Wenn Privatversicherte (PKV) arbeitslos werden, dann sind Sie durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld bei Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der sozialen Pflegeversicherung (SPV).
Allerdings bleiben Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, versicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder aufgrund hauptberuflicher Selbständigkeit nicht versicherungspflichtig waren. In der Regel kann dieser Personenkreis in den Standardtarif wechseln. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Arbeitslosengeld II dar, denn dieser löst auch bei über 55-Jährigen Versicherungspflicht aus.
PKV-versicherte Arbeitslose können sich im Übrigen von der Pflichtversicherung in der GKV und der SPV befreien lassen. Voraussetzung ist, dass diese Personen in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht in der GKV versichert waren und eine private substitutive Krankenversicherung haben.
Hierzu ist ein Antrag notwendig, der innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen ist. Die Befreiung wirkt vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt.
Sobald sie bestätigt worden ist, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit durch Zahlung unmittelbar an das PKV Unternehmen sowohl den Beitrag zur PKV als auch zur privaten Pflegepflichtversicherung bis zu der Höhe, die sie auch bei einer Pflichtmitgliedschaft in der GKV oder in der sozialen Pflegeversicherung zu tragen hätte.
Was passiert, wenn eine privat versicherte Person bei Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt und bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung erneut versicherungsfrei ist, d.h. aufgrund der Gehaltshöhe nicht versicherungspflichtig bleibt?
Dauerte die gesetzliche Krankenversicherung länger als 12 Monate, so kann die Person zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung wählen. Wenn sie jedoch weniger als 12 Monate gesetzlich versichert war, so wird die erforderliche Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfüllt.
Quelle: cecu.de – 13.03.2009
Link zum Pressebericht: www .cecu.de/544.html
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Tags: Agentur für Arbeit, Arbeitslosengeld II, Unterhalt
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März 15th, 2009 in Hartz IV-News
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Das Verwaltungsgericht Münster urteilte: Auch Empfänger des Arbeitslosengeld II müssen für bestimmte Hunderassen die erhöhte Hundesteuer entrichten
Das Verwaltungsgericht Münster urteilte heute: Auch Empfänger des Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen für bestimmte Hunderassen die erhöhte Hundesteuer entrichten. Bei bestimmten Hunden müssen zusätzliche Steuern gezahlt werden. Diese Steuer wird auch Kampfhunde- Steuer genannt. Eine Hundebesitzerin wollte geltent machen, diese erhöhten Steuersatz der Hundesteuer nicht zu zahlen. Die Hunde- Besitzerin eines Bullterriers aus Nottuln hatte geklagt, wiel nach ihrer Ansicht nach der Hund nicht als gefährlich eingestuft werden kann, weil dieser friedliebend ist. Zudem könne die Frau, die auf Hartz IV Leistungen angewiesen ist, den zusätzlichen Steuerbetrag nicht begleichen, da der ALG II Regelsatz dafür nicht ausreiche.
Doch die Richter des Verwaltungsgericht Münster (Az. 1240/05) teilten diese Ansicht nicht und begründeten das Urteil damit, dass die Einstufung des Bull-Terriers als gefährlicher Hund sei rechtens. Die Steuer werde zudem nicht nach dem Einkommen berechnet.
Mit der Hundesteuer hat die Gemeinde das Ziel, in ihrem Gebiet längerfristig das Halten von sog. Kampfhunden zurückzudrängen, die nach Ansicht von einigen Experten durch ihre Züchtung typische Eigenschaften von Agressivität entwickeln. Doch ist anzumerken, dass die Haltung und Erziehung der Hunde durch den Hundehalter eine gewichtige Rolle spielt.
Quelle: gegen-hartz.de – 11.03.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hundesteuer877208.php
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Tags: ALG II, Arbeitslosengeld II, Hartz IV
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März 15th, 2009 in Aktuelle Urteile
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Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sind die Renten Mitte des Jahres 2009 um etwa 2,5% zu erhöhen. Aufgrund der – oftmals kritisierten – Koppelung der Erhöhung der ALG II Regelleistung an die Rentenerhöhung können werden auch die ALG II Regelsätze in einer ähnlichen Größenordnung angepasst werden.
Die Bekanntgabe der exakten Zahlen durch das Statistische Bundesamt wird am 26. März 2009 erfolgen. Die Erhöhung der Regelleistung tritt dann – ebenso wie die zugrundeliegende Rentenerhöhung – zum 1. Juli 2009 in Kraft.
Unabhängig davon erhalten Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren aufgrund der Änderungen im Konjunkturpaket II ebenfalls ab Juli 2009 70% statt wie bisher 60% der vollen, dann erhöhten, Regelleistung.
Quelle: sozialleistungen.info – 12.03.2009 – Von pr
Link zum Pressebericht: www .sozialleistungen.info/news/12.03.2009-erhoehung-der-hartz-iv-regelleistungen-zum-juli-2009-um-rund-25/
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Tags: ALG II, Hartz IV
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März 15th, 2009 in Hartz IV-News
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