Archive for the ‘Hartz IV-News’ Category

Hartz IV und der Mietspiegel

Dienstag, März 10th, 2009

Hartz IV, die Kosten der Unterkunft und der Mietspiegel
Wenn kein Mietspiegel existiert, muss sich die Kommune an das WoGG halten oder eigene Erhebungen gemäß den Vorgaben des BSG durchführen. Leider sind die Kommunen hier bestrebt, Kosten zu sparen, und legen deshalb in der Mehrzahl Angemessenheitskriterien fest, die rechtswidrig sind, weil sie den Vorgaben des BSG nicht entsprechen und deshalb keine Wohnung zu diesen Kriterien zu finden ist.

Davon Betroffenen, die eine Mitteilung über zu hohe Unterkunftskosten oder eine Kostensenkungsaufforderung erhalten, kann ich nur zu einer Feststellungsklage bei ihrem zuständigen SG raten, wobei darin Anträge auf Feststellung:

- das die von der Kommune vorgegebene Kaltmiete nicht gemäß den vom BSG dazu zwingend vorgegebenen Kriterien ermittelt wurde und deshalb wegen Rechtswidigkeit nicht anzuwenden ist,
- was, unter Zugrundelegung des WoGG, die örtlich angemessene Kaltmiete gemäß den dazu ergangenen Grundsatzurteilen des BSG ist,
- das die eigenen Unterkunftskosten angemessen sind, zu stellen sind.

Sollte das Gericht länger benötigen und die in § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II vorgeschriebene Frist von 6 Monaten, innerhalb derer die Kommune die Unterkunftskosten nach erfolgter Unangemessenheitsmitteilung ungekürzt weiter zahlen muss, abgelaufen sein, bevor das SG über diese Klage entschieden hat, muss man gegen die dann erfolgte Kürzung der Unterkunftskosten schr. Widerspruch beim Leistungsträger einlegen und gleichzeitig beim SG, unter Hinweis auf das schon laufende Feststellungsklageverfahren, Antrag auf Weiterzahlung der ungekürzten Unterkunftskosten im Rahmen einer einstweiligen Anordung stellen und alternativ aufschiebende Wirkung des Widerspruches beantragen.

Quelle: gegen-hartz.de – 07.03.2009 – Hartz IV Forum
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mietspeigel737204.php

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Hartz IV und Gutscheinvergabe

Dienstag, März 10th, 2009

Immer wieder kommt es vor, dass Gutscheine anstatt Bargeld an Hartz IV Betroffene ausgegeben werden
Der Lebensmittelgutschein ist zwar aus Papier, wird aber letztlich dennoch in Form von Geld bei der ARGE verbucht. Geld, das zumal nach Lage der Dinge nicht der ARGE, nicht dem Sachbearbeiter, sondern einzig dem ALG II Betroffenen zustehen dürfte. Selbst wenn die Antragsbearbeitung (ALG II) im Nachhinein feststellen sollte, dass der Hartz IV Betroffene (wider Erwarten) nicht leistungsberechtigt ist, ändert das nichts an der Tatsache. Im Zweifel muss immer die unmittelbare Hilfe, der unmittelbaren Notlage gegenüber gestellt werden.

Ein Gutschein jedoch ist keine gute Hilfe, da er den Betroffenen punktuell entmündigt und ihn – trotz unverschuldeter Notlage – öffentlich stigmatisiert. Sofern der Sachbearbeiter behauptet, Bargeld sei nicht möglich, gilt es zu hinterfragen, warum dies so ist. Es ist der bequemere und auch effektivere Weg, Menschen zu entwürdigen und gefügig zu machen. Ist dies möglicher Weise der eigentlich beabsichtigte Grund?

Die Erfahrungen der KEAs im Rahmen zahlreicher Begleitungen von Betroffenen belegen, dass tatsächlich häufig ein solcher (Not-)Fall mit dem Gutschein erledigt werden soll. Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass es in aller Regel immer auch möglich ist, den Sachbearbeiter davon zu überzeugen, dass er sehr wohl Bargeld geben kann/ darf/muss und er dies letztlich auch tut.
Ein mieses Spiel, bei dem der Sachbearbeiter seine Würde in jedem Fall schneller verliert, als der betroffene Erwerbslose. (nau)

Rechtlich ist es bei der Ausgabe von Gutscheinen folgermaßen: Lebensmittelgutscheine dürfen nur nach den §§
23(2) und 31(3) SGB II ausgegeben werden. Also: Nur bei nachgewiesenem unwirtschaftlichen Verhalten und bei Sanktionen ab 30 Prozent. Sonst nicht!

