Sozialamt Lindau (Bodensee)
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Tags: ALG II, Arbeitslosengeld II, Soziahilfe, Sozialamt
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Januar 26th, 2009 in Sozialämter Bayern
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Hartz IV funktioniert wie eine gewaltige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Die Arbeit wird nicht denen beschafft, die Arbeit brauchen, sondern denen, die schon genug haben: Die Sozialrichter ersticken in der Flut der Hartz-IV-Klagen. Deren Zahl ist binnen eines Jahres um 30 Prozent gestiegen, in Bundesländern im Osten hat sie sich verdoppelt.
Das liegt nicht in erster Linie daran, dass Sozialleistungsempfänger nichts anderes zu tun haben und deshalb vor Gericht ziehen. Es liegt an der maßlosen Kompliziertheit des Gesetzes, es liegt an der Bürokratie, die dieses Gesetz erzeugt, und an der Überforderung der Sozialbehörden, die den Arbeitsanfall nicht bewältigen können. Die Hälfte der Klagen hat Erfolg. Wer sein bisschen Geld nicht kriegt, klagt. Eilantrag, Untätigkeitsklage, erneute Klage. Und weil die Leute, die klagen, ja kein Geld haben, stehen ihnen Prozesskostenhilfe und ein Anwalt zu. Was der Staat mit Hartz IV einspart, gibt er für die Klagen gegen Hartz IV wieder aus. Die Malaise beginnt schon mit der unseligen Rechtskonstruktion der “Bedarfsgemeinschaft”, die allen Sozialleistungen zugrunde liegt. In einer Bedarfsgemeinschaft aus Eltern, Kindern, Lebensgefährten gibt es immer viel Bewegung, der eine hat Arbeit und dann wieder nicht, Kinder ziehen aus – es kommt zu Falschzahlungen, die gegenüber jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft geltend gemacht werden müssen. Fast jeder Satz des Hartz-Gesetzes ist so eine Klagenbeschaffungsmaßnahme. Hartz IV ist legislativer Wahnsinn.
Gäbe es bei der Strafjustiz diese Steigerungsraten, man spräche von der Kriminalisierung Deutschlands. Was soll man zu den Steigerungsraten an den Sozialgerichten sagen? Armes Deutschland. Quelle: sueddeutsche.de – 23.01.2009 – Von pra
Link zum Pressebericht: www .sueddeutsche.de/455380/980/2725244/Hartz-IV-ist-legislativer-Wahnsinn.html
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Tags: ALG II, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, Gesetze, Hartz IV
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Januar 26th, 2009 in Hartz IV-News
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Das Bundessozialgericht (BSG) teilte in Kassel auf seiner Jahrespressekonferenz mit, dass im vergangenen Jahr 2008 insgesamt 174 618 Verfahren gegen AlG II Bescheide bei den Sozialgerichten eingingen. Dies sind 38 000 mehr als ein Jahr zuvor, was einem Anstieg von 28 Prozent entspricht.
Der BSG-Präsident Peter Masuch appellierte mit deutlichen Worten an die Bundesregierung, womöglich eine Reform der Hartz-Gesetze einzuleiten.
“Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber nach vier Jahren Bilanz zieht, die gewonnenen Erfahrungen in der Verwaltungspraxis ebenso wie in den gerichtlichen Instanzen auswertet und materiell-rechtlich nacharbeitet”, forderte der BSG-Präsident.
“Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen ebenso wie die Kostentragung für Unterkunft und Heizung scheinen mir noch klarstellungsbedürftig”, konkretisierte Masuch sein Anliegen. Es sei nicht befriedigend, wenn die Bewilligung staatlicher Leistungen in derart hohem Ausmaß zu Klagen und Eilanträgen bei den Sozialgerichten führe.
Peter Masuch ist der Auffassung, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung Eingang in ein überarbeitetes Hartz-IV-Gesetz mit einbezogen werden sollte. Die Vizepräsidentin des BSG, Ruth Wetzel-Steinwedel, kritisierte in diesem Zuasammenhang, dass die Urteile des BSG oftmals von den Argen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen würden.
Quelle: sozialleistungen.info – 23.01.2009 – Von pr
Link zum Pressebericht: www .sozialleistungen.info/news/23.01.2009-klagewelle-gegen-hartz-iv-erreicht-neuerlichen-hoechststand/
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Tags: ALG II, Arbeitslosengeld II, Gesetze, Hartz IV, Soziahilfe
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Januar 26th, 2009 in Hartz IV-News
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