LSG Bayern: Voraussetzungen für die Weiterbewilligung von Einstiegsgeld nach § 29 SGB II


Die für die Gewährung von Einstiegsgeld nach § 29 SGB II tatbestandlich vorausgesetzte Erforderlichkeit liegt nach Auffassung des Landessozialgerichts Bayern, Urteil vom 04.05.2007 – L 7 AS 343/06, nur dann vor, wenn der Eingliederungserfolg mit hinreichender Sicherheit vorhergesagt werden kann. Hierzu ist eine Prognose zu erstellen, die eine Plausibilitätsprüfung und ein schlüssiges Konzept voraussetzt.

In dem vor dem Landessozialgericht Bayern geführten Berufungsverfahren war die Weiterbewilligung von Einstiegsgeld streitig. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens bezieht vom Beklagten, dem zuständigen Leistungsträger, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit für den Bereich “Marketing und Design, insbesondere Webdesign, Werbung/Werbeplattform” gewährte der Beklagte antragsgemäß über einen Zeitraum von sechs Monaten monatlich ein Einstiegsgeld nach § 29 SGB II. Einen Antrag auf Weiterbewilligung des Einstiegsgeldes lehnte der Beklagte mit der Begründung ab, es bestünden erhebliche Zweifel an der Erfolgsaussicht der selbständigen Tätigkeit. Es bestehe keine Aussicht, durch die selbständige Tätigkeit die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II entscheidend zu verringern bzw. gar auf Dauer zu überwinden. Die Klägerin ist der Auffassung, ihr stehe ein Anspruch auf Bewilligung von Einstiegsgeld zu.

Einstiegsgeld nach § 29 SGB II ist eine der in § 16 Abs. 2 SGB II genannten Leistungen, die erbracht werden können, wenn sie für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwebsleben erforderlich sind. Erforderlichkeit bedeutet nach Ansicht des Landessozialgerichts Bayern die Geeignetheit, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern. Die Erforderlichkeit in diesem Sinne liege jedoch nur vor, wenn der Eingliederungserfolg mit hinreichender Sicherheit vorausgesagt werden könne. Hierzu sei, so der erkennende Senat, eine Plausibilitätsprüfung und ein schlüssiges Konzept Voraussetzung. Gemessen an diesen Kriterien vermochte auch das Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte zu erkennen, die bei der selbständigen Tätigkeit der Klägerin in absehbarer Zeit eine Verringerung der Hilfebedürftigkeit erwarten lassen. Die von der Klägerin geäußerte Hoffnung hält das Gericht nicht für geeignet, einen Eingliederungserfolg mit hinreichender Sicherheit erwarten zu lassen. Das Gericht lehnte daher das Begehren der Klägerin inhaltlich ab.

Quelle: lexisnexis.de – 10.03.2009 – Von Reinhild Gotzen
Link zum Pressebericht: www .lexisnexis.de/aktuelles/oeffentliche-institutionen/156603/lsg-bayern-voraussetzungen-fuer-die-weiterbewilligung-von-einstiegsgeld-nach-29-sgb-ii

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Hartz-IV-Empfänger verpassen


WAS MACHT EIGENTLICH … die SPD?
Eigentlich war das Vorhaben als “Praktikum in den Berliner Jobcentern” geplant. “Die Abgeordneten wollen sich am Ort ein Bild von der Situation der Erwerbslosen und ihrer Familienangehörigen sowie von der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen”, hatte die Pressestelle der SPD-Fraktion angekündigt. Etwas vollmundig, wie sich herausstellen sollte. Christian Gaebler, parlamentarischer Geschäftsführer, und Ülker Radziwill, sozialpolitische Sprecherin, liefen am Dienstagmorgen im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf jedenfalls durch weitgehend leere Flure und Warteräume. “Heute ist Schließtag im Leistungsbereich. Wir haben Rückstände, die wir aufarbeiten müssen”, erklärte eine Jobcenter-Vertreterin.

Der Kontakt zu Hartz-IV-Empfängern blieb deshalb aus. Nicht aber das Gespräch mit den Mitarbeitern: Anders als die Arbeitslosen mussten Gaebler und Radziwill keine Wartenummer ziehen, sondern wurden sogleich empfangen. Ob er wisse, wie so ein Hartz-IV-Antrag aussehe, fragte eine Teamleiterin im Eingangsbereich Christian Gaebler. Der studierte Verkehrsplaner und Restaurantbetreiber verneinte und blätterte erstaunt die vielen Seiten mit Kästchen, Fragen und Erläuterungen durch.

Viele Papiere landen vor dem Sozialgericht, es wird überschwemmt von Klagen gegen die Jobcenter. Der Geschäftsführer in Charlottenburg-Wilmersdorf, Johannes Langguth, verteidigte seine Behörde. 100.000 Bescheide würden pro Jahr erteilt. “Eine gewisse Fehlerhäufigkeit ist da normal.” Das liege an der komplizierten Gesetzeslage. Und auch der Personalwechsel trage zu Fehlern bei. Lediglich die Hälfte der 400 Mitarbeiter habe bereits vor zwei Jahren im Jobcenter gearbeitet, schätzt seine Stellvertreterin.

Die Fluktuation unter den Mitarbeitern ist hoch. Auch die SPDler verließen das Gebäude schon bald wieder. Nur viele der Arbeitslosen kommen immer wieder

Quelle: taz.de – 11.03.2009 – von ALL
Link zum Pressebericht: www .taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/?dig=2009%2F03%2F11%2Fa0133&cHash=fb47538a8e

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