Archive for November, 2010

Hartz IV Bezieher müssen Ausweisgebühren zahlen

Mittwoch, November 10th, 2010

Hartz IV Bezieher müssen die vollen Ausweisgebühren für den neuen Personalausweis zahlen

Auch Hartz IV Bezieher werden dazu verpflichtet die vollen Gebühren für den neuen elektromagnetische Personalausweis zu zahlen. Eigentlich war es geplant, die Gebühren für den Personalausweis ab Jahresbeginn 2011 entfallen zu lassen. Doch die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich etwas ganz besonderes ausgedacht: In den fünf Euro höheren ALG II Regelsatz sind angeblich die Gebühren bereits eingerechnet.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums soll die geplante Regelung wegfallen, die Gebühren für den Ausweis zu übernehmen. In dem fünf Euro höheren Regelsatz seien genau 0,25 Euro enthalten, die für die Ausweisgebühr gedacht sind. Nach den Hartz IV Neuregelungen sei nach Ansicht des Bundesinnenministeriums sei damit keine Berechtigung mehr vorhanden, Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen „pauschal davon auszunehmen“. In Zukunft muss also die volle Ausweisgebühr entrichtet werden.

Allen Anschein nach müssen auch Jugendliche in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft die vollen Ausweisgebühren zahlen. So heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums: „Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises anstatt 19,80 Euro nun 22,80 Euro. Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten. Damit entfällt die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreiung für diese Zielgruppe“.

Quelle: gegen-hartz.de – 03.11.2010 – sb
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-muessen-ausweisgebuehren-zahlen-1627.php

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S 31 AS 317/08 – ALG-II-Bezieher darf ohne Amts-Erlaubnis umziehen

Mittwoch, November 10th, 2010

Normalerweise gilt: Will ein ALG-II-Bezieher in eine andere Wohnung ziehen, muss er sich diesen Umzug vom Jobcenter genehmigen lassen. Tut er das nicht, wird das Jobcenter die Wohnkosten nicht mehr tragen.

Doch diese Genehmigungspflicht gilt nicht in allen Fällen, befand nun das Sozialgericht Dortmund. Im verhandelten Fall war eine allein erziehende Mutter aus ihrer alten Wohnung ausgezogen, ohne die Erlaubnis des Amtes abzuwarten. Denn: Die Wände ihrer alten Wohnung waren von Schimmel befallen, gefährdeten die Gesundheit des sechsjährigen Kindes. Hier durfte die Frau sofort umziehen, muss das Jobcenter auch künftig die Miete für die nun zwar etwas teurere, aber immer noch “angemessene” Wohnung bezahlen, meinten die Richter (Az. S 31 AS 317/08).

Quelle: berlinonline.de – 10.11.2010
Link zum Pressebericht: www .berlinonline.de/berliner-kurier/print/ratgeber/325208.html

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L 3 AS 5594/09 – Aufstocker verliert ALG-II-Anspruch bei Erkrankung

Mittwoch, November 10th, 2010

Vom Krankengeld sind keine Einkommensfreibeträge absetzbar

Stuttgart (dapd). Arbeitnehmer, die als sogenannte Aufstocker ergänzendes Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, können den Leistungsanspruch bei einer Erkrankung verlieren. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg muss das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung im Gegensatz zum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielten Einkommen voll auf den Bedarf angerechnet werden (Entscheidung vom 13. Oktober 2010, AZ: L 3 AS 5594/09).

Damit wies das Gericht die Klage einer Arbeitnehmerin gegen die zuständige Grundsicherungsbehörde ab. Die Klägerin hatte bei einem Nettogehalt von monatlich rund 781 Euro zunächst weitere 114 Euro als ergänzendes ALG II erhalten. Dabei ging die Behörde von einem Bedarf von knapp 635 Euro und einem absetzbaren Freibetrag von rund 260 Euro aus.

Als die Klägerin erkrankte und Krankengeld erhielt, hob die Behörde die Bewilligung auf. Zur Begründung verwies sie darauf, dass das Krankengeld von netto 656 Euro den ermittelten Bedarf übersteige. Vom Krankengeld seien keine Einkommensfreibeträge absetzbar.

Die Richter folgten dieser Argumentation. Krankengeld sei eine Einkommensersatzleistung, von der grundsätzlich kein Freibetrag abgezogen werden könne. Dies würde auch der Absicht des Gesetzgebers widersprechen, durch Freibeträge die Arbeitsaufnahme von Hilfebedürftigen zu fördern. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließen die Richter allerdings die Revision zum Bundessozialgericht zu.

Quelle: freiepresse.de – 10.11.2010 – dapd
Link zum Pressebericht: www .freiepresse.de/NACHRICHTEN/RAT_UND_HILFE/7521804.php

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