Archive for the ‘Hartz IV-News’ Category

Hartz-IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig

Sonntag, März 15th, 2009

Hoffnung für arme Familien: Die Regelsätze für Kinder bis 14 Jahre sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig. Nun müssen die Karlsruher Verfassungsrichter entscheiden.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder bis 14 Jahre ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungswidrig. Der 14. Senat des obersten deutschen Sozialgerichts beschloss am Dienstag, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.

Kläger in den zwei verhandelten Verfahren sind jeweils Kinder, die mit ihren Eltern in Bedarfsgemeinschaften leben. Die Anwälte kritisieren, dass ihr Regelsatz das Existenzminimum nicht sicherstelle. Die Kläger rügen zudem das Verfahren zur Festlegung der Regelsätze und sehen darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da Kinder ohne sachlichen Grund gegenüber erwachsenen Hartz-IV-Empfängern benachteiligt würden.

Bisher bekommen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 Prozent und im 15. Lebensjahr 80 Prozent des Regelsatzes eines alleinstehenden erwachsenen Hartz-IV-Empfängers. In den beiden in Kassel anhängigen Verfahren hatte die Arbeitsverwaltung 2005 den Klägern eine höhere Regelleistung verweigert und als Bedarf den Regelsatz von damals 207 Euro pro Monat festgelegt.

Dagegen hatten sich die Kläger zur Wehr gesetzt und waren in den Instanzen unterlegen. Die obersten deutschen Sozialrichter folgten nun den Klägern und legen die Frage Karlsruhe vor.

Existenzminimum von Familien nicht gedeckt
Auch das Hessische Landessozialgericht hält die Sozialleistungen für Familien für grundgesetzwidrig und lässt sie deshalb vom Verfassungsgericht prüfen.

“Die Hartz-IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz”, hieß es in einem am Montag veröffentlichten Vorlagebeschluss, den die Darmstädter Richter zur Überprüfung nach Karlsruhe geschickt haben.

Die Planungen der Bundesregierung zum zweiten Konjunkturpaket sehen eine Erhöhung des Regelsatzes vor: Der Koalitionsausschuss hatte sich darauf verständigt, den Satz für Hartz-IV-Kinder von 60 auf 70 Prozent des Regelbetrags für Erwachsene anzuheben.

“Schallende Ohrfeige”
Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht in der Entscheidung des Bundessozialgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen für Kinder eine “schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber”. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, sagte der Nachrichtenagentur AP, es sei beschämend, dass Richter
auf die Armut von Kindern aufmerksam machen müssten.

Er zeigte sich guten Mutes, dass das Bundesverfassungsgericht dem einen Riegel vorschieben und die Frage beantworten werde, was ein Kind genau benötige.

Quelle: sueddeutsche.de – 27.01.2009 – (AP/gdo/bica)
Link zum Pressebericht: www .sueddeutsche.de/politik/555/456224/text/

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Private Krankenversicherung PKV – arbeitslos

Sonntag, März 15th, 2009

Wenn Privatversicherte (PKV) arbeitslos werden, dann sind Sie durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld bei Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der sozialen Pflegeversicherung (SPV).
Allerdings bleiben Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, versicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder aufgrund hauptberuflicher Selbständigkeit nicht versicherungspflichtig waren. In der Regel kann dieser Personenkreis in den Standardtarif wechseln. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Arbeitslosengeld II dar, denn dieser löst auch bei über 55-Jährigen Versicherungspflicht aus.

PKV-versicherte Arbeitslose können sich im Übrigen von der Pflichtversicherung in der GKV und der SPV befreien lassen. Voraussetzung ist, dass diese Personen in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht in der GKV versichert waren und eine private substitutive Krankenversicherung haben.

Hierzu ist ein Antrag notwendig, der innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen ist. Die Befreiung wirkt vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt.

Sobald sie bestätigt worden ist, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit durch Zahlung unmittelbar an das PKV Unternehmen sowohl den Beitrag zur PKV als auch zur privaten Pflegepflichtversicherung bis zu der Höhe, die sie auch bei einer Pflichtmitgliedschaft in der GKV oder in der sozialen Pflegeversicherung zu tragen hätte.

Was passiert, wenn eine privat versicherte Person bei Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt und bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung erneut versicherungsfrei ist, d.h. aufgrund der Gehaltshöhe nicht versicherungspflichtig bleibt?

Dauerte die gesetzliche Krankenversicherung länger als 12 Monate, so kann die Person zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung wählen. Wenn sie jedoch weniger als 12 Monate gesetzlich versichert war, so wird die erforderliche Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfüllt.

Quelle: cecu.de – 13.03.2009
Link zum Pressebericht: www .cecu.de/544.html

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Erhöhung der Hartz IV Regelleistungen zum Juli 2009 um rund 2,5%

Sonntag, März 15th, 2009

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sind die Renten Mitte des Jahres 2009 um etwa 2,5% zu erhöhen. Aufgrund der – oftmals kritisierten – Koppelung der Erhöhung der ALG II Regelleistung an die Rentenerhöhung können werden auch die ALG II Regelsätze in einer ähnlichen Größenordnung angepasst werden.

Die Bekanntgabe der exakten Zahlen durch das Statistische Bundesamt wird am 26. März 2009 erfolgen. Die Erhöhung der Regelleistung tritt dann – ebenso wie die zugrundeliegende Rentenerhöhung – zum 1. Juli 2009 in Kraft.

Unabhängig davon erhalten Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren aufgrund der Änderungen im Konjunkturpaket II ebenfalls ab Juli 2009 70% statt wie bisher 60% der vollen, dann erhöhten, Regelleistung.

Quelle: sozialleistungen.info – 12.03.2009 – Von pr
Link zum Pressebericht: www .sozialleistungen.info/news/12.03.2009-erhoehung-der-hartz-iv-regelleistungen-zum-juli-2009-um-rund-25/

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