Posts Tagged ‘ALG II’

Krankenversicherung: vom Rentner zum Sozialhilfeempfänger

Dienstag, Januar 13th, 2009

Drastische Beitragerhöhungen einiger privater Krankenversicherer zum Jahresbeginn können manchen Rentner zum Sozialhilfeempfänger machen. Die Verbraucherzentrale rät, Beitragserhöhungen nicht widerstandslos hinzunehmen – in vielen Fällen gibt es Möglichkeiten zur Beitragsentlastung.
In einem besonders krassen Fall stieg der monatliche Beitrag für einen Achtzigjährigen um knapp 100 Euro auf 723,80 Euro – bei einem zusätzlichen Selbsthalt von jährlich 700 Euro. Für den Betroffenen wird dies zu einer existenzbedrohenden Situation “In solchen Fällen werden Versicherte künftig wohl die Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen, da ihnen durch die gesteigerten Versicherungsbeiträge nicht mehr genügend Geld für ihren Lebensunterhalt bleibt”, so Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Beitragserhöhungen haben ihren Grund oft in so genannten “geschlossenen” Tarifen, die jungen Menschen nicht mehr angeboten werden. Sind in solchen Tarifen nur noch ältere Versicherungsnehmer mit entsprechend höheren Krankheitskosten versichert, steigen die Beiträge oft derart drastisch, dass sie von den Versicherten nicht mehr bezahlt werden können. Versicherte können laut Versicherungsvertragsgesetz jedoch verlangen, aus geschlossenen Tarifen in aktuell angebotene Tarife mit gleichen Leistungen aufgenommen zu werden. Dies ist für die Versicherten in der Regel kostengünstiger. Auch die Vereinbarung eines Selbstbehalts kann zu einer deutlichen Beitragssenkung führen, wenn der Selbstbehalt nicht bereits Teil des bestehenden Vertrages ist.

Seit dem 01.01.2009 haben Versicherte zudem das Recht von einem teuren Vollkostentarif in den Basistarif zu wechseln. In der Zeit vom 01.01. bis zum 30.06.2009 ist es sogar möglich, in den Basistarif einer anderen Gesellschaft zu wechseln und dabei die Altersrückstellungen mitzunehmen. Ob sich dies rechnet, ist allerdings noch nicht klar, weil derzeit noch nicht abzusehen ist, wie sich die Prämien im neuen Basistarif entwickeln werden. Die Gesellschaften können maximal ca. 570 Euro Beitrag pro Monat verlangen, obwohl sie nur die Leistungen zu erbringen haben, die die gesetzlichen Krankenkassen Rentnern zu einem wesentlich günstigeren Beitrag ersetzen.

Wer wissen möchte, wie man seinen Vertrag umstellen kann, um Beiträge zu sparen, findet im Anhang schriftliche Informationen. Diese beinhalten Hinweise, was für eine risiko- und problemlose Umstellung zu beachten ist. Ein Formbrief erleichtert den Schriftverkehr mit der Assekuranz.

Quelle: 60pro.de – verbraucherzentrale-rlp.de – 10.01.2009
Link zum Pressebericht: www .60pro.de/web/finanzen/artikel/-/content_viewer_single/article/FINANZEN-RENTE-AKTUELL-1231625388734

PKV: 7 Prozent auf Arzneimittel

Dienstag, Januar 13th, 2009

Berlin – In der Diskussion über das zweite Konjunkturpaket der großen Koalition schlagen der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel vor. Anders als bei dem von der Koalition geplanten steuerfinanzierten Bundeszuschuss für die Krankenkassen würden bei dieser Lösung auch die PKV-Versicherten profitieren.
Laut PKV könnten durch den ermäßigten Satz von 7 Prozent Kassen und Verbraucher um rund drei Milliarden Euro entlastet werden. Weitere Beitragssenkungen wären durch kostendeckende Beiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II zu erreichen: Laut PKV-Chef Volker Leienbach entgehen den privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen durch die zu niedrig angesetzten Steuermittel für ALG-II-Empfänger rund 4,7 Milliarden Euro pro Jahr.

Bereits 2007 hatte sich ein Bündnis von 15 Verbänden aus dem Gesundheitssektor in der sogenannten „Düsseldorfer Erklärung“ dafür ausgesprochen, die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent zu senken. Die PKV gehörte damals nicht zu den Unterzeichnern der Erklärung.

Quelle: apotheke-adhoc.de – 09. Januar 2009
Link zum Pressebericht: apotheke-adhoc.de/index.php?m=1&s=3&showPage=1&id=5188

Dortmund Sozialamt

Dienstag, Januar 13th, 2009

Sozialamt Dortmund
StA 50-hoe-sozb
E-Mail: sozialamt@dortmund.de

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44263 Dortmund
Telefon: 0231-50 24438
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Sozialbüro Hombruch
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Sozialbüro Lütgen/Dortmund
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Sozialbüro Innenstadt-Nord
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Sozialbüro Innenstadt-Ost
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Telefon: 0231-50 26598
Fax: 0231-50 23275

Sozialbüro Brackel
Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund
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Fax: 0231-50 27960

Sozialbüro Scharnhorst
Gleiwitzstrasse 277
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Fax: 0231-50 28850

Sozialbüro Eving
Evinger Platz 2-4
44339 Dortmund
Telefon: 0231-50 25456
Fax: 0231-50 27950

Sozialbüro Mengede
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
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Sozialbüro Huckarde
Urbanusstrasse 5
44369 Dortmund
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Fax: 0231-50 28450

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