Müssen Kinder auch für ihre Eltern haften?
Freitag, Juni 12th, 2009Die Sozialhilfe meiner Schwiegermutter wurde gestrichen, weil mein Schwager über 100 000 Euro jährlich verdient. Sind nur die Kinder für den Unterhalt ihrer Mutter verantwortlich oder auch ihre Ehepartner? Müssten die Zahlungen nicht nach der Höhe der Einkünfte aufgeteilt werden – mein Schwager verdient das Achtfache meiner Frau. Bernd D. aus Schöneberg
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Wenn Menschen alt und hilfsbedürftig werden, kehrt sich das Verhältnis zu den Kindern um. Wurden früher Kinder von ihren Eltern unterhalten, müssen jetzt die Kinder für ihre Eltern aufkommen. Sozialhilfe kann nur da verlangt werden, wo nicht Kinder für ihre Eltern zahlen können. Grundsätzlich gilt: Kinder müssen für ihre Eltern zahlen. Deren Ehegatten trifft keine Pflicht. Auch Enkelkinder und Geschwister haften nicht. Im Detail ist das aber kompliziert. Mehrere Kinder haften nicht solidarisch, sondern jeder nur auf einen Teil. Die Höhe des Teils richtet sich nach der persönlichen Leistungsfähigkeit, so dass der Bruder, der acht mal soviel verdient wie seine Schwester, den Löwenanteil an der Versorgung seiner Eltern zahlen muss. Die Schwester muss das auch nicht mit ihrem Bruder ausmachen, sondern ist nicht zu mehr verpflichtet. Das Einkommen der Schwiegerkinder ist nicht ganz ohne Bedeutung. Ist eine Tochter etwa verheiratet und hat kein eigenes Einkommen, so wird ihre persönliche Leistungsfähigkeit auch nach dem Einkommen ihres Mannes beurteilt, weil sie davon auch lebt. Auch Enkelkinder können herangezogen werden, wenn deren Elternteil, der von den bedürftigen Großeltern abstammt, nicht mehr lebt oder nicht leistungsfähig ist.
Dr. Max Braeuer ist Rechtsanwalt und Notar bei Hogan & Hartson Raue und Lehrbeauftragter für Familienrecht.
Quelle: morgenpost.de – 14. Mai 2009
Link zum Pressebericht: www .morgenpost.de/printarchiv/familie/article1092518/Muessen_Kinder_auch_fuer_ihre_Eltern_haften.html