Nürnberger Land Sozialamt

Sozialamt Nürnberger Land
91205 Lauf a.d. Pegnitz
Tel.: 09123 950-0
Fax: 09123 950-464
E-Mail: info@nuernberger-land.de

Wolfgang Röhrl
Tel.: 09123 950-537
E-Mail: w.roehrl@nuernberger-land.de
Matthias Bub
Tel.: 09123 950-266
E-Mail: m.bub@nuernberger-land.de

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Bundessozialgericht entscheidet über Hartz-IV-Regelsatz für Kinder


Kläger kritisieren die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder. Das Bundessozialgericht in Kassel will die Höhe der Regelsätze am Dienstag prüfen. Das Hessische Landessozialgericht kam zu dem Schluss, dass Hartz-IV-Regelsätze für Kinder zu niedrig sind und hatte die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wird am kommenden Dienstag (27. Januar) in zwei Grundsatzurteilen die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder bis 14 Jahren auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen. Wie das oberste Sozialgericht am Montag weiter mitteilte, kritisieren die Kläger, dass der Regelsatz für Kinder – das sogenannte Sozialgeld – das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum nicht sicherstelle.

Nach den gesetzlichen Regelungen erhalten Kinder bis einschließlich des 14. Lebensjahres 60 Prozent und ab den 15. Lebensjahr 80 Prozent des Regelsatzes eines alleinstehenden, erwachsenen Hartz-IV-Empfängers.

In beiden Verfahren hatten die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) Dortmund und des Landkreises Lindau im Jahr 2005 den damals zwischen sieben und 13 Jahre alten Klägern eine höhere Regelleistung verweigert. Die Kläger sahen darin einen Verstoß des Gleichheitsgrundsatzes, da Kinder ohne sachlichen Grund gegenüber erwachsenen Hartz-IV-Empfängern benachteiligt würden.

Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt kam bereits am 29. Oktober 2008 zu dem Schluss, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder zu niedrig sind und hatte die Frage daher dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bislang ist jedoch noch keine Entscheidung ergangen.

Quelle: focus.de – 19.01.09 – Von gxs/AP
Link zum Pressebericht: www .focus.de/politik/deutschland/urteil-bundessozialgericht-entscheidet-ueber-hartz-iv-regelsatz-fuer-kinder_aid_363473.html

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Kritik an Sanktionspraxis beim ALG II


Die Arbeitsgruppe (AG) Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Hartz IV will laut einem Bericht der Zeitung Neues Deutschland mit einer Broschüre auf die Menschen aufmerksam machen, die unter den Sanktionen seitens der Behörden zu leiden haben.

Sanktionen werden bei Pflichtverletzungen verhängt. Ein Beispiel für eine Pflichtverletzung ist die Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen oder die darin beschriebenen Pflichten zu erfüllen.

Die AG befragte vor Job Centern Hartz IV Empfänger, die sanktioniert wurden oder denen eine Sanktion drohte. Daraus entstanden eine Vielzahl von Porträts, die in der Broschüre zusammengefasst wurden. Das jeweilige Porträt skizziert die jetzige individuelle Situation der sanktionierten Person und zudem werden die Vorgänge dargestellt, die zur Sanktion führten.

“Die Folgen der Sanktionspraxis, wie die Hartz IV-Gesetzgebung sie vorschreibt, sind gravierend für alle Betroffenen und letztlich für die ganze Gesellschaft”, erklärte Claudia Daseking von der AG Sanktionen gegenüber dem Neuen Deutschland. Man müsse sich täglich entscheiden, entweder die umfangreichen Hausaufgaben für das Job-Center zu erledigen, um die Auflagen zu erfüllen, oder sich im eigenen Interesse um richtige Jobs zu bemühen.

Die AG fordert deswegen die Aussetzung des Sanktionsparagrafen (§ 31 SGB II).

Quelle: sozialleistungen.info – 19.01.2009 – Von pr
Link zum Pressebericht: www .sozialleistungen.info/news/19.01.2009-kritik-an-sanktionspraxis-beim-alg-ii/

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