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Hartz-IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig

Sonntag, März 15th, 2009

Hoffnung für arme Familien: Die Regelsätze für Kinder bis 14 Jahre sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig. Nun müssen die Karlsruher Verfassungsrichter entscheiden.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder bis 14 Jahre ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungswidrig. Der 14. Senat des obersten deutschen Sozialgerichts beschloss am Dienstag, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.

Kläger in den zwei verhandelten Verfahren sind jeweils Kinder, die mit ihren Eltern in Bedarfsgemeinschaften leben. Die Anwälte kritisieren, dass ihr Regelsatz das Existenzminimum nicht sicherstelle. Die Kläger rügen zudem das Verfahren zur Festlegung der Regelsätze und sehen darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da Kinder ohne sachlichen Grund gegenüber erwachsenen Hartz-IV-Empfängern benachteiligt würden.

Bisher bekommen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 Prozent und im 15. Lebensjahr 80 Prozent des Regelsatzes eines alleinstehenden erwachsenen Hartz-IV-Empfängers. In den beiden in Kassel anhängigen Verfahren hatte die Arbeitsverwaltung 2005 den Klägern eine höhere Regelleistung verweigert und als Bedarf den Regelsatz von damals 207 Euro pro Monat festgelegt.

Dagegen hatten sich die Kläger zur Wehr gesetzt und waren in den Instanzen unterlegen. Die obersten deutschen Sozialrichter folgten nun den Klägern und legen die Frage Karlsruhe vor.

Existenzminimum von Familien nicht gedeckt
Auch das Hessische Landessozialgericht hält die Sozialleistungen für Familien für grundgesetzwidrig und lässt sie deshalb vom Verfassungsgericht prüfen.

“Die Hartz-IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz”, hieß es in einem am Montag veröffentlichten Vorlagebeschluss, den die Darmstädter Richter zur Überprüfung nach Karlsruhe geschickt haben.

Die Planungen der Bundesregierung zum zweiten Konjunkturpaket sehen eine Erhöhung des Regelsatzes vor: Der Koalitionsausschuss hatte sich darauf verständigt, den Satz für Hartz-IV-Kinder von 60 auf 70 Prozent des Regelbetrags für Erwachsene anzuheben.

“Schallende Ohrfeige”
Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht in der Entscheidung des Bundessozialgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen für Kinder eine “schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber”. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, sagte der Nachrichtenagentur AP, es sei beschämend, dass Richter
auf die Armut von Kindern aufmerksam machen müssten.

Er zeigte sich guten Mutes, dass das Bundesverfassungsgericht dem einen Riegel vorschieben und die Frage beantworten werde, was ein Kind genau benötige.

Quelle: sueddeutsche.de – 27.01.2009 – (AP/gdo/bica)
Link zum Pressebericht: www .sueddeutsche.de/politik/555/456224/text/

VG 1240/05 – Erhöhte Hundesteuer auch bei Hartz IV Bezug

Sonntag, März 15th, 2009

Das Verwaltungsgericht Münster urteilte: Auch Empfänger des Arbeitslosengeld II müssen für bestimmte Hunderassen die erhöhte Hundesteuer entrichten
Das Verwaltungsgericht Münster urteilte heute: Auch Empfänger des Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen für bestimmte Hunderassen die erhöhte Hundesteuer entrichten. Bei bestimmten Hunden müssen zusätzliche Steuern gezahlt werden. Diese Steuer wird auch Kampfhunde- Steuer genannt. Eine Hundebesitzerin wollte geltent machen, diese erhöhten Steuersatz der Hundesteuer nicht zu zahlen. Die Hunde- Besitzerin eines Bullterriers aus Nottuln hatte geklagt, wiel nach ihrer Ansicht nach der Hund nicht als gefährlich eingestuft werden kann, weil dieser friedliebend ist. Zudem könne die Frau, die auf Hartz IV Leistungen angewiesen ist, den zusätzlichen Steuerbetrag nicht begleichen, da der ALG II Regelsatz dafür nicht ausreiche.

Doch die Richter des Verwaltungsgericht Münster (Az. 1240/05) teilten diese Ansicht nicht und begründeten das Urteil damit, dass die Einstufung des Bull-Terriers als gefährlicher Hund sei rechtens. Die Steuer werde zudem nicht nach dem Einkommen berechnet.

Mit der Hundesteuer hat die Gemeinde das Ziel, in ihrem Gebiet längerfristig das Halten von sog. Kampfhunden zurückzudrängen, die nach Ansicht von einigen Experten durch ihre Züchtung typische Eigenschaften von Agressivität entwickeln. Doch ist anzumerken, dass die Haltung und Erziehung der Hunde durch den Hundehalter eine gewichtige Rolle spielt.

Quelle: gegen-hartz.de – 11.03.2009
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hundesteuer877208.php

Erhöhung der Hartz IV Regelleistungen zum Juli 2009 um rund 2,5%

Sonntag, März 15th, 2009

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sind die Renten Mitte des Jahres 2009 um etwa 2,5% zu erhöhen. Aufgrund der – oftmals kritisierten – Koppelung der Erhöhung der ALG II Regelleistung an die Rentenerhöhung können werden auch die ALG II Regelsätze in einer ähnlichen Größenordnung angepasst werden.

Die Bekanntgabe der exakten Zahlen durch das Statistische Bundesamt wird am 26. März 2009 erfolgen. Die Erhöhung der Regelleistung tritt dann – ebenso wie die zugrundeliegende Rentenerhöhung – zum 1. Juli 2009 in Kraft.

Unabhängig davon erhalten Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren aufgrund der Änderungen im Konjunkturpaket II ebenfalls ab Juli 2009 70% statt wie bisher 60% der vollen, dann erhöhten, Regelleistung.

Quelle: sozialleistungen.info – 12.03.2009 – Von pr
Link zum Pressebericht: www .sozialleistungen.info/news/12.03.2009-erhoehung-der-hartz-iv-regelleistungen-zum-juli-2009-um-rund-25/