Archive for März 15th, 2009

L 16 AS 149/08 – Selbstverschuldet in Hartz IV: Kein ALG II

Sonntag, März 15th, 2009

Selbst herbeigeführte Hartz IV- Hilfebedürftigkeit schließt Leistungen nach dem SGB II aus. Kein Anspruch auf das Arbeitslosengeld II, wenn man zuvor sein Vermögen “verschenkt” hat.
Wenn 2 Wochen vor der erstmaligen Antragstellung auf ALG II einer schuldenfreien Hälfte einer Eigentumswohnung im Wert von 75.000,00 EUR an einen Dritten verschenkt werden, ist dies gemäß § 138Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sittenwidrig und nichtig, da diese Zahlung die Hartz IV Hilfebedürftigkeit herbei geführt hat. So das Urteil des Bayerisches Landessozialgericht AZ: L 16 AS 149/08

Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Hilfebedürftige solange auf den Verbrauch seines Vermögens zu verweisen, wie dieses vorhanden ist. Eine fiktive Zurechnung des Vermögens auf einen Verbrauchszeitraum ist so lange ausgeschlossen, als das Vermögen vorhanden ist (so ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt Beschluss vom 30/07/2008, B 14 AS 14/08 B zur Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage der wiederholten Berücksichtigung von Vermögen, sowie einhellige Meinung der Kommentarliteratur; statt vieler: Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II,2.Aufl. 2008, § 12 RdNr. 34). Daher ist das Vermögen des Klägers bis zum Ende des von ihm geltend gemachten Leistungszeitraums zu berücksichtigen, da er weder die Barzahlung noch die Hälfte an der Eigentumswohnung zurückverlangt hat. Die vom Kläger geltend gemachte “Ausstattung” des Sohnes begründet keine rechtliche Verpflichtung, die dem Rückfordern der Schenkung entgegensteht. Moralische oder familiäre Gründe sind hier unbeachtlich.

Quelle: gegen-hartz.de – 11.03.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/urteile/hartzivselbstverschuldet2883.html

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG

Weiterbildung nach SGBIII mit Onlinekursen vom VCB…

Sonntag, März 15th, 2009

In Zeiten knapper Kassen bietet sich Bildungsträgern mit dem Einsatz von eLearning eine echte Chance, Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen zu reduzieren. Auch die Signale aus der Bundesagentur für Arbeit (BA) gehen in diese Richtung: Künftig will man eLearning in der beruflichen Weiterbildung von Arbeitslosen aktiv fördern. Bildungsträger, die eLearning-Anteile in ihre Kurskonzepte einbinden und dadurch Kosten senken, haben somit zunehmend gute Chancen, den Zuschlag für Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten.

Fertige Kurskonzepte kann hier der Virtuelle Campus Bayern (VCB) mit Sitz im fränkischen Hof vorweisen und bietet sie als Bildungsberater den im SGB III-Markt aktiven Bildungsträgern an. Die Schulungen setzen sich in einem ausgewogenen Mix aus Präsenzseminar mit Dozenten und Selbstlernphasen per eLearning – dem sogenannten “Blended Learning” – zusammen. Der VCB hat bereits mehrere Trainingsmaßnahmen nach SGB III mit diesem Konzept selbst durchführt und “live” erprobt.

Für die Weiterbildung per eLearning wird über das Virtual Learning Management System des VCB in der Selbstlernphase auf die im Lehrkonzept vorgesehenen Online-Kurse zugegriffen. Dem Bildungsträger wird dafür eine virtuelle Lernakademie durch den VCB bereitgestellt. Das heißt: Alle Online-Kurse laufen direkt von den Servern des VCB, die Teilnehmer an der Maßnahme des Bildungsträgers loggen sich einfach über das Internetportal der virtuellen Lernakademie ein. Ideal ist diese Lösung einer sogenannten “academy out of the box” auch für Selbstlernzentren.

