Archive for the ‘News zum Wohngeld’ Category

Keine Kostenübernahme Umzug Ausland

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Hartz IV Bezieher können keine Kosten für einen Umzug zwecks Arbeitsaufnahme in die Türkei geltend machen.

Keine Kostenübernahme für Umzugskosten zwecks Arbeitsaufnahme in der Türkei für Hartz IV-Bezieher nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 2 SGB III sowie nach §16f SGB II und § 22 Abs. 3 SGB II .

Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. d. F. ab dem 1 August 2009 kann der Leistungsträger nach dem SGB II die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit durch einen Leistungsbezieher nach dem SGB II gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III i. d. F. ab dem 1 Januar 2009 aus dem Vermittlungsbudget fördern, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Unter die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 45 Abs. 1 Satz 1SGB III n. F. fallen u. a. Umzugskostenbeihilfen, die im Gegensatz zu dem bis zum 31 Dezember 2008 geltenden § 54 Abs. 6 SGB III (a. F.) nicht nur auf die Übernahme der Kosten des Transportes des Umzugsgutes beschränkt sind, sondern auch weitere Umzugskosten, wie z. B. Beförderungsauslagen, doppelte Mietaufwendungen, Reisekosten umfassen können (vgl. Bieback in Gagel, SGB II, § 45 Rn 121) und im Gegensatz zu den früheren Regelung des § 54 SGB III a. F. auch als Zuschuss gewährt werden können.

Die Förderung der Arbeitsaufnahme ist nicht auf die Arbeitsaufnahme im Inland beschränkt, sondern die Arge kann nach § 45 Abs. 2 SGB III auch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz fördern. Insoweit schränkt § 45 Abs. 2 SGB III die Förderung einer Arbeitsaufnahme im Ausland aus Mitteln des Vermittlungsbudgets – im Gegensatz zu der bis zum 31 Dezember 2008 geltenden Regelung des § 53 Abs. 3 SGB III (a.F.) – ein, wonach Mobilitätshilfen i.S.v. § 53 Abs. 2 SGB III an Bezieher von Arbeitslosengeld auch zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland ohne räumliche Begrenzung erbracht werden konnten. Im Gegensatz zu § 53 Abs. 3 SGB III a. F. sind in § 45 Abs. 2 SGB III n.F. die Staaten, in denen eine Arbeitsaufnahme gefördert wird, enumerativ aufgezählt. Die Republik Türkei ist weder ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (hierzu gehören das Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen), so dass der vom Antragsteller geplante Umzug nach Izmir zwecks Arbeitsaufnahme nicht vom Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II n.F. i.V.m. § 45 SGB III n. F. erfasst wird.

Es kann dahinstehen, ob ein Umzug, der wegen einer Arbeitsaufnahme außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des kommunalen Trägers und damit zur Eingliederung in Arbeit erfolgt, ein notwendiger Umzug i.S.v. § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II ist (so anscheinend laut Terminsbericht: Bundessozialgericht Urteil AZ: B 14 AS 3/09 R) oder ob die Vorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II n. F. i.V.m. § 45 SGB III n.F.als lex specialis zu § 22 Abs. 3 SGB II aufzufassen ist. Denn es spricht vieles dafür, dass der Anwendungsbereich dieser Vorschrift auf Umzüge innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik begrenzt ist.

Dies ergibt sich schon aus der Systematik der Vorschrift des § 22 Abs. 3 SGB II, da der Gesetzgeber in § 22 Abs. 3 SGB II bestimmt hat, welche Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten von welchem (dem vor oder nach dem Umzug zuständigen) kommunalen Träger zu übernehmen sind, er also von einem Umzug innerhalb des Gebiets des Bundesrepublik ausgeht. Des weiteren soll nach der Konzeption des SGB II durch die Leistungen des SGB II die Eingliederung des Hilfebedürftigen in den inländischen Arbeitsmarkt gefördert werden (§ 1 SGB II). Dies ergibt sich schon aus dem Sozialrecht geltenden Territorialitätsprinzip (§ 30 Erstes Buch Sozialgesetzbuch -SGB I -), wonach der Gesetzgeber nur verpflichtet ist, denen eine soziale Sicherheit zu garantieren, für die er verantwortlich ist, d. h. die sich in seinem Hoheitsgebiet aufhalten.

Quelle: gegen-hartz.de – 20.07.2010 – aus Tacheles Datenbank
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-keine-kostenuebernahme-umzug-ausland-6527.html

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Durch Wohngeldkürzungen in die Hartz-IV Falle

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Der Deutsche Mieterbund kritisiert die Wohngeldkürzung der Bundesregierung. Viele müssen dann zusätzliche Hartz IV Leistungen beantragen.

Der Deutsche Mieterbund hat die bevorstehenden Wohngeld-Kürzungen scharf kritisiert. Es sei zu befürchten, dass viele Hartz-IV Leistungen beantragen müssen. Der Vorsitzende des Mieterbundes bezeichnete die Wohngeldkürzung als “sozialpolitischen Kahlschlag”.

Ab Januar 2011 soll nach dem Willen der Bundesregierung das Wohngeld gekürzt werden. Rund 40 bis 50 Euro werden Wohngeld-Bezieher weniger an Wohnzuschüssen erhalten. Der Mieterbund-Vorsitzende Franz-Georg Rips: “Wer Wohngeld kürzt, kürzt bei den einkommensschwächsten Haushalten im Land”. Es sei ein “sozialpolitischer Kahlschlag”, so Rips in einem Interview. Denn Wohngeld sei nicht irgendeine Subvention des Staates. Vielmehr stehe das Recht auf Wohnen unter dem Schutz der Verfassung.

