Weniger Sanktionen gegen Arbeitslose
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die Kürzungen ihres Arbeitslosengelds II hinnehmen müssen, weil sie gesetzlich festgelegten Pflichten nicht nachgekommen sind, geht in München zurück. Insgesamt 1238 Langzeitarbeitslose waren im Juni 2008 betroffen, das seien 2,4 Prozent der erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen, erklärt Sozialreferent Friedrich Graffe auf eine Anfrage von Linkspartei-Stadträtin Dagmar Henn. Im Juni 2007 mussten noch 1495 Personen Sanktionen hinnehmen, die von einer 30-prozentigen Kürzung bis hin zur Einstellung der Hartz-IV-Leistung reichen. Sanktionen werden zum Beispiel verhängt, wenn sich Hartz-IV-Empfänger weigern, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen oder zumutbare Arbeit anzunehmen. Zu der Frage, ob dadurch existenzgefährdende Notlagen entstanden seien, gebe es keine “belastbaren Erkenntnisse”, so Graffe. Bei Kürzungen um mehr als 30 Prozent bewillige die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigte Wertgutscheine für Lebensmittel, Getränke und Körperpflegeartikel. Bei drohendem Wohnungsverlust können Mietschulden aufgrund von Sanktionen übernommen werden, was aber nur in zwei Fällen geschah.
Quelle: sueddeutsche.de – 13.01.2009 – Von loe
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