Hartz IV, Elterngeld und Wohngeld – tiefe Einschnitte ab 2011

Am Mittwoch wurde das Haushaltsbegleitgesetz 2011 beschlossen, die tiefsten Einschnitten müssen Hartz IV Bezieher, Elterngeld Berechtigte und Wohngeld Bezieher hinnehmen, die den Löwenanteil im Bundeshaushalt ausmachen. Mit diesen Sparmaßnahmen will die Regierung bis zum Jahr 2014 rund 80 Milliarden Euro einsparen.

Hintergrund für die drastischen Kürzungen ist die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Hierdurch verpflichtet sich der Bund, bis 2016 sein Defizit auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) zu senken und muss damit auf unter 10 Milliarden Euro kommen.

Bei den Sozialleistungen, Hartz IV, Elterngeld und Wohngeld sind ab dem 01. Januar 2011 folgende Kürzungen geplant (noch nicht rechtskräftig):

Geplante Änderungen bei Hartz IV
Wegfall des befristeten Zuschlages für ehemalige ALG I Bezieher

Der befristete Zuschlag für ehemalige Arbeitslosengeld I Empfänger nach § 24 SGB II wird ersatzlos gestrichen. Dieser beträgt gegenwärtig noch 160 EUR/ 320 EUR bei Verheirateten, und wurde für 24 Monate (nach 12 Monaten hälftig) gewährt, wenn die ALG II Empfänger vorher im Bezug von Arbeitslosengeld I standen.

Wegfall der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung
Zukünftig entfällt die Versicherungspflicht für Hartz IV Empfänger (Befreiung nach § 6 Abs. 1b SGB VI ersatzlos gestrichen), was bedeutet, dass der Staat hier an den Rentenversicherungsbeiträgen für Hartz IV Empfänger einsparen will, mit der Folge, dass ab 2011 aus Zeiten des Arbeitslosengeld II Bezuges keine Rentenansprüche resultieren werden.

Mehr Freiheiten der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit bekommt zukünftig mehr Ermessensspielraum und kann so über den Sinn und Zweck von möglichen Förderprogrammen oder Eingliederungshilfen selbst entscheiden, was möglicherweise für die Betroffenen nicht von Vorteil sein könnte.

Wegfall des Elterngeldes für Hartz IV Bezieher
Das Elterngeld wird ab 2011 komplett auf Hartz IV Leistungen nach dem SGB II, auf Sozialhilfe nach SGB XII sowie auf den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG bedarfsmindernd angerechnet, was zu einem kompletten Wegfall führen wird.

Geplante Änderungen beim Wohngeld
Der erst in der 2009 durchgeführten Wohngeldreform eingeführte Heizkostenzuschuss nach § 12 Abs. 6 WoGG für Wohngeld Bezieher wird ersatzlos gestrichen.

Geplanten Änderungen beim Elterngeld
Für das Elterngeld ist ab Januar 2011 nicht mehr das „positive“ Einkommen sondern das „positive im Inland zu versteuernde Einkommen“ maßgeblich, was dazu führt, das im Ausland zu versteuernde Einkommen bei der Höhe des Elterngeldes keine Berücksichtigung findet.

Absenkung des Elterngeldes
Die bisherige Regelung sieht vor, dass das Elterngeld in einer Höhe von 67 Prozent des letzten, durchschnittlich bezogenen Nettoeinkommens gewährt wird. Ab Januar 2011 soll dieser Wert bei durchschnittlichen Einkommen ab 1.200 EUR auf bis zu 65 Prozent fallen. Für je 2 EUR, die 1.200 EUR überschreiten, sinkt der Prozentsatz um 0,1 Prozent.

Anrechnung als Einkommen auf Sozialleistungen
Wie bereits unter „Hartz IV Änderungen“ angesprochen, wird das Elterngeld ab Januar 2011 auf Hartz IV Leistungen, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet, was zu einem vollständigen Wegfall für diesen Personenkreis führen wird.

Interne Sparmaßnahmen der Regierung
Auch in den eigenen Reihen will die Bundesregierung den Rotstift ansetzen. So sollen bis 2014 dauerhaft 10.000 bis 15.000 Stellen abgebaut werden. Auch der Etat der Bundeswehr muss in 2013 und 2014 den Etat um jeweils 4 Milliarden Euro sinken.

Quelle: bafoeg-aktuell.de – 1. Sep. 2010 – bafoeg-aktuell.de
Link zum Pressebericht: www .bafoeg-aktuell.de/News/2010/09/01/hartz-iv-elterngeld-und-wohngeld-tiefe-einschnitte-ab-2011/

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