Archive for the ‘Sozialämter News’ Category

Weiterbildung nach SGBIII mit Onlinekursen vom VCB…

Sonntag, März 15th, 2009

In Zeiten knapper Kassen bietet sich Bildungsträgern mit dem Einsatz von eLearning eine echte Chance, Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen zu reduzieren. Auch die Signale aus der Bundesagentur für Arbeit (BA) gehen in diese Richtung: Künftig will man eLearning in der beruflichen Weiterbildung von Arbeitslosen aktiv fördern. Bildungsträger, die eLearning-Anteile in ihre Kurskonzepte einbinden und dadurch Kosten senken, haben somit zunehmend gute Chancen, den Zuschlag für Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten.

Fertige Kurskonzepte kann hier der Virtuelle Campus Bayern (VCB) mit Sitz im fränkischen Hof vorweisen und bietet sie als Bildungsberater den im SGB III-Markt aktiven Bildungsträgern an. Die Schulungen setzen sich in einem ausgewogenen Mix aus Präsenzseminar mit Dozenten und Selbstlernphasen per eLearning – dem sogenannten “Blended Learning” – zusammen. Der VCB hat bereits mehrere Trainingsmaßnahmen nach SGB III mit diesem Konzept selbst durchführt und “live” erprobt.

Für die Weiterbildung per eLearning wird über das Virtual Learning Management System des VCB in der Selbstlernphase auf die im Lehrkonzept vorgesehenen Online-Kurse zugegriffen. Dem Bildungsträger wird dafür eine virtuelle Lernakademie durch den VCB bereitgestellt. Das heißt: Alle Online-Kurse laufen direkt von den Servern des VCB, die Teilnehmer an der Maßnahme des Bildungsträgers loggen sich einfach über das Internetportal der virtuellen Lernakademie ein. Ideal ist diese Lösung einer sogenannten “academy out of the box” auch für Selbstlernzentren.

Günstigere Weiterbildung – ohne Verlust an Qualität
Mit den Konzepten des VCB unter einem verstärkten Einbeziehen des eLearnings bei Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III lassen sich vor allem die Dozentenkosten merklich zurückfahren. Der Bildungsträger kann mit Übernahme der VCB-Konzepte sich dem Arbeitsamt also günstiger als andere anbieten – ohne dabei an der Qualität zu sparen und zum “Billig-Anbieter” werden zu müssen.

So kommt eine erst kürzlich vom Fraunhofer-Institut für integrierte Publikations- und Informationssysteme (IPSI) vorgelegte Studie in puncto Qualität und Erfolg des eLearnings zu dem Schluss: Der Erfolg der Online-Weiterbildung hängt weniger von der eingesetzten Lerntechnologie ab als vielmehr von ihrem spezifischen Einsatz innerhalb eigens zu entwickelnder Lehr- und Lernkonzepte. Ein klare Aussage für eine durchdachte Einbindung des eLearnings in die klassischen Weiterbildungskonzepte.

VCB Virtueller Campus Bayern GmbH
Bahnhofstrasse 18
95028 Hof
Telefon: 0800 999 822 3

Die VCB Virtueller Campus Bayern GmbH, bietet seit über 7 Jahren eines der umfangreichsten Online-Bildungsportale im deutschsprachigen Raum. Hierbei haben interessierte Lerner Zugriff auf über 150 Online-Trainings aus den Bereich Computer (Microsoft, SAP uvm.), Sprachen (Business-English, Spanisch, Französisch), betriebswirtschaftliche Training, Führungskräfte-Trainings und vieles mehr. Zahlreiche mittelständische Unternehmen, Bildungsträger und öffentliche Institutionen nutzen bereits die Lernkurse von VCB. www.vcb.de

Quelle: openpr.de – 11.03.2009
Link zum Pressebericht: www .openpr.de/news/289989/Weiterbildung-nach-SGBIII-mit-Onlinekursen-vom-VCB.html

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LSG Bayern: Voraussetzungen für die Weiterbewilligung von Einstiegsgeld nach § 29 SGB II

Mittwoch, März 11th, 2009

Die für die Gewährung von Einstiegsgeld nach § 29 SGB II tatbestandlich vorausgesetzte Erforderlichkeit liegt nach Auffassung des Landessozialgerichts Bayern, Urteil vom 04.05.2007 – L 7 AS 343/06, nur dann vor, wenn der Eingliederungserfolg mit hinreichender Sicherheit vorhergesagt werden kann. Hierzu ist eine Prognose zu erstellen, die eine Plausibilitätsprüfung und ein schlüssiges Konzept voraussetzt.

In dem vor dem Landessozialgericht Bayern geführten Berufungsverfahren war die Weiterbewilligung von Einstiegsgeld streitig. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens bezieht vom Beklagten, dem zuständigen Leistungsträger, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit für den Bereich “Marketing und Design, insbesondere Webdesign, Werbung/Werbeplattform” gewährte der Beklagte antragsgemäß über einen Zeitraum von sechs Monaten monatlich ein Einstiegsgeld nach § 29 SGB II. Einen Antrag auf Weiterbewilligung des Einstiegsgeldes lehnte der Beklagte mit der Begründung ab, es bestünden erhebliche Zweifel an der Erfolgsaussicht der selbständigen Tätigkeit. Es bestehe keine Aussicht, durch die selbständige Tätigkeit die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II entscheidend zu verringern bzw. gar auf Dauer zu überwinden. Die Klägerin ist der Auffassung, ihr stehe ein Anspruch auf Bewilligung von Einstiegsgeld zu.

