Archive for März 10th, 2009

Hagen Sozialamt

Dienstag, März 10th, 2009

Sozialamt Hagen
Berliner Platz 22
58089 Hagen
Tel: 02331 / 207-316-3
Fax: 02331 / 207-245-5
E-Mail: jugendsoziales@stadt-hagen.de

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Hartz IV und der Mietspiegel

Dienstag, März 10th, 2009

Hartz IV, die Kosten der Unterkunft und der Mietspiegel
Wenn kein Mietspiegel existiert, muss sich die Kommune an das WoGG halten oder eigene Erhebungen gemäß den Vorgaben des BSG durchführen. Leider sind die Kommunen hier bestrebt, Kosten zu sparen, und legen deshalb in der Mehrzahl Angemessenheitskriterien fest, die rechtswidrig sind, weil sie den Vorgaben des BSG nicht entsprechen und deshalb keine Wohnung zu diesen Kriterien zu finden ist.

Davon Betroffenen, die eine Mitteilung über zu hohe Unterkunftskosten oder eine Kostensenkungsaufforderung erhalten, kann ich nur zu einer Feststellungsklage bei ihrem zuständigen SG raten, wobei darin Anträge auf Feststellung:

- das die von der Kommune vorgegebene Kaltmiete nicht gemäß den vom BSG dazu zwingend vorgegebenen Kriterien ermittelt wurde und deshalb wegen Rechtswidigkeit nicht anzuwenden ist,
- was, unter Zugrundelegung des WoGG, die örtlich angemessene Kaltmiete gemäß den dazu ergangenen Grundsatzurteilen des BSG ist,
- das die eigenen Unterkunftskosten angemessen sind, zu stellen sind.

Sollte das Gericht länger benötigen und die in § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II vorgeschriebene Frist von 6 Monaten, innerhalb derer die Kommune die Unterkunftskosten nach erfolgter Unangemessenheitsmitteilung ungekürzt weiter zahlen muss, abgelaufen sein, bevor das SG über diese Klage entschieden hat, muss man gegen die dann erfolgte Kürzung der Unterkunftskosten schr. Widerspruch beim Leistungsträger einlegen und gleichzeitig beim SG, unter Hinweis auf das schon laufende Feststellungsklageverfahren, Antrag auf Weiterzahlung der ungekürzten Unterkunftskosten im Rahmen einer einstweiligen Anordung stellen und alternativ aufschiebende Wirkung des Widerspruches beantragen.

Quelle: gegen-hartz.de – 07.03.2009 – Hartz IV Forum
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mietspeigel737204.php

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Hartz IV und Gutscheinvergabe

Dienstag, März 10th, 2009

Immer wieder kommt es vor, dass Gutscheine anstatt Bargeld an Hartz IV Betroffene ausgegeben werden
Der Lebensmittelgutschein ist zwar aus Papier, wird aber letztlich dennoch in Form von Geld bei der ARGE verbucht. Geld, das zumal nach Lage der Dinge nicht der ARGE, nicht dem Sachbearbeiter, sondern einzig dem ALG II Betroffenen zustehen dürfte. Selbst wenn die Antragsbearbeitung (ALG II) im Nachhinein feststellen sollte, dass der Hartz IV Betroffene (wider Erwarten) nicht leistungsberechtigt ist, ändert das nichts an der Tatsache. Im Zweifel muss immer die unmittelbare Hilfe, der unmittelbaren Notlage gegenüber gestellt werden.

Ein Gutschein jedoch ist keine gute Hilfe, da er den Betroffenen punktuell entmündigt und ihn – trotz unverschuldeter Notlage – öffentlich stigmatisiert. Sofern der Sachbearbeiter behauptet, Bargeld sei nicht möglich, gilt es zu hinterfragen, warum dies so ist. Es ist der bequemere und auch effektivere Weg, Menschen zu entwürdigen und gefügig zu machen. Ist dies möglicher Weise der eigentlich beabsichtigte Grund?

Die Erfahrungen der KEAs im Rahmen zahlreicher Begleitungen von Betroffenen belegen, dass tatsächlich häufig ein solcher (Not-)Fall mit dem Gutschein erledigt werden soll. Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass es in aller Regel immer auch möglich ist, den Sachbearbeiter davon zu überzeugen, dass er sehr wohl Bargeld geben kann/ darf/muss und er dies letztlich auch tut.
Ein mieses Spiel, bei dem der Sachbearbeiter seine Würde in jedem Fall schneller verliert, als der betroffene Erwerbslose. (nau)

Rechtlich ist es bei der Ausgabe von Gutscheinen folgermaßen: Lebensmittelgutscheine dürfen nur nach den §§
23(2) und 31(3) SGB II ausgegeben werden. Also: Nur bei nachgewiesenem unwirtschaftlichen Verhalten und bei Sanktionen ab 30 Prozent. Sonst nicht!

Quelle: gegen-hartz.de – 07.03.2009 – aus Die Keas
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gutschein760321.php

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