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S 11 (9) AS 205/06 – Halber Mehrbedarf bei halber Erziehung

Freitag, März 6th, 2009

Halber Mehrbedarf bei Alleinerziehende mit Hartz IV Bezug bei halber Betreuungszeit. Der Senat des Bundessozialgerichtes in Kassel hat die Urteile des LSG und des SG aufgehoben. Die Vorinstanzen haben die Anfechtungsklage der Klägerin gegen die Entziehung auch des hälftigen Mehrbedarfs für Alleinerziehende zu Unrecht abgewiesen.

Die Klägerin hat, obwohl sie sich in der Betreuung ihrer Tochter mit ihrem geschiedenen Ehemann abwechselt, Anspruch auf den hälftigen Mehrbedarf für Alleinerziehende mit ALG II Bezug. Der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist ein zusätzlich zur Regelleistung gewährter Bestandteil des Arbeitslosengeldes II. Der Mehrbedarf wird unabhängig von der konkreten Höhe des Bedarfes in Form einer Pauschale gewährt. Das Gesetz geht insoweit von besonderen Lebensumständen aus, bei denen typischerweise ein erhöhter Bedarf vorliegt. Es regelt aber nicht ausdrücklich, wie hinsichtlich des Mehrbedarfs für Alleinerziehende zu verfahren ist, wenn sich die Eltern die elterliche Sorge – wie im vorliegenden Fall – faktisch teilen, indem sie sich in der Betreuung des Kindes in zeitlichen Intervallen (hier: wöchentlich) abwechseln.

Der erkennende Senat folgt in solchen Fällen nicht dem “Alles-oder-Nichts-Prinzip”. Denn rechtlich ist es weder angemessen, hilfebedürftigen Arbeitslosen den Mehrbedarf wegen Alleinerziehung gänzlich zu versagen, noch ist es sachgerecht, ihnen den vollen Mehrbedarf zuzubilligen. Vielmehr ist die einschlägige Vorschrift nach ihrem Zweck auszulegen: Wechseln sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen ab, und teilen sie sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig, steht Hilfebedürftigen ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zu. SG Detmold – S 11 (9) AS 205/06 – LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 AS 41/07B 4 AS 50/07 R

Quelle: gegen-hartz.de – 04.03.09
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/urteile/alleinerziehende9328.html

Immer mehr Selbstständige sind auf Hartz IV angewiesen

Freitag, März 6th, 2009

Bundesweite Spitzenreiter sind Länder Sachsen und Berlin
Berlin (epd). Immer mehr Selbstständige sind in Deutschland auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Das geht aus einer dem epd vorliegenden Antwort der Bundesregierung an die Linksfraktion hervor. Während bei der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 rund 34.000 Selbstständige zusätzlich Arbeitslosengeld II (ALG II) bezogen, waren es im September 2008 etwa 108.000 Personen. Die Zahl der selbstständigen Hartz-IV-Empfänger hat sich damit innerhalb von fast vier Jahren mehr als verdreifacht. Insgesamt beträgt der Anteil der Selbstständigen an den Hartz-IV-Empfängern 2,2 Prozent, Anfang 2005 waren es 0,8 Prozent.

Ostdeutschland ist von der Entwicklung überproportional stark betroffen. Den Angaben zufolge bezogen dort zuletzt knapp 52.000 Selbstständige Hartz IV. Dies sind 3,0 Prozent aller ALG-II-Empfänger im Osten und fast die Hälfte der Fälle in ganz Deutschland. In den alten Bundesländern gab es bis vergangenen September mit rund 56.000 beinahe ebenso viele Betroffene wie im Osten, jedoch machen sie dort nur einen Anteil von 1,8 Prozent der Hartz-IV-Empfänger aus.

Bundesweiter Spitzenreiter ist Sachsen. Dort ist der Anteil der Selbstständigen unter den Hartz-IV-Empfängern mit 3,8 Prozent am größten. Dies entspricht einer Zahl von 15.000 ALG-II-Beziehern. Es folgen Berlin mit einem Anteil von 3,2 Prozent sowie Thüringen und Brandenburg mit je 2,8 Prozent. In Westdeutschland sind Niedersachsen (2,2) sowie Bayern und Bremen (2,1 Prozent) Spitzenreiter. Allerdings belegt Berlin auch in absoluten Zahlen einen vorderen Platz. So liegt die Bundeshauptstadt mit etwa 14.400 selbstständigen Hartz-IV-Empfängern deutschlandweit an dritter Stelle. Die größte Zahl verbucht das Land Nordrhein-Westfalen mit fast 18.000 Selbstständigen, deren Einkommen vom Staat aufgestockt wird. Die sich daraus ergebende Quote von 1,5 Prozent ist aber zugleich die niedrigste bundesweit.

Die mittelstandspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, nannte die Zahlen schockierend und ein Armutszeugnis für die Existenzgründungspolitik der Koalition. Mit der Ich-AG und anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten seien Zehntausende Menschen in die Selbstständigkeit gedrängt worden, um die Arbeitslosenzahlen zu schönen. Viele dieser Menschen könnten nun nicht von ihrer Selbstständigkeit leben, bilanzierte Zimmermann.

Quelle: epd.de – 25.02.2009
Link zum Pressebericht: www .epd.de/ost/ost_index_62623.html

Keine Abwrackprämie an Hartz-IV-Empfänger?

Freitag, März 6th, 2009

Das Bundesarbeitsministerium sieht keine Möglichkeit, auch Hartz IV -Empfängern die als Abwrackprämie bezeichnete Umweltprämie ohne Anrechnung auf ihr ALG II auszuzahlen, teilte am 03 März 2009 eine Ministeriumssprecherin mit: ohne Gesetzesänderung sei die Rechtslage hier eindeutig, das Arbeitsministerium sehe sich damit in seiner bisherigen Rechtsauffassung bestätigt.

Ist das wirklich so?
Oder will man, einmal mehr, ALG II-Empfänger veralbern, die nach Auffassung vieler Politiker ohnehin nur Säufer und Asoziale sind, die ihre Kinder für neueste Flachbildfernseher, die nächste Flasche Alkohol und die nächste Zigarette hungern lassen und vernachlässigen?

Lt. § 13 Abs. 1 Nr. 1 SGB II darf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festlegen, was alles beim ALG II kein Einkommen ist, also nicht angerechnet wird. Das von Bundestag (13 Februar 2009) und Bundesrat (20 Februar 2009) als Konjunkturpaket II beschlossene “Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland” (Bundesrat Drucksache 120/09) enthält keine, die sog. Abwrackprämie betreffende, anderweitige Festlegung. Das heist im Klartext: das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann – ohne jemanden zu fragen – festlegen, dass die sog. Abwrackprämie kein Einkommen im SGB II ist. Warum erzählt dieses Ministerium nun den ALG II Empfängern dieses Märchen: es wäre nicht möglich? Nun offensichtlich darum, weil man diese Bevölkerungsgruppe davon ausschließen will – nicht muss.

Quelle: gegen-hartz.de – 04.03.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/umweltpraemie8723.php