“Hartz IV”-Empfänger bekommen Mail-Bewerbungen nicht erstattet


Sozialgericht Leipzig: Bewerbungen müssen realistische Chance auf Einstellung bieten
Leipzig (ddp). “Hartz IV”-Empfänger bekommen Kosten für die Versendung standardisierter E-Mail-Bewerbungen nicht erstattet. Dies entschied das Sozialgericht Leipzig. In den vorliegenden Fällen hatten fünf “Hartz IV”-Empfänger einen Dritten damit beauftragt, per E-Mail Blindbewerbungen an mögliche Arbeitgeber zu schicken, wie das Gericht am Mittwoch in Leipzig mitteilte. Dafür entstanden Kosten von fünf Euro pro Bewerbung, was sich auf bis zu 200 Euro je Bewerber summierte. Die ARGE lehnte die Kostenübernahme jedoch ab, wogegen die “Hartz IV”-Empfänger klagten.

Das Gericht entschied jedoch, dass Bewerbungskosten nur übernommen werden könnten, wenn damit auch die Eigeninitiative des Bewerbers gestärkt werde und eine realistische Chance auf Einstellung vorhanden sei. Dies sei in den vorliegenden Fällen jedoch nicht der Fall. “Die Bewerbungen ließen jedes konkrete Eingehen auf den Arbeitgeber und die beabsichtigte Tätigkeit vermissen und dürften in den allermeisten Fällen ungelesen gelöscht werden”, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Quelle: freiepresse.de – ddp
Link zum Pressebericht: www .freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/1433995.html

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