Posts Tagged ‘Arbeitslosengeld II’

Vor der Wahl – Renten steigen deutlich

Dienstag, März 24th, 2009

Zum 1. Juli werden die Renten um mehrere Prozentpunkte erhöht. Bundeskanzlerin Merkel sieht darin einen Beitrag zur Krisenbekämpfung. Auch der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II steigt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die höchste Rentenerhöhung seit mehr als zehn Jahren als Beitrag zur Bekämpfung der Krise und zur Steigerung der Kaufkraft bewertet. Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland erhalten im Wahljahr 2009 eine deutliche Anhebung ihrer Altersbezüge. Im Westen steigen die Renten zum 1. Juli um 2,41 Prozent, im Osten sogar überraschend stark um 3,38 Prozent, wie Arbeitsminister Scholz (SPD) am Montag mitteilte.

Merkel sagte, die zum Juli geplante Anhebung sei „absolut antizyklisch“, so etwas gebe es in kaum einem anderen Land der Welt. Den Rentnern bleibe ein echter „Netto-Zugewinn“, sagte die Kanzlerin mit Verweis auf die niedrige Inflationsrate und die Krankenkassenbeiträge, die im Sommer im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets um 0,6 Prozentpunkte gesenkt werden. Arbeitsminister Scholz sagte, so stark seien die Renten im Westen seit 1994 und im Osten seit 1997 nicht mehr gestiegen. Die Erhöhung gebe einen Schub für die Binnennachfrage. „Die Rentenerhöhung mitten in der Krise zeigt, dass auf unseren Sozialstaat Verlass ist.“ Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer sagte, die Erhöhung sei „überfällig für die ältere Generation“ gewesen. Im vergangenen Jahr waren die Renten nach mehreren Nullrunden um 1,1 Prozent angehoben worden.

Ein Rentner mit gesetzlichen Altersbezügen von 1000 Euro im Monat erhält ab Juli im Westen einen Zuschlag von 24 Euro, im Osten von knapp 34 Euro. Ein Grund für die Rentenerhöhung ist, dass die Bruttolöhne im vergangenen Jahr kräftig gestiegen sind – vor allem im Osten. In den neuen Bundesländern legten sie nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts pro Kopf um 3,1 Prozent zu, im Westen um 2,1 Prozent.

Dass die Altersbezüge in diesem Jahr so deutlich angehoben werden können, liegt aber auch daran, dass die Koalition für die Jahre 2008 und 2009 den sogenannten Riester-Faktor in der Rentenformel ausgesetzt hat, der normalerweise dafür sorgt, dass der Rentenanstieg gedämpft wird. Mit dem Faktor soll berücksichtigt werden, dass Arbeitnehmer zunehmend Geld für die private Altersvorsorge zurücklegen. Die ausgefallenen Stufen werden in den nächsten Jahren nachgeholt. Das wird dazu führen, dass dann die Rentensteigerungen entsprechend geringer ausfallen werden. Scholz warnte allerdings vor voreiligen Prognosen. Die Rentenfinanzen seien stabil, das Finanzpolster für die nächsten Jahre sei gut. Er legte sich noch nicht fest, wann der Rentenbeitrag von derzeit 19,9 Prozent wieder sinken kann.

Von der Rentenerhöhung werden auch Langzeitarbeitslose profitieren: Der monatliche Regelsatz für das Arbeitslosengeld II, der sich an der Rentenanpassung orientiert, steigt um acht Euro auf 359 Euro. Gleiches gilt für die Grundsicherung für Ältere und die Sozialhilfe.

Quelle: tagesspiegel.de – 17.3.2009 – Von Cordula Eubel
Link zum Pressebericht: www .tagesspiegel.de/politik/deutschland/Renten;art122,2753110

Private Krankenversicherung PKV – arbeitslos

Sonntag, März 15th, 2009

Wenn Privatversicherte (PKV) arbeitslos werden, dann sind Sie durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld bei Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der sozialen Pflegeversicherung (SPV).
Allerdings bleiben Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, versicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder aufgrund hauptberuflicher Selbständigkeit nicht versicherungspflichtig waren. In der Regel kann dieser Personenkreis in den Standardtarif wechseln. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Arbeitslosengeld II dar, denn dieser löst auch bei über 55-Jährigen Versicherungspflicht aus.

PKV-versicherte Arbeitslose können sich im Übrigen von der Pflichtversicherung in der GKV und der SPV befreien lassen. Voraussetzung ist, dass diese Personen in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht in der GKV versichert waren und eine private substitutive Krankenversicherung haben.

Hierzu ist ein Antrag notwendig, der innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen ist. Die Befreiung wirkt vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt.

Sobald sie bestätigt worden ist, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit durch Zahlung unmittelbar an das PKV Unternehmen sowohl den Beitrag zur PKV als auch zur privaten Pflegepflichtversicherung bis zu der Höhe, die sie auch bei einer Pflichtmitgliedschaft in der GKV oder in der sozialen Pflegeversicherung zu tragen hätte.

Was passiert, wenn eine privat versicherte Person bei Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt und bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung erneut versicherungsfrei ist, d.h. aufgrund der Gehaltshöhe nicht versicherungspflichtig bleibt?

Dauerte die gesetzliche Krankenversicherung länger als 12 Monate, so kann die Person zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung wählen. Wenn sie jedoch weniger als 12 Monate gesetzlich versichert war, so wird die erforderliche Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfüllt.

Quelle: cecu.de – 13.03.2009
Link zum Pressebericht: www .cecu.de/544.html

VG 1240/05 – Erhöhte Hundesteuer auch bei Hartz IV Bezug

Sonntag, März 15th, 2009

Das Verwaltungsgericht Münster urteilte: Auch Empfänger des Arbeitslosengeld II müssen für bestimmte Hunderassen die erhöhte Hundesteuer entrichten
Das Verwaltungsgericht Münster urteilte heute: Auch Empfänger des Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen für bestimmte Hunderassen die erhöhte Hundesteuer entrichten. Bei bestimmten Hunden müssen zusätzliche Steuern gezahlt werden. Diese Steuer wird auch Kampfhunde- Steuer genannt. Eine Hundebesitzerin wollte geltent machen, diese erhöhten Steuersatz der Hundesteuer nicht zu zahlen. Die Hunde- Besitzerin eines Bullterriers aus Nottuln hatte geklagt, wiel nach ihrer Ansicht nach der Hund nicht als gefährlich eingestuft werden kann, weil dieser friedliebend ist. Zudem könne die Frau, die auf Hartz IV Leistungen angewiesen ist, den zusätzlichen Steuerbetrag nicht begleichen, da der ALG II Regelsatz dafür nicht ausreiche.

Doch die Richter des Verwaltungsgericht Münster (Az. 1240/05) teilten diese Ansicht nicht und begründeten das Urteil damit, dass die Einstufung des Bull-Terriers als gefährlicher Hund sei rechtens. Die Steuer werde zudem nicht nach dem Einkommen berechnet.

Mit der Hundesteuer hat die Gemeinde das Ziel, in ihrem Gebiet längerfristig das Halten von sog. Kampfhunden zurückzudrängen, die nach Ansicht von einigen Experten durch ihre Züchtung typische Eigenschaften von Agressivität entwickeln. Doch ist anzumerken, dass die Haltung und Erziehung der Hunde durch den Hundehalter eine gewichtige Rolle spielt.

Quelle: gegen-hartz.de – 11.03.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hundesteuer877208.php