Posts Tagged ‘Arbeitslosengeld II’

S 11 (9) AS 205/06 – Halber Mehrbedarf bei halber Erziehung

Freitag, März 6th, 2009

Halber Mehrbedarf bei Alleinerziehende mit Hartz IV Bezug bei halber Betreuungszeit. Der Senat des Bundessozialgerichtes in Kassel hat die Urteile des LSG und des SG aufgehoben. Die Vorinstanzen haben die Anfechtungsklage der Klägerin gegen die Entziehung auch des hälftigen Mehrbedarfs für Alleinerziehende zu Unrecht abgewiesen.

Die Klägerin hat, obwohl sie sich in der Betreuung ihrer Tochter mit ihrem geschiedenen Ehemann abwechselt, Anspruch auf den hälftigen Mehrbedarf für Alleinerziehende mit ALG II Bezug. Der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist ein zusätzlich zur Regelleistung gewährter Bestandteil des Arbeitslosengeldes II. Der Mehrbedarf wird unabhängig von der konkreten Höhe des Bedarfes in Form einer Pauschale gewährt. Das Gesetz geht insoweit von besonderen Lebensumständen aus, bei denen typischerweise ein erhöhter Bedarf vorliegt. Es regelt aber nicht ausdrücklich, wie hinsichtlich des Mehrbedarfs für Alleinerziehende zu verfahren ist, wenn sich die Eltern die elterliche Sorge – wie im vorliegenden Fall – faktisch teilen, indem sie sich in der Betreuung des Kindes in zeitlichen Intervallen (hier: wöchentlich) abwechseln.

Der erkennende Senat folgt in solchen Fällen nicht dem “Alles-oder-Nichts-Prinzip”. Denn rechtlich ist es weder angemessen, hilfebedürftigen Arbeitslosen den Mehrbedarf wegen Alleinerziehung gänzlich zu versagen, noch ist es sachgerecht, ihnen den vollen Mehrbedarf zuzubilligen. Vielmehr ist die einschlägige Vorschrift nach ihrem Zweck auszulegen: Wechseln sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen ab, und teilen sie sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig, steht Hilfebedürftigen ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zu. SG Detmold – S 11 (9) AS 205/06 – LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 AS 41/07B 4 AS 50/07 R

Quelle: gegen-hartz.de – 04.03.09
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/urteile/alleinerziehende9328.html

Immer mehr Selbstständige sind auf Hartz IV angewiesen

Freitag, März 6th, 2009

Bundesweite Spitzenreiter sind Länder Sachsen und Berlin
Berlin (epd). Immer mehr Selbstständige sind in Deutschland auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Das geht aus einer dem epd vorliegenden Antwort der Bundesregierung an die Linksfraktion hervor. Während bei der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 rund 34.000 Selbstständige zusätzlich Arbeitslosengeld II (ALG II) bezogen, waren es im September 2008 etwa 108.000 Personen. Die Zahl der selbstständigen Hartz-IV-Empfänger hat sich damit innerhalb von fast vier Jahren mehr als verdreifacht. Insgesamt beträgt der Anteil der Selbstständigen an den Hartz-IV-Empfängern 2,2 Prozent, Anfang 2005 waren es 0,8 Prozent.

Ostdeutschland ist von der Entwicklung überproportional stark betroffen. Den Angaben zufolge bezogen dort zuletzt knapp 52.000 Selbstständige Hartz IV. Dies sind 3,0 Prozent aller ALG-II-Empfänger im Osten und fast die Hälfte der Fälle in ganz Deutschland. In den alten Bundesländern gab es bis vergangenen September mit rund 56.000 beinahe ebenso viele Betroffene wie im Osten, jedoch machen sie dort nur einen Anteil von 1,8 Prozent der Hartz-IV-Empfänger aus.

Bundesweiter Spitzenreiter ist Sachsen. Dort ist der Anteil der Selbstständigen unter den Hartz-IV-Empfängern mit 3,8 Prozent am größten. Dies entspricht einer Zahl von 15.000 ALG-II-Beziehern. Es folgen Berlin mit einem Anteil von 3,2 Prozent sowie Thüringen und Brandenburg mit je 2,8 Prozent. In Westdeutschland sind Niedersachsen (2,2) sowie Bayern und Bremen (2,1 Prozent) Spitzenreiter. Allerdings belegt Berlin auch in absoluten Zahlen einen vorderen Platz. So liegt die Bundeshauptstadt mit etwa 14.400 selbstständigen Hartz-IV-Empfängern deutschlandweit an dritter Stelle. Die größte Zahl verbucht das Land Nordrhein-Westfalen mit fast 18.000 Selbstständigen, deren Einkommen vom Staat aufgestockt wird. Die sich daraus ergebende Quote von 1,5 Prozent ist aber zugleich die niedrigste bundesweit.

Die mittelstandspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, nannte die Zahlen schockierend und ein Armutszeugnis für die Existenzgründungspolitik der Koalition. Mit der Ich-AG und anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten seien Zehntausende Menschen in die Selbstständigkeit gedrängt worden, um die Arbeitslosenzahlen zu schönen. Viele dieser Menschen könnten nun nicht von ihrer Selbstständigkeit leben, bilanzierte Zimmermann.

Quelle: epd.de – 25.02.2009
Link zum Pressebericht: www .epd.de/ost/ost_index_62623.html

L 3 AS 188/07 – BAV Beiträge – ALG II nicht anrechenbar

Donnerstag, März 5th, 2009

Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung kurz BAV genannt sind bei Bezug von ALG II nicht anrechenbar.
Ein Paar hatte bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von Kommune und Arbeitsagentur Arbeitslosengeld II beantragt.

Der Antrag wurde allerdings abgelehnt mit der Begründung, dass die Klägerin ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis habe und das Einkommen daraus ist für das Paar ausreichend. Bei dieser Begründung hat die ARGE aber die Beiträge, des Arbeitgebers der Frau, an eine BAV Pensionskasse mit eingerechnet. Deshalb hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen.

Das Landessozialgericht als nächst höhere Instanz hat dieses Urteil nicht so gesehen. Wegen des Verzichts auf Gehalt, das zugunsten einer Rentenversicherung in eine Pensionskasse einbezahlt wird, kann die Frau für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht mehr die Auszahlung dieser Beiträge verlangen.

Durch die rechtliche Grundlage für die betriebliche Altersversorgung kann die Frau auch nicht mehr vorzeitig auf das Geld zugreifen. Laut dem Landessozialgericht dienen diese Beiträge dem Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung mit staatlicher Förderung und damit sind diese als zweckgebundene Einkünfte von einer Berücksichtigung ausgeschlossen.

Damit mindern sie laut dem Landessozialgericht nicht die Hilfsbedürftigkeit eines Empfängers von ALG II (Az. L 3 AS 188/07).

Quelle: versicherung-in.de – 04.03.2009
Link zum Pressebericht: www .versicherung-in.de/bav-beitraege-alg-ii-nicht-anrechenbar-2876/