Einstiegsgeld nach § 29 SGB II ist eine der in § 16 Abs. 2 SGB II genannten Leistungen, die erbracht werden können, wenn sie für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwebsleben erforderlich sind. Erforderlichkeit bedeutet nach Ansicht des Landessozialgerichts Bayern die Geeignetheit, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern. Die Erforderlichkeit in diesem Sinne liege jedoch nur vor, wenn der Eingliederungserfolg mit hinreichender Sicherheit vorausgesagt werden könne. Hierzu sei, so der erkennende Senat, eine Plausibilitätsprüfung und ein schlüssiges Konzept Voraussetzung. Gemessen an diesen Kriterien vermochte auch das Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte zu erkennen, die bei der selbständigen Tätigkeit der Klägerin in absehbarer Zeit eine Verringerung der Hilfebedürftigkeit erwarten lassen. Die von der Klägerin geäußerte Hoffnung hält das Gericht nicht für geeignet, einen Eingliederungserfolg mit hinreichender Sicherheit erwarten zu lassen. Das Gericht lehnte daher das Begehren der Klägerin inhaltlich ab.

Quelle: lexisnexis.de – 10.03.2009 – Von Reinhild Gotzen
Link zum Pressebericht: www .lexisnexis.de/aktuelles/oeffentliche-institutionen/156603/lsg-bayern-voraussetzungen-fuer-die-weiterbewilligung-von-einstiegsgeld-nach-29-sgb-ii

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HAUSTEIN: Betreuung Langzeitarbeitsloser gehört in die Hände der Kommunen

Mittwoch, März 11th, 2009

BERLIN. Zu den Ergebnissen der gestern veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit erklärt Heinz-Peter HAUSTEIN:

Die aktuelle Studie des IAB verweist erneut auf den hohen Anteil Langzeitarbeitsloser. Von den sechs Millionen Menschen, die Anfang 2005 auf Arbeitslosengeld II (ALG II) angewiesen waren, lebten drei Millionen Menschen Ende 2007 immer noch von der Transferleistung. 78 Prozent der ALG II-Bezieher bedurften zwölf Monate oder länger der staatlichen Unterstützung.

Vor allem Alleinerziehende sind betroffen. Die Hälfte der Alleinerziehenden benötigten die staatliche Hilfe drei Jahre nach Leistungsbeginn noch immer oder nach Unterbrechung schon wieder.

Die Bundesregierung hat es versäumt, die Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt so auszugestalten, dass auch diese Personen eine Chance auf einen Arbeitsplatz haben.

Vordringliches Ziel muss es sein, auch Langzeitarbeitslosen wieder eine Perspektive zu geben. Wir brauchen eine grundlegende Reform der Arbeitsverwaltung, weniger arbeits- und tarifrechtliche Gängelung, weniger Abgabenlasten, weniger Bürokratie und dafür mehr Freiheit für flexible Lösungen, damit Arbeitsplätze in Deutschland entstehen und erhalten bleiben.

Es rächt sich der schwere Konstruktionsfehler von Hartz IV, der in der uneinheitlichen Trägerschaft und der uneinheitlichen Zuständigkeit liegt. Die derzeitige Betreuung der Langzeitarbeitslosen teils durch Kommunen, teils durch Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagentur und teils durch die Arbeitsagentur alleine funktioniert nicht. Organisatorische Mängel und unklare Verantwortlichkeiten führen immer wieder zu Kompetenzgerangel.

Richtig wäre es stattdessen, die Kommunen mit der Aufgabe der Reintegration von Langzeitarbeitslosen zu betrauen, denn nur die Kommunen können der besonderen Situation der Langzeitarbeitslosen mit zahlreichen Vermittlungshemmnissen gerecht werden, da sie näher an den Betroffenen dran sind und die lokalen Gegebenheiten kennen. Und sie haben schon bewiesen, dass sie bei der Arbeitsvermittlung flexiblere Wege gehen können als die zentralistische Bundesagentur.

Der richtige Weg ist nach meiner Überzeugung die Einführung eines Liberalen Bürgergeldes. Nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe sollte der Sozialstaat jedem Bürger die Chance sichern, so weit wie möglich aus eigener Kraft ein selbst bestimmtes Leben führen zu können. Derjenige, der arbeitet, muss spürbar mehr bekommen, als derjenige, der nicht arbeitet. Dafür bedarf es fairer und zugleich durchschaubarer Hinzuverdienstmöglichkeiten. Diese müssen so ausgestaltet werden, dass sie Arbeitslose zur Aufnahme einer Beschäftigung aktivieren.

Quelle: fdp-fraktion.de – 10.03.2009
Link zum Pressebericht: www .fdp-fraktion.de/webcom/show_websiteprog.php?wc_c=649&wc_lkm=84&wc_id=12004&bis=

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