Quelle: gegen-hartz.de – 07.03.2009 – aus Die Keas
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gutschein760321.php

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Hilfe für die Hoffnungslosen

Dienstag, März 10th, 2009

NÜRNBERG/FREIBURG. Millionen Arbeitslosengeld-II-Empfänger schaffen die Rückkehr in ein normales Berufsleben nicht. Nach einer am Montag veröffentlichten Studie des Nürberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erhielten rund drei Millionen Menschen von der Einführung der Hartz-IV-Reform im Januar 2005 an durchgehend bis Dezember 2007 Arbeitslosengeld II. Fachleute plädieren deswegen für einen öffentlichen Beschäftigungssektor.
Seit den 1970er Jahren wird experimentiert und diskutiert, wie Arbeitslosen zu helfen ist, die so schwere persönliche Probleme haben, dass sie nicht oder nicht mehr in eine Arbeitsstelle vermittelt werden können. Die Fachleute sprechen dann von “multiplen Vermittlungshemmnissen” und meinen Krankheiten, Kriminalität, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, nicht einmal die geringste Ausbildung, resistente Abneigung gegenüber geregelter Arbeit überhaupt und dergleichen mehr.

Was also tun mit diesen Menschen? “Wir brauchen einen öffentlichen Beschäftigungssektor”, sagt DGB-Vorsitzende für die Region Südbaden, Jürgen Höfflin, seit Jahren. Dafür hat er bei anderen Sozialpolitikern, den Verantwortlichen der Agentur für Arbeit und den Arbeitgebern Zustimmung bekommen. Aber die Umsetzung wirft viele Fragen auf. Vor allem zwei: Wer kriegt was? Und wer zahlt? Antworten, zumindest für Südbaden, gibt ein Gutachten des Tübinger Politikwissenschaftlers Josef Schmid.

Er geht, wie andere Fachleute auch, von einem Missverhältnis zwischen dem hohen Fachkräftebedarf einerseits und der “Zunahme von Beschäftigungsproblemen wettbewerbsschwächerer und leistungsgeminderter Menschen” andererseits aus. “Es droht die soziale Ausgrenzung und die Entwicklung eines Prekariats”, sagte Schmid bei der Vorstellung der Studie in Freiburg.

Die gesellschaftspolitische Brisanz rechtfertigt nach Ansicht der Experten, dass für diesen Personenkreis ein ehernes Dogma der Arbeitsmarktpolitik außer Kraft gesetzt wird: Maßnahmen müssen nicht in erster Linie die möglichst schnelle Integration in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt zum Ziel haben, sondern die gesellschaftliche Eingliederung und persönliche Stabilisierung eines Individuums. Nicht als kuschelweiches Ruhekissen, sondern im Sinne einer Arbeitsverpflichtung als Gegenleistung für die Hilfestellung.

Bei der Finanzierung hat die Bundesregierung die Wissenschaftler und Freiburger Auftraggeber der Studie überholt. Seit dem 1. April 2008 ist das Programm Job-Perspektive unbefristet in Kraft: Arbeitgeber können einen Beschäftigungszuschuss erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen, die mehrfache Vermittlungshemmnisse aufweisen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Vermittlungsversuche bereits ein halbes Jahr lang erfolglos geblieben sind und eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt auch in den nächsten 24 Monaten nicht zu erwarten ist. Der Beschäftigungszuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des gezahlten tariflichen oder ortsüblichen Bruttoentgelts und gilt unbefristet. Auch Zuschüsse für begleitende Qualifizierung sind möglich.

Bis zum Jahresende 2008 sind bundesweit knapp 30 000 Stellen geschaffen worden. Insgesamt will die Bundesregierung 200 000 Langzeitarbeitslose in einen Job bringen. In Freiburg beziffern die Arbeitsagentur und Arbeitgemeinschaft die Zahl der neu geschaffenen Stellen auf etwa 50. Jetzt sollen gezielt die Träger gemeinnütziger Einrichtungen, die kommunalen und auch private Arbeitgeber davon überzeugt werden, dass es sinnvoll ist, in einem abgegrenzten öffentlichen Bereich noch mehr solcher Arbeitsplätze einzurichten.

Die integrationsferne Gruppe unter den knapp 12 000 Langzeitarbeitslosen im Agenturbezirk Freiburg macht ungefähr 1800 Personen aus, stellt das Schmid-Gutachten fest. Die Geschäftsführung hat bereits etwa 200 davon im Auge, die mit dem Beschäftigungszuschuss in öffentlichen Bereichen wie dem Gesundheitswesen und in kommunalen Diensten angestellt werden könnten. Der Anteil von Akademikern unter den Langzeitarbeitslosen ist in Freiburg übrigens doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.

So wie bei den auf ein halbes Jahr befristeten Arbeitsgelegenheiten, den Ein-Euro-Jobs, sollen auch beim neuen öffentlichen Beschäftigungssektor IHK, Handwerkskammer und Gewerkschaften darüber wachen, dass keine reguläre Arbeit verdrängt oder aus bezuschusster Förderung nicht gewöhnliche Billigstarbeit wird. Denn die Förderung wird Zeit brauchen, die Experten gehen von bis zu zehn Jahren aus.

Quelle: badische-zeitung.de – 10. März 2009
Link zum Pressebericht: www .badische-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/hilfe-fuer-die-hoffnungslosen–12490394.html

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