Posts Tagged ‘Hartz IV’

BSG entscheidet über Hartz IV Kinderregelsatz

Montag, Januar 26th, 2009

Das Bundessozialgericht in Kassel will kommenden Dienstag über die Hartz IV Kinderregelsätze entscheiden
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel wird am 27. Januar 2009 über sieben Revisionen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) zu entscheiden; in sechs Verfahren soll mündlich verhandelt werden. In den ersten beiden Verfahren geht es um die Frage, ob die Höhe des Sozialgelds nach dem SGB II für Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres verfassungsgemäß ist.

In beiden Fällen sind Leistungszeiträume im ersten Halbjahr 2005 betroffen. Die beklagten Grundsicherungsträger haben als Regelbedarf die Regelleistung für Kinder nach § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II in Höhe von (seinerzeit) 207 Euro zugrunde gelegt; dies sind 60 vom Hundert der Regelleistung für einen alleinstehenden Erwachsenen. Die Kläger sind in den Vorinstanzen mit ihrem Vorbringen, das Sozialgeld für Kinder sei in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden, nicht durchgedrungen. Mit ihren Revisionen verfolgen sie ihr Begehren weiter. Sie gehen davon aus, dass durch den Betrag von 207 Euro monatlich das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum von Kindern nicht gewährleistet sei. Des weiteren rügen sie das Verfahren der Festlegung der Höhe der Regelleistung und Gleichheitsverstöße. Kinder würden gegenüber Erwachsenen ohne hinreichenden Grund benachteiligt, auch sei es nicht zu rechtfertigen, dass Kinder von Sozialhilfeempfängern höhere Leistungen erhalten könnten als Kinder von Leistungsempfängern nach dem SGB II.

Die ersten Kläger sind zwei Kinder, die im streitbefangenen Zeitraum im Jahr 2005 fünf und sieben Jahre alt waren. Sie lebten mit ihren Eltern, die ebenfalls Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhielten, in Bedarfsgemeinschaft. Die zweiten Kläger in diesem Verfahren sind ebenfalls Kinder, die mit ihren Eltern, die gleichfalls Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhielten, in Bedarfsgemeinschaft lebten; sie waren im streitbefangenen Zeitraum im Jahr 2005 elf und 13 Jahre alt. Zudem wird das Bundessozialgericht über die die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II als Zuschuss statt als Darlehen sowie über die Beweislast von Haushaltsgemeinschaften urteilen. Die jeweiligen Urteile werden mit Spannung erwartet.

Quelle: gegen-hartz.de – 21.01.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bsgkinderregelsatz837675.php

Hartz IV ist legislativer Wahnsinn

Montag, Januar 26th, 2009

Hartz IV funktioniert wie eine gewaltige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Die Arbeit wird nicht denen beschafft, die Arbeit brauchen, sondern denen, die schon genug haben: Die Sozialrichter ersticken in der Flut der Hartz-IV-Klagen. Deren Zahl ist binnen eines Jahres um 30 Prozent gestiegen, in Bundesländern im Osten hat sie sich verdoppelt.

Das liegt nicht in erster Linie daran, dass Sozialleistungsempfänger nichts anderes zu tun haben und deshalb vor Gericht ziehen. Es liegt an der maßlosen Kompliziertheit des Gesetzes, es liegt an der Bürokratie, die dieses Gesetz erzeugt, und an der Überforderung der Sozialbehörden, die den Arbeitsanfall nicht bewältigen können. Die Hälfte der Klagen hat Erfolg. Wer sein bisschen Geld nicht kriegt, klagt. Eilantrag, Untätigkeitsklage, erneute Klage. Und weil die Leute, die klagen, ja kein Geld haben, stehen ihnen Prozesskostenhilfe und ein Anwalt zu. Was der Staat mit Hartz IV einspart, gibt er für die Klagen gegen Hartz IV wieder aus. Die Malaise beginnt schon mit der unseligen Rechtskonstruktion der “Bedarfsgemeinschaft”, die allen Sozialleistungen zugrunde liegt. In einer Bedarfsgemeinschaft aus Eltern, Kindern, Lebensgefährten gibt es immer viel Bewegung, der eine hat Arbeit und dann wieder nicht, Kinder ziehen aus – es kommt zu Falschzahlungen, die gegenüber jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft geltend gemacht werden müssen. Fast jeder Satz des Hartz-Gesetzes ist so eine Klagenbeschaffungsmaßnahme. Hartz IV ist legislativer Wahnsinn.

Gäbe es bei der Strafjustiz diese Steigerungsraten, man spräche von der Kriminalisierung Deutschlands. Was soll man zu den Steigerungsraten an den Sozialgerichten sagen? Armes Deutschland. Quelle: sueddeutsche.de – 23.01.2009 – Von pra
Link zum Pressebericht: www .sueddeutsche.de/455380/980/2725244/Hartz-IV-ist-legislativer-Wahnsinn.html

Klagewelle gegen Hartz IV erreicht neuerlichen Höchststand

Montag, Januar 26th, 2009

Das Bundessozialgericht (BSG) teilte in Kassel auf seiner Jahrespressekonferenz mit, dass im vergangenen Jahr 2008 insgesamt 174 618 Verfahren gegen AlG II Bescheide bei den Sozialgerichten eingingen. Dies sind 38 000 mehr als ein Jahr zuvor, was einem Anstieg von 28 Prozent entspricht.

Der BSG-Präsident Peter Masuch appellierte mit deutlichen Worten an die Bundesregierung, womöglich eine Reform der Hartz-Gesetze einzuleiten.

“Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber nach vier Jahren Bilanz zieht, die gewonnenen Erfahrungen in der Verwaltungspraxis ebenso wie in den gerichtlichen Instanzen auswertet und materiell-rechtlich nacharbeitet”, forderte der BSG-Präsident.

“Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen ebenso wie die Kostentragung für Unterkunft und Heizung scheinen mir noch klarstellungsbedürftig”, konkretisierte Masuch sein Anliegen. Es sei nicht befriedigend, wenn die Bewilligung staatlicher Leistungen in derart hohem Ausmaß zu Klagen und Eilanträgen bei den Sozialgerichten führe.

Peter Masuch ist der Auffassung, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung Eingang in ein überarbeitetes Hartz-IV-Gesetz mit einbezogen werden sollte. Die Vizepräsidentin des BSG, Ruth Wetzel-Steinwedel, kritisierte in diesem Zuasammenhang, dass die Urteile des BSG oftmals von den Argen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen würden.

Quelle: sozialleistungen.info – 23.01.2009 – Von pr
Link zum Pressebericht: www .sozialleistungen.info/news/23.01.2009-klagewelle-gegen-hartz-iv-erreicht-neuerlichen-hoechststand/