen Kriterien zu finden ist.

Davon Betroffenen, die eine Mitteilung über zu hohe Unterkunftskosten oder eine Kostensenkungsaufforderung erhalten, kann ich nur zu einer Feststellungsklage bei ihrem zuständigen SG raten, wobei darin Anträge auf Feststellung:

- das die von der Kommune vorgegebene Kaltmiete nicht gemäß den vom BSG dazu zwingend vorgegebenen Kriterien ermittelt wurde und deshalb wegen Rechtswidigkeit nicht anzuwenden ist,
- was, unter Zugrundelegung des WoGG, die örtlich angemessene Kaltmiete gemäß den dazu ergangenen Grundsatzurteilen des BSG ist,
- das die eigenen Unterkunftskosten angemessen sind, zu stellen sind.

Sollte das Gericht länger benötigen und die in § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II vorgeschriebene Frist von 6 Monaten, innerhalb derer die Kommune die Unterkunftskosten nach erfolgter Unangemessenheitsmitteilung ungekürzt weiter zahlen muss, abgelaufen sein, bevor das SG über diese Klage entschieden hat, muss man gegen die dann erfolgte Kürzung der Unterkunftskosten schr. Widerspruch beim Leistungsträger einlegen und gleichzeitig beim SG, unter Hinweis auf das schon laufende Feststellungsklageverfahren, Antrag auf Weiterzahlung der ungekürzten Unterkunftskosten im Rahmen einer einstweiligen Anordung stellen und alternativ aufschiebende Wirkung des Widerspruches beantragen.

Quelle: gegen-hartz.de – 07.03.2009 – Hartz IV Forum
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mietspeigel737204.php