Wohngeld erhalten diejenigen, die eben keine Hartz IV oder Sozialhilfe Leistungen erhalten und ein bestimmtes Einkommen unterschreiten. So konnten bislang viele Haushalte einen Hartz IV-Bezug vermeiden. Doch wenn es zu Kürzungen im Bereich des Wohngelds kommt, werden viele notgedrungen einen Hartz IV Antrag stellen müssen. Familien mit einem geringen Einkommen, die Kindergeld und Wohngeld beziehen, konnten bislang aufstockende Hartz-IV Leistungen vermeiden.

Der Mieterbund will nun offensiv gegen die Kürzungen angehen sieht sich in diesem Thema als “Frontalopposition” zur Bundesregierung. Unterstützung erhält der Mieterbund mittlerweile auch von der Landesregierung in Brandenburg. Hier hat man den Plänen der Regierung bereits widersprochen. Denn auch das Potsdamer Sozialministerium und der Brandenburger Landkreistag gehen davon aus, dass zahlreiche Familien durch die Wohngeld-Kürzungen Hartz IV beantragen müssen. Denn wenn die Anzahl der Hartz-IV Aufstocker steigen, wären vor allem Kreise und kreisfreie Städte finanziell betroffen. Diese müssten dann für die Kosten der Unterkunft aufkommen.

Es sei ein folgenschwerer Politikwechsel, befindet auch der Verband der Wohnungsunternehmen Berlin-Brandenburg. Denn der Verband rechnet damit, dass in der Not der Menschen auch wieder eine Zunahme der Mietschulden geben wird. “Die seit Jahren rückläufige Tendenz könnte sich wieder umkehren”, so ein Verbandssprecher. In der letzten zeit hatten die Mietschulden der Bürger deutlich abgenommen. Ein Grund dafür war unter anderem die Wohngelderhöhung 2009. Im letzten Jahr wurde erstmals eine Heizkostenpauschale eingeführt, die nun wieder gestrichen werden soll.

Derzeit sind nach Schätzungen des Mieterbundes etwa 900.000 Haushalte in Deutschland auf Wohngeld Zahlungen angewiesen. Im Durchschnitt erhält jeder Haushalt 140 Euro Wohngeld. 46,3 Prozent der Bezieher waren Rentner, 37,7 Prozent waren Berufstätige. Im Durchschnitt hatten die betroffenen Haushalte ein Einkommen von 822 Euro (2008) Wird nun, wie geplant eine Wohngeldkürzung von 40 Prozent vorgenommen, so muss sehr wahrscheinlich der Großteil der berufstätigen Wohngeld-Bezieher zusätzliche Hartz IV Leistungen beantragen. Man kann sich schon fragen, ob die Bundesregierung nicht geübt im Rechnen ist, wenn Sie einen solchen Verschiebebahnhof veranstaltet. Denn allein die Kosten für die Bearbeitung der gestellten Hartz IV Anträge wird ein vielfaches der eingesparten Kosten durch die Wohngeld-Kürzungen wieder zu nichte machen. Und das auf dem Rücken derjenigen, die sowieso schon wenig zum Leben haben.

Quelle: gegen-hartz.de – 14.07.2010 – (gr, wm)
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/durch-wohngeldkuerzungen-in-die-hartz-iv-falle-2011.php

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Mietpauschale für Hartz IV-Empfänger

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

FDP für und SPD und Linke gegen die Pläne der Bundespolitik

Deutschlands Schulden steigen und steigen, also muss gespart werden. Die neuste Kürzungsidee: die Mietpauschale für Hartz IV-Empfänger. Kommunen sollen demnach per Satzung Höchstgrenzen für die Erstattung von Unterkunftskosten selbst festlegen können, so stellt es sich die Bundesregierung vor.

Auch Sachsen-Anhalts FDP verteidigt die Pläne. „Die Pauschalen stärken die Würde und die Eigenverantwortung von ALG II-Empfänger, da diese dann selbst über ihre Wohnung, deren Größe und Lage, im Rahmen ihres Budgets entscheiden können”, sagt die sozial- und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion Lydia Hüskens. Wichtig sei dabei, dass sich die Pauschalen am örtlichen Mietniveau orientieren und von den Landkreisen festgelegt werden. “Es würde zudem die Vielzahl von Prozessen gegen ALG-II-Bescheide eingedämmt und man könnte auf die aufwendige und teure individuelle Berechnung der Bescheide verzichten“, so Hüskens weiter. Angesichts der massiven Sozialausgaben der Kommunen sei ein solcher Schritt überfällig. Gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen, Studenten oder Rentnern, die bei Miete und Grundversorgungskosten genau rechnen müssten, sei die bisherige Gesetzeslage mehr als ungerecht.

Kritik kommt hingegen von den Linken. Dort befürchtet man “eine weitere Verschärfung der sozialen Polarisation und Ausgrenzung”, so der Sprecher der Fraktion für Stadtumbau und Wohnungspolitik Guido Henke. Die Pläne würden “zu mehr Armut per Gesetz” führen. “Es ist sozial verantwortungslos, wenn immer neue Versuche unternommen werden, auf Kosten der Ärmsten zu sparen.”

“Was hier passiert, ist symptomatisch für das bisherige Agieren der Bundesregierung. Die zweifellos notwendige Haushaltssanierung wird auf dem Rücken von Geringverdienern und zu Lasten von Städten und Gemeinden abgeladen. Dem muss frühzeitig und eindeutig ein Stoppzeichen gesetzt werden”, sagte der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Felke. SPD und Linke fordern die Landesregierung auf, die Pläne im Bundesrat zu stoppen.

Quelle: halleforum.de – 26.07.2010
Link zum Pressebericht: www .halleforum.de/Halle-Nachrichten/Mietpauschale-fuer-Hartz-IVEmpfaenger/27285

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