Posts Tagged ‘ALG II’

L 1 B 7/05 SO ER – Preise steigen weiter

Dienstag, März 24th, 2009

Die Preise für Strom klettern weiter. Bundesweit erhöhen 74 Versorger im April und Mai ihre Tarife oder haben dies bereits für den März getan, wie das Verbraucherportal Verivox in der vergangenen Woche mitteilte. Nur bei acht Anbietern wird der Strom billiger. Für die Erhöhungen errechnete das Internetportal einen Schnitt von 6,7 Prozent, was bei einer Abnahme von 4000 Kilowattstunden Mehrkosten von 58 Euro im Jahr entspreche. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lagen die Strompreise bundesweit im Februar um durchschnittlich 5,8 Prozent höher als im Vorjahresmonat.

Sperrung – was tun?
– Das Unternehmen muß den Zahlungsrückstand anmahnen.

– Die Einstellung muß angedroht werden.

– Nach der Androhung ist eine zweiwöchige Frist einzuhalten.

– Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muß beachtet werden. Es sind die Folgen der Liefersperre für den Kunden, dessen künftige Zahlungsfähigkeit und -willigkeit zu berücksichtigen.

Spätestens nach der Anmahnung der offenstehenden Rechnung sollte sich der zahlungsunfähige Kunde an die Sozialbehörde wenden, um die Zahlungen sicherzustellen. Wird vom Sozialamt eine Zahlungszusage erteilt, darf die Versorgung nicht eingestellt werden.

– ALG II-Beziehende (SGB II) sollten sich an das Jobcenter ihres Bezirks wenden, Beziehende von Sozialhilfe (Grundsicherung nach SGB XII) an das Sozialamt ihres Bezirks.

Urteile
– Ein Stromkonzern ist nicht berechtigt, die Lieferung von Strom von der Begleichung aller offenen Stromschulden aus der Vergangenheit abhängig zu machen. (Landessozialgericht Nord­rhein-Westfalen durch Beschluß vom 15. Juli 2005 – L 1 B 7/05 SO ER)

– Energierückstände sind im Rahmen der Wohnraumsicherung als vergleichbare Notlage nach § 34 SGB XII darlehensweise zu übernehmen. Die Versorgung gehöre nach den Lebensverhältnissen in der BRD zum sozialhilferechtlich anerkannten Mindeststandard. (Beschluß des Sozialgerichts Aachen vom 14. Juni 2005 – S 20 SO 53/05 ER)

Quelle: jungewelt.de – 17.03.2009
Link zum Pressebericht: www .jungewelt.de/2009/03-17/005.php

Hartz IV – Bedarf bei Vollzeit-Arbeitnehmern wächst

Dienstag, März 24th, 2009

Zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit oder Systemfehler. Die Formulierungen der Betroffenen für die eigene Situation könnten unterschiedlicher nicht sein.
Eines eint die Gedanken der Berufstätigen jedoch, die trotz einer Vollzeit-Anstellung auf die Sozialleistung angewiesen sind, um das eigene Leben finanzieren zu können. Dabei variieren die Zahlen dieser Arbeitnehmer, die mit dem Job allein nicht das Leben bewältigen können, zwischen Großstädten und anderen Regionen nicht so deutlich, wie man es vielleicht zunächst vermuten mag.

Dass es Teilzeitstellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt gibt, in denen die Arbeitnehmer möglicherweise zusätzliche Leistungen wie eben Hartz IV zur Aufstockung nutzen müssen, mag noch in gewisser Weise einleuchtend zu sein. Von früh morgens bis abends einer Arbeit nachzugehen, ohne davon leben zu können, lässt jedoch das Unverständnis bei den Hartz IV-lern schwelen.

Unverständnis darüber, dass es Menschen gibt, die keine Arbeit haben, unter dem Strich aber dennoch kaum weniger monatliche Einkünfte haben als sie selbst. Aus Sicht von Sozialexperten droht Deutschland durch diese Problematik einerseits eine steigende Frustration unter den Aufstockern unter den Arbeitnehmern.

Zudem wächst die Unzufriedenheit unter den immerhin 1,5 Millionen Menschen, die Hartz IV trotz Gehalt kassieren, weil andere ähnliche Finanzmittel haben, ohne einer Arbeit nachzugehen. So sorgt Hartz IV mit seinen Knackpunkten für Konfliktpotenzial in der Gruppe der Hartz IV-Empfänger indirekt selbst.

Quelle: bafoeg-aktuell.de – 16. Mrz. 2009 – Von Redaktion
Link zum Pressebericht: http://www .bafoeg-aktuell.de/News/2009/03/16/hartz-iv-bedarf-bei-vollzeit-arbeitnehmern-waechst/

VG 1240/05 – Erhöhte Hundesteuer auch bei Hartz IV Bezug

Sonntag, März 15th, 2009

Das Verwaltungsgericht Münster urteilte: Auch Empfänger des Arbeitslosengeld II müssen für bestimmte Hunderassen die erhöhte Hundesteuer entrichten
Das Verwaltungsgericht Münster urteilte heute: Auch Empfänger des Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen für bestimmte Hunderassen die erhöhte Hundesteuer entrichten. Bei bestimmten Hunden müssen zusätzliche Steuern gezahlt werden. Diese Steuer wird auch Kampfhunde- Steuer genannt. Eine Hundebesitzerin wollte geltent machen, diese erhöhten Steuersatz der Hundesteuer nicht zu zahlen. Die Hunde- Besitzerin eines Bullterriers aus Nottuln hatte geklagt, wiel nach ihrer Ansicht nach der Hund nicht als gefährlich eingestuft werden kann, weil dieser friedliebend ist. Zudem könne die Frau, die auf Hartz IV Leistungen angewiesen ist, den zusätzlichen Steuerbetrag nicht begleichen, da der ALG II Regelsatz dafür nicht ausreiche.

Doch die Richter des Verwaltungsgericht Münster (Az. 1240/05) teilten diese Ansicht nicht und begründeten das Urteil damit, dass die Einstufung des Bull-Terriers als gefährlicher Hund sei rechtens. Die Steuer werde zudem nicht nach dem Einkommen berechnet.

Mit der Hundesteuer hat die Gemeinde das Ziel, in ihrem Gebiet längerfristig das Halten von sog. Kampfhunden zurückzudrängen, die nach Ansicht von einigen Experten durch ihre Züchtung typische Eigenschaften von Agressivität entwickeln. Doch ist anzumerken, dass die Haltung und Erziehung der Hunde durch den Hundehalter eine gewichtige Rolle spielt.

Quelle: gegen-hartz.de – 11.03.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hundesteuer877208.php