Günstigere Weiterbildung – ohne Verlust an Qualität
Mit den Konzepten des VCB unter einem verstärkten Einbeziehen des eLearnings bei Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III lassen sich vor allem die Dozentenkosten merklich zurückfahren. Der Bildungsträger kann mit Übernahme der VCB-Konzepte sich dem Arbeitsamt also günstiger als andere anbieten – ohne dabei an der Qualität zu sparen und zum “Billig-Anbieter” werden zu müssen.

So kommt eine erst kürzlich vom Fraunhofer-Institut für integrierte Publikations- und Informationssysteme (IPSI) vorgelegte Studie in puncto Qualität und Erfolg des eLearnings zu dem Schluss: Der Erfolg der Online-Weiterbildung hängt weniger von der eingesetzten Lerntechnologie ab als vielmehr von ihrem spezifischen Einsatz innerhalb eigens zu entwickelnder Lehr- und Lernkonzepte. Ein klare Aussage für eine durchdachte Einbindung des eLearnings in die klassischen Weiterbildungskonzepte.

VCB Virtueller Campus Bayern GmbH
Bahnhofstrasse 18
95028 Hof
Telefon: 0800 999 822 3

Die VCB Virtueller Campus Bayern GmbH, bietet seit über 7 Jahren eines der umfangreichsten Online-Bildungsportale im deutschsprachigen Raum. Hierbei haben interessierte Lerner Zugriff auf über 150 Online-Trainings aus den Bereich Computer (Microsoft, SAP uvm.), Sprachen (Business-English, Spanisch, Französisch), betriebswirtschaftliche Training, Führungskräfte-Trainings und vieles mehr. Zahlreiche mittelständische Unternehmen, Bildungsträger und öffentliche Institutionen nutzen bereits die Lernkurse von VCB. www.vcb.de

Quelle: openpr.de – 11.03.2009
Link zum Pressebericht: www .openpr.de/news/289989/Weiterbildung-nach-SGBIII-mit-Onlinekursen-vom-VCB.html

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG

S 21 AS 6/09 ER – Stromschulden müssen Ämter zahlen

Sonntag, März 15th, 2009

Arge muß Stromschulden des Hartz IV Hilfeempfängers auch dann übernehmen, wenn dieser die Abschlagszahlungen an den Energieversorger nicht leistete
Nach § 22 Abs. 5 SGB II können auch Schulden übernommen werden, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldenübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Hierunter fällt auch eine Übernahme von Kosten, die in der Regelleistung enthalten sind, insbesondere Stromschulden. Dies gilt vor allem dann, wenn eine andere Entscheidung dazu führen würde, dass die Wohnung unbewohnbar würde, urteilte das Sozialgericht Bremen (AZ: S 21 AS 6/09 ER).

Zwar stellt § 22 Abs. 5 Satz 1 SGB II die Entscheidung über die Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft grundsätzlich in das Ermessen des Leistungsträgers („können“). Beider Ermessensentscheidung über die Übernahme von Energiekostenrückständen hat dieser dann im Rahmen einer umfassenden Gesamtschau alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, so etwa die Höhe der Rückstände, die Ursachen, die zu dem Energiekostenrückstand geführt haben, die Zusammensetzung des von einer eventuellen Energiesperre bedrohten Personenkreises (insbesondere Mitbetroffenheit von Kleinkindern) Möglichkeiten und Zumutbarkeit anderweitiger Energieversorgung, das in der Vergangenheit gezeigte Verhalten, etwa ob es sich um einen erstmaligen oder einen wiederholten Rückstand handelt, Bemühungen, das Verbrauchsverhalten anzupassen sowie einen erkennbaren Selbsthilfewillen.

Auch wenn der ALG II Hilfebedürftige mit den Abschlagszahlungen an den Stromversorger säumig geblieben ist und damit die Annahme eines atypischen Falles naheliegt, schließt dies einen Anspruch auf Schuldenübernahme noch nicht grundsätzlich aus. Vielmehr ist eine Abwägung der ermessensrelevanten Umstände vorzunehmen. Hierbei kann es von Bedeutung sein, dass die Stromsperre bereits über einen längeren Zeitraum andauert.

Quelle: gegen-hartz.de – 11.03.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/urteile/stromschulden723652.html

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG