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Justizministerin äußert sich zu Hartz IV-Gesetzen

Dienstag, März 10th, 2009

Probleme lange bekannt
Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) hat völlig Recht: Die Hartz-IV-Gesetze sind vor Jahren mit der heißen Nadel gestrickt worden. Sie sind in vielen Teilen ungenau formuliert, die Sozialgerichte werden unnötig stark belastet, der Frust unter den Betroffenen wächst weiter. Die Arbeitsmarktreform bleibt zwar grundsätzlich richtig, durch die schludrige Arbeit des Gesetzgebers wird sie aber unnötig in Frage gestellt.

Justizministerin Kolb ist allerdings nicht die Erste, die den Finger in die Wunde legt. Anwalts- und Richterverbände listen seit Jahren auf, welche Mängel rasch beseitigt werden müssen. Und wenn die Hartz-IV-Bescheide nicht zu verstehen sind, hätte dies längst geändert werden können.

Es mangelt also nicht an Erkenntnis, es fehlt an den notwendigen Konsequenzen. Die Bundesregierung hat es versäumt, die Bestimmungen zu vereinfachen und so die Akzeptanz für Hartz IV zu erhöhen. Und das ist ein schwerer politischer Fehler.

Quelle: mz-web.de – 08.03.09 – Von Walter Zöller
Link zum Pressebericht: www .mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1229853061250&openMenu=1013083806188&calledPageId=1013083806188&listid=1018881578522

Keine Abwrackprämie an Hartz-IV-Empfänger?

Freitag, März 6th, 2009

Das Bundesarbeitsministerium sieht keine Möglichkeit, auch Hartz IV -Empfängern die als Abwrackprämie bezeichnete Umweltprämie ohne Anrechnung auf ihr ALG II auszuzahlen, teilte am 03 März 2009 eine Ministeriumssprecherin mit: ohne Gesetzesänderung sei die Rechtslage hier eindeutig, das Arbeitsministerium sehe sich damit in seiner bisherigen Rechtsauffassung bestätigt.

Ist das wirklich so?
Oder will man, einmal mehr, ALG II-Empfänger veralbern, die nach Auffassung vieler Politiker ohnehin nur Säufer und Asoziale sind, die ihre Kinder für neueste Flachbildfernseher, die nächste Flasche Alkohol und die nächste Zigarette hungern lassen und vernachlässigen?

Lt. § 13 Abs. 1 Nr. 1 SGB II darf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festlegen, was alles beim ALG II kein Einkommen ist, also nicht angerechnet wird. Das von Bundestag (13 Februar 2009) und Bundesrat (20 Februar 2009) als Konjunkturpaket II beschlossene “Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland” (Bundesrat Drucksache 120/09) enthält keine, die sog. Abwrackprämie betreffende, anderweitige Festlegung. Das heist im Klartext: das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann – ohne jemanden zu fragen – festlegen, dass die sog. Abwrackprämie kein Einkommen im SGB II ist. Warum erzählt dieses Ministerium nun den ALG II Empfängern dieses Märchen: es wäre nicht möglich? Nun offensichtlich darum, weil man diese Bevölkerungsgruppe davon ausschließen will – nicht muss.

Quelle: gegen-hartz.de – 04.03.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/umweltpraemie8723.php

Auch arme Abiturienten bekommen 100-Euro Starterpaket

Freitag, März 6th, 2009

Die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD haben sich auf eine Ausweitung der 100-Euro Starterpakete für Schüler aus einkommensschwachen Familien geeinigt. Bisher wurden hierbei nur Hartz IV- oder Sozialhilfe-Empfänger berücksichtigt. Nach der Einigung der Koalition können auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen die Finanzspritze bis zum Abitur erhalten.

Arme Schüler erhalten das neue Starterpaket von 100 Euro pro Jahr künftig bis zum Abitur. Bislang war die Hilfe für Bücher, Ranzen und Sportzeug bis zur 10. Klasse begrenzt. Auf die Verlängerung haben sich am Donnerstag die Bundestagsfraktionen von Union und SPD nach monatelangem Streit geeinigt.

Auch der Kreis der Empfänger wird vergrößert: Künftig sollen auch Familien mit geringem Einkommen die Finanzspritze vom Staat bekommen. Bislang war es auf Hartz IV- oder Sozialhilfe-Empfänger beschränkt. Gleiches gilt für Vollzeit-Berufsschüler. Das sind alle Berufsschüler, die keine Ausbildungsvergütung beziehen. Die ersten Zahlungen sind für den Beginn des neuen Schuljahres geplant.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU/CSU und SPD, Norbert Röttgen und Thomas Oppermann, erklärten, die Koalition wolle die Bildungschancen von Kindern aus einkommensschwachen Familien effektiv verbessern. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christel Humme lobte, die Verlängerung des Schulbedarfspakets bis zum Abitur sei eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und gleicher Bildungschancen für alle. Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Johannes Singhammer, meinte: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass durch die dreifache Ausweitung nun mehr Kinder profitieren werden.“

Im Herbst gab es zunächst keine Einigung
Ursprünglich sollte die Ausweitung im Rahmen des Familienleistungsgesetzes im vergangenen Herbst unter Dach und Fach gebracht werden, die Koalitionsfraktionen hatten sich aber nicht einigen können. Verabschiedet wurde damals lediglich die Erhöhung des Kindergeldes um zehn auf 164 Euro.

Die nun vereinbarten Ausweitungen berücksichtigen Forderungen beider Fraktionen. So hatten CDU und CSU gefordert, das Paket solle auch dem Nachwuchs von Beziehern kleinerer Einkommen zugute kommen. Außerdem wollte sie, dass es neben Gymnasiasten auch Berufschülern zur Verfügung gestellt wird. Dagegen hatte die SPD empfohlen, die 100 Euro pro Kind und Schuljahr auch bis zum Abitur zu zahlen. Nicht berücksichtigt wurde eine Forderung der Union, die steuerliche Absetzbarkeit für Internatsaufenthalte und Privatschulen auszuweiten.

Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ina Lenke erklärte zu den Nachbesserungen: „Späte Einsicht ist besser als nichts.“ Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linken, Diana Golze, erklärte: „Es ist eine vernünftige Teilkorrektur, die deutlich macht, wie nötig der Druck von Gewerkschaften, Verbänden und der Linken ist und dass er wirkt.”

Quelle:focus.de – 06.03.09 – Von gxs/AP
Link zum Pressebericht: www .focus.de/politik/weitere-meldungen/hartz-iv-auch-arme-abiturienten-bekommen-100-euro-starterpaket_aid_377584.html