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Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende: Analyse

Montag, Januar 19th, 2009

Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende – Erfahrungen, Analysen, Schlußfolgerungen
Hier stellen wir, die Initiative Förderverein Netzwerk Selbsthilfe e.V, die Ergebnisse dreier Befragungen vor, welche die Auswirkungen der Sanktionspraxis nach § 31 SGB II auf die Betroffenen verdeutlichen. Befragt wurden sanktionierte und nicht sanktionierte Alg-II-Beziehende sowie 28 Berliner Sozialberatungsstellen.

Die Ergebnisse zeigen: Sanktionen bzw. Sanktionsandrohungen beeinträchtigen in gravierender Weise den Alltag und die Lebensmöglichkeiten der Betroffenen und ihrer Familien. Die Angst, etwas falsch zu machen und die kräftezehrende Auseinandersetzung mit falschen Anschuldigungen des JobCenters lähmen die Eigenbemühungen der Erwerbslosen. Sanktionsdrohungen bevormunden diejenigen, welche sich durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes ohnehin schon “gestraft” fühlen. “Spuren” tritt an die Stelle von Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und dem Aufbau einer Perspektive, die nicht nach kurzer Zeit wieder in Hartz IV führt. Selbst diejenigen, die alles tun, was das JobCenter von ihnen verlangt, sind nicht vor Sanktionen geschützt. Mit all dem werden nicht nur Erwerbslose zum Spuren gebracht, sondern ganz nebenbei auch das Gros der Lohnabhängigen.

Die Sanktionspraxis der JobCenter ist von Umsetzungsfehlern und Willkür geprägt und vielfach rechtswidrig.
Grundsätzlich verstößt der Entzug des Existenzminimums gegen die Menschenwürde. Wo das Geld für Medikamente und Lebensmittel fehlt, wird die körperliche Unversehrtheit tangiert. Die Basis unserer demokratischen Gesellschaft wird erschüttert. Deshalb darf es ein „Weiter so“ nicht geben.

Wir plädieren für ein Aussetzen des Sanktionsparagraphen. Ein Moratorium ist nötig, um Zeit zu gewinnen – Zeit, um die in ihrem Ausmaß bislang zu wenig bekannten Mißstände in den JobCentern näher anzuschauen, Zeit, in der Erwerbslose vor diesen Mißständen geschützt werden, Zeit für eine öffentliche Debatte über den Sinn des Strafens von Erwerbslosen und Zeit für einen demokratischen Verständigungsprozess zur Zukunft des Sanktionsparagraphen. Wir hoffen auf Ihre/eure Unterstützung, wo immer Möglichkeiten dafür bestehen.

Die Broschüre kann als Druckexemplar per Post bestellt werden bei: Claudia Daseking, Grunewaldstr. 91, 10823 Berlin – wenn ein an Sie/Dich adressierter DIN A 4-Rückumschlag zugesandt wird, der mit 85 Cent (für 1 Broschüre) oder mit 1,40 € (für 2 oder 3 Bro-schüren) frankiert ist und wenn Briefmarken für die Druckkosten beigelegt werden (pro bestellter Broschüre 3 Briefmarken á 45 Cent und 3 Briefmarken á 55 Cent). Bitte wählen Sie je nach Anzahl einen ausreichend großen Rückumschlag; die Broschüre hat DIN A4 Format und ist 6 mm dick.

Über Spenden zur Finanzierung der Druckkosten sind wir sehr dankbar. Hierfür müssen insgesamt etwa 3.000 € aufgebracht werden. Eine Spendenquittung kann ausgestellt werden.

Wer uns unterstützen möchte, überweise bitte auf das Konto:
Förderverein Netzwerk Selbsthilfe e.V. (Kontoinhaber)
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ: 100 205 00
Kto.-Nr.: 302 33 01
Verwendungszweck: “Broschüre SGB II“

Quelle: gegen-hartz.de – 17.01.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sanktionenalgii8827301.php

Arbeitslosengeld II schafft Jobs für immer mehr Richter

Montag, Januar 19th, 2009

Berlin – Wegen der gigantischen Klagewelle im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Unterstützung muss Berlin immer neue Richter für das Sozialgericht einstellen. Ihre Zahl wuchs seit Start der Reform 2005 von 59 auf 103, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Inzwischen ist die Zahl der Verfahren im Zusammenhang mit Hartz IV auf knapp 60.000 angeschwollen.

Die Erfolgsquote der Kläger gegen Entscheidungen der Jobcenter ist dabei überdurchschnittlich hoch, wie das Gericht weiter mitteilte. In fast jedem zweiten Fall (48 Prozent) beanstandet das Gericht die Bescheide, während bei anderen Verfahren des Sozialgerichts nur rund ein Drittel der Kläger Erfolg haben.

Gestritten wird nach Angaben des Gerichts besonders häufig über die Kosten der Unterkunft. Dabei gehe es darum, ob eine Wohnung nicht zu groß oder die Miete nicht zu hoch ist. Ebenfalls häufig umstritten ist laut Gericht die Anrechnung von Vermögen. Auch die Anordnung von Sanktionen, weil ein Hartz-IV-Empfänger aus Sicht der Behörde seine Pflichten verletzt hat, beschäftigt oft die Richter.

Diese schieben inzwischen nach Angaben des Gerichts einen Berg von Verfahren vor sich her, der dem Arbeitspensum aller Hartz-IV-Richter für ein volles Jahr entspricht. Der «Bestand» an Hartz-IV-Fällen sei 2008 um 4.500 auf 15.500 gewachsen.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 33.500 neue Verfahren eingereicht und 29.000 abgearbeitet. Zwei Drittel der eingereichten Klagen bezogen sich auf Hartz IV, nämlich 21.500 Fälle. Vor der Reform, bei der Sozialhilfe für Erwerbsfähige und die Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt wurden, mussten sich die Richter nur mit insgesamt 6.500 Fällen aus beiden Themenkreisen auseinandersetzen. Seitdem stieg die Zahl der Klagen jedes Jahr weiter drastisch an, wie aus der Statistik des Gerichts hervorgeht. Das Sozialgericht Berlin ist das größte in Deutschland.

Quelle: net-tribune.de – 16. Januar 2009
Link zum Pressebericht: www .net-tribune.de/article/160109-205.php

Wülfrath Sozialamt

Montag, Januar 19th, 2009

Sozialamt Wülfrath
Goethestr. 41
42489 Wülfrath
Tel: 02058 70483
Fax: 02058 70497
E-Mail: s.seidel@stadt.wuelfrath